Interne Akkreditierung
Die Interne Akkreditierung wird alle acht Jahre durchgeführt und bildet das Verfahren der Programmakkreditierung nach. Sie ergänzt die jährliche Bewertung der Studiengänge der Studienkommissionen durch eine externe Perspektive.
Die Einbindung der externen Perspektive im Rahmen von neu eingerichteten und wesentlich geänderten Studiengängen erfolgt im Sinne einer Begutachtung (auf Dokumentenebene). Bei der Erst- und Reakkreditierung bestehender Studiengänge findet eine Begehung (in Präsenz oder ggf. per Videokonferenz) statt.
- Prozess zur Studiengangbewertung (Senatsbeschluss 2022)
- Geschäftsordnung_SVK_Novellierung_(2024) (2024)
- Zeitplanung_Interne Akkreditierung
- Sächsische Studienakkreditierungsverordnung (Sachsen 2019)