Einrichten von Studiengängen
Das Lehrangebot an der TU Chemnitz ist dynamisch und reagiert insbesondere bei Masterstudiengängen auf aktuelle Bedarfe. Daher werden regelmäßig neue Studiengänge an der TU Chemnitz eingerichtet. Die Initiative kommt zumeist aus den Fakultäten. Die Prozessgestaltung zur Einrichtung neuer Studiengänge orientiert sich an zwei Grundprinzipien, die eine möglichst hohe Flexibilität der einrichtenden Fakultät ermöglichen:
1. Trennung von Einrichtung eines Studiengangs und Ausarbeitung der konkreten Studiendokumente: Die Einrichtung eines Studiengangs basiert auf dem Studiengangkonzept, das später beibehalten und publiziert wird, und einem Einrichtungsantrag, der interne Angaben (z. B. Kapazität) enthält und nach erfolgter Einrichtung nicht mehr benötigt wird. So kann eine Fakultät einen Studiengang einrichten, ohne dass bereits die Studien- und Prüfungsordnung im Detail ausgearbeitet vorliegen müssen. Dennoch wird empfohlen, die Erarbeitung der Studien- und Prüfungsordnung parallel zur Entwicklung des Studiengangkonzepts durchzuführen, um die Abstimmung der drei Dokumente zu erleichtern.
2. Unterschiedliche Varianten zur Einbeziehung externer Expertise in die Konzeption, bzw. Bewertung des Studiengangs auf Dokumentbasis („Konzeptakkreditierung“): Auch neu eingerichtete Studiengänge müssen sich bereits einer Evaluation stellen. Da es noch keine Studierenden gibt, die befragt werden könnten, kommt den externen Experten eine besondere Bedeutung zu, die sich in Ihrer Beurteilung vor allem auf die Dokumente stützen. Das Verfahren wird Konzeptakkreditierung genannt und verhindert, dass Studienanfänger in einem nicht akkreditierten Studiengang ihr Studium beginnen müssen. Um auch hier möglichst flexibel sein zu können, werden im Prozess der Einrichtung von Studiengängen drei alternative Varianten für die Integration externer Expertise angeboten:
- Variante 1: Externe Expertise wird bereits bei der Erstellung des Studiengangkonzeptes ím Sinne einer Fachberatung einbezogen. Diese Variante wird empfohlen, da wertvolle Hinweise der externen Gutachtergruppe bereits während der Konzeption berücksichtigt werden können.
- Variante 2: Externe Expertise wird nach Ausarbeitung der Studien- und Prüfungsordnung, aber vor finaler Verabschiedung im Rahmen einer formalen Begutachtung einbezogen. Diese Variante sichert einen akkreditierungskonformen Studiengang bei der Aufnahme des Studienbetriebs, verlängert jedoch ggf. den Gesamtprozess.
- Variante 3: Externe Expertise wird erst nach Verabschiedung und Veröffentlichung aller Dokumente im Rahmen einer formalen Begutachtung konsultiert. Diese Variante birgt die Gefahr, dass Änderungen der Studiengänge bereits kurz nach der Veröffentlichung der Studiendokumente nötig werden.
Die Externen können von der Fakultät vorgeschlagen werden und sind durch die Siegelvergabekommission zu bestätigen. Dazu wird der Antrag auf Konzeptakkreditierung eingereicht. In allen Varianten muss eine Selbstauskunft der Externen eingeholt werden.
Auf den Seiten des Dezernats 1 Akademische und studentische Angelegenheiten werden zusätzliche Dokumente der TU Chemnitz zur Einrichtung von Studiengängen vorgehalten. Diese betreffen Rahmenrichtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge in deutscher und auch englischer Fassung, Modulbeschreibungen und den Aufbau von Studienablaufplänen sowie umfangreiche Erläuterungen dazu.
- Leitbild Lehre (Senatsbeschluss vom 03.07.2018)
- Handreichung zum Leitbild Lehre (Senatsbeschluss vom 03.07.2018)
- Prozess zur Einrichtung eines Studiengangs (Senatsbeschluss 2022)
- Zeitplanung zur Einrichtung eines Studiengangs
- Dokumente der TU Chemnitz zur Einrichtung von Studiengängen (Seiten Dezernat 1)
- Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (Sachsen 15.01.2013, Fassung vom 05.04.2019)
- Musterrechtsverordnung MRVO (KMK 2017)
- Sächsische Studienakkreditierungsverordnung (Sachsen 2019)