TU Chemnitz: Wirtschaftswissenschaften: Management and ...: FAQ

Management and Organisation Studies






Frequently Asked Questions

Bis wann muss ich mich für den Master bewerben?

Die Bewerbungsfrist geht bis zum 15.07. des laufenden Jahres für eine Immatrikulation zum Wintersemester.

Ist auch ein Beginn zum Sommersemester möglich?

Regulär beginnt das Masterstudium zum Wintersemester. Eine Zulassung wird nur in begründeten Fällen zum Sommersemester gewährt, da die Studierbarkeit des Masters bei Immatrikulation zum Sommersemester nicht gewährleistet werden kann.

Ist mit meinem Abschluss eine Zulassung zum Master möglich?

Wichtig für den Master ist ein vorheriges Studium mit sozial- und verhaltenswissenschaftlichen sowie wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten, in welchem die für den Master notwendigen Vorkenntnisse erworben wurden. Über die Zulassungswürdigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss NACH Eingang der Bewerbung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass im Vorfeld leider keine Aussage darüber gemacht werden kann, da die Anzahl solcher Anfragen groß ist.

Wie hoch ist der N.C.?

Der N.C. richtet sich nach der Qualität und Quantität der Bewerber und wird im Verlauf des Verfahrens zum Wintersemester ermittelt.

Wie viele Studierende werden zum Wintersemester aufgenommen?

Nach aktuellem Stand werden max. 60 Studierende im Wintersemester aufgenommen.

Welche Kriterien werden beim Auswahlprozess genutzt?

Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht gesagt werden, welche Kriterien - neben der Benotung - angesetzt werden, da es hierzu noch keine Erfahrungswerte gibt. Im April/Mai werden hierzu genauere Informationen auf der Seite des Masters veröffentlicht.

Was muss ich beachten, wenn ich mich mit einem ausländischen Studienabschluss für den Master bewerbe?

Bei ausländischen Studienbewerbern ist eine Bewerbung über Uni-Assist notwendig.

Sind Englischkenntnisse notwendig?

Für den Master sind Englischkenntnisse nötig, da das dritte Semester komplett in Englisch unterrichtet wird bzw. ein Auslandssemester möglich ist. Ein Nachweis der Englischkenntnisse muss nicht erbracht werden.

Kann ich mich auch ohne Abschlusszeugnis bereits im Master immatrikulieren?

Für die endgültige Immatrikulation ist der Abschluss des (Bachelor)Studiums notwendig. Sollte bis zur Immatrikulationsnachfrist vom 15.10. der Abschluss noch nicht vorliegen, kann eine „bedingte Immatrikulation“ erfolgen. Dafür müssen jedoch alle Prüfungen - außer die Abschlussarbeit - abgeschlossen sein. Auch muss der Prüfungsausschuss zuvor dem Bewerber im Rahmen des N.C.-Verfahrens zugestimmt haben. Mehr Informationen zur bedingten Immatrikulation erhalten Sie auch vom Studentensekretariat bzw. auf folgender Seite: Übergang Bachelor-Master