Professur für Öffentliches Recht

Aktuelles

Datum: 04.04.2013 Klausureinsicht  
Die Klausureinsicht für die Klausuren vom WS 2012/13 des Lehrstuhls Jura I (ohne Lehrbeauftragte) findet statt am Di., 23.04.2013, 12 bis 14 Uhr im Raum TW7/410.
(Dr. Kerstin Orantek)
Datum: 03.04.2013 Übungsbeginn Einführung in das Recht  
Die Übung Einführung in das Recht (Wiederholer) beginnt für Kurs 1 am 10.04.2013 (Übungsleiter Herr Gork) für Kurs 2 am 17.04.2013 (Übungsleiterin Frau Johne). Die Kurse sind inhaltsgleich und nach Belieben auswählbar.
(Andreas Gork)
Datum: 02.04.2013 Übungstermine im SS 2013  

Öffentliches Recht (Wiederholer)
Übungsbeginn 10.04.2013

Öffentliches Wirtschaftsrecht I
Übungsbeginn 19.04.2013

Öffentliches Wirtschaftsrecht II
Übungsbeginn 17.04.2013

Information und Kommunikation I
Übungsbeginn 26.04.2013
Die Übung entfällt am 10.05. und am 05.07.2013.

Umweltrecht I
Übungsbeginn 15.05.2013

(Dr. Kerstin Orantek)
Datum: 01.09.2011 Tagungsband Erneuerbare Energien erschienen  

Ende August 2011 erschien im Verlag der GUC in der Reihe "Chemnitzer Schriften zum Wirtschaftsrecht" ein Tagungsband mit dem Titel "Intelligenter und effizienter Einsatz von (er)neu(erbar)en Energien in Sachsen und Tschechien – Technische, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte".

Dieser Sammelband enthält Beiträge einer von der Professur Jura I durchgeführten STHI-Tagung, die vom 30. September bis 2. Oktober 2010 in Oberwiesenthal stattfand.

Finanziert wurde die Publikation von der Sächsisch-Tschechischen Hochschulinitiative.

Pressemitteilung zum Erscheinen der Publikation.

Verlagsinformationen zum Tagungsband.

(Dr. Kerstin Orantek)
Datum: 08.07.2011 Verwendung von Rechtstexten in Prüfungen (Fassung 2011)  

In Prüfungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften mit juristischen Fragestellungen sind unkommentierte Rechtstexte als Hilfsmittel zulässig; im Einzelfall kann die Verwendung nur einzelner bestimmter Texte gestattet werden.

Sofern der jeweilige Dozent/Prüfer keine andere Feststellung getroffen hat, sind lediglich gedruckte Textausgaben von Rechtsvorschriften zugelassen.

In die Rechtstexte dürfen keine Worte oder sonstige Zeichen (z.B. Zahlen) eingefügt werden. Klebezettel dürfen nur die Bezeichnung der jeweiligen Gesetze (z.B. "GG") tragen, an denen sie angebracht sind. Markierungen, Unterstreichungen und Klebezettel können auch verschiedenfarbig sein.

(Dr. Kerstin Orantek)