FAQ
- Muss ich mich an den Studienablaufplan halten, oder kann ich ggf. davon abweichen?
- Ich möchte ein Urlaubssemester machen. Was muss ich beachten?
- Wie melde ich mich zu Prüfungen an?
- Wie melde ich mich von einer Prüfung ab?
- Was ist ein Freiversuch?
- Ich bin durch eine Prüfung gefallen, kann ich diese wiederholen und was muss ich dabei beachten?
- Muss ich für einen Drittversuch einen gesonderten Antrag stellen?
- Ich möchte mich über die Prüfungensbedingungen beschweren, Wie geht das?
Allgemein
Nein, du musst dich nicht zwingend an den Studienablaufplan halten. Er ist nur eine Empfehlung. Wenn du Veranstaltungen schieben willst, kannst du das tun. Allerdings solltest du dabei immer einen Blick auf die Studienordnung haben, denn einige Fächer setzen andere bei der Prüfungszulassung voraus.
Ein Urlaubssemester musst du innerhalb der Rückmeldefrist beim Studentensekretariat beantragen. Während des Urlaubssemester kannst übrigens auch Prüfungsleistungen ablegen.
Prüfungen
Zu Prüfungen kannst du dich mittels Formular beim ZPA oder online über den SB-Service (noch nicht für all Studiengänge verfügbar) anmelden. Beachte dabei aber die Zeiträume für die Prüfungsanmeldung.
Von einer Prüfung kann man sich in der Regel bis eine Woche vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen abmelden. Das dafür notwendige Formular findest du hier. Dieses füllst du einfach aus und gibst es im ZPA ab.
Viele Studiengänge haben eine Freiversuchsregelung, durch die es möglich ist, dass du Prüfungen vor dem im Studienablaufplan festgelegten Zeitpunkt schreiben kannst, insofern du alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllst. Fällst du durch diese Prüfung durch, gilt diese auf Antrag als nicht unternommen (daher der Name Freiversuch). Es ist dann also so, als hättest du die Klausur nie geschrieben. Bestehst du und du findest die Note zu schlecht, kannst du einen Antrag auf Wiederholung der Prüfung stellen und diese dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt nochmal schreiben. In diesem Fall zählt dann die bessere Note aus beiden Versuchen. Ob dein Studiengang auch über eine Freiversuchsregelung verfügt, kannst du in deiner Studienordnung nachlesen.
Prinzipiell kannst du eine nicht bestandene Prüfung binnen eines Jahres wiederholen. Dazu meldest du dich dann einfach wieder ganz normal zu der Prüfung an. Fällst du ein zweites Mal durch, kommt es zum sog. Drittversuch. Dieser muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt wahrgenommen werden, also sobald die Prüfung wieder angeboten wird. Weitere Informationen dazu findest du auch in der Prüfungsordnung deines Studiengangs.
In den aktuellen Prüfungsordnungen findest du folgenden Satz: “Die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung ist nur auf Antrag zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich.” Allerdings ist, zumindest im Falle des BA WiWi, dafür kein gesonderter Antrag notwendig, da es dort folgende Regelung des Prüfungsausschusses gibt: “Als Antrag gilt die Anmeldung zur Prüfung im Zentralen Prüfungsamt, dieser gilt mit der Anmeldung als genehmigt. Anträge an den Prüfungsausschuss sind nicht erforderlich”.
Eine Beschwerde über Prüfungsbedingungen solltest du immer möglichst direkt im Anschluss an die Prüfung schriftlich beim ZPA einreichen. Dieser leitet deine Beschwerde dann an den Prüfungsausschuss weiter, der deine Beschwerde dann prüft. Beachte bitte, dass eine E-Mail an den Prüfungssausschuss oder an das ZPA aus rechtlichen Gründen nicht reicht, da ein Widerspruchsverfahren der Schriftform bedarf und diese ist bei einer E-Mail in der Regel nicht gegeben.
Englisch
In eurer Studienordnung steht, dass du je nach Studiengang ein bis vier Semester Englisch zu besuchen hast. Da die Vorkenntnisse der einzelnen Studenten oft verschieden sind, ist es schwer einzuschätzen, wie der Stand jedes Einzelnen in Englisch ist. Um diese Unterschiede herauszufinden werden deine Englischkenntnisse vor Beginn der Sprachausbildung in einem sogenannten Placementtest ermittelt.
Zu diesem Placementtest musst du dich vorher beim Zentrum für Fremdsprachen einschreiben.
Bei dem Test ist es möglich in drei verschiedene Stufen eingeteilt zu werden:
- nicht bestanden: Deine Kenntnisse sind nicht ausreichend und du kannst leider in diesem Semester keinen Englischkurs belegen. Aber keine Panik, wiederhole den Test einfach ein Semester darauf. Das ist kein Problem.
- Stufe 1: Du hast Stufe 1 bestanden, d.h. du kannst dich in einen Englischkurs (EW1) einschreiben.
- Stufe 2: Du hast Stufe 2 bestanden, d.h. du hast überdurchschnittlich gut abgeschnitten. Du musst den Kurs EW1 nicht besuchen und kannst gleich mit EW2 anfangen, musst aber trotzdem die Prüfung für EW1 ablegen.
Weitere Fragen & Antworten findest du auf den Seiten des Zentrums für Frendsprachen.
Sonstiges
An unserer Universität gibt es, wie in vielen anderen Uni’s auch, das Studium Generale. Darunter versteht man Vorlesungen, die nicht zum eigenen Abschluss bzw. der eigenen Fachrichtung gehören. Sie dienen dazu deine Allgemeinbildung zu erhöhen. Dabei bieten die verschiedenen Fakultäten der Universität in Kooperation Vorlesungen an, die du hier nachlesen kannst. Generell gibt es keine Zulassungsbeschränkungen, leider auch keine Scheine oder Noten, d.h. also die Teilnahme ist freiwillig für dich, dient also nur deinen Interessen. In einzelnen Fällen ist es aber möglich diese Veranstaltungen als Ersatzleistungen für andere Veranstaltungen anerkennen zulassen. Dies ist aber nur mit vorheriger Absprache mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden möglich.
Akkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung, bei dem in einem fachlich-inhaltlichen Prüfverfahren, meist peer-review, die Einhaltung qualitativer Standards festgestellt und im Anschluß eine ja/nein-Entscheidung über die Zulassung gefällt wird. Bei der Akkreditierung im Hochschul- und Wissenschaftsbereich kommt als Entscheidungsvariante eine dritte, die Akkreditierung mit Auflagen, hinzu, bei welcher Antragstellern die Möglichkeit gegeben wird, kurzfristig unerhebliche Mängel zu beheben. Die Akkreditierung ist immer zeitlich befristet und muß durch Reakkreditierung regelmäßig erneuert werden. Verfahrenstechnisch getrennt von der Akkreditierung ist die staatliche Genehmigung des Studiengangs. (Quelle: Studentischer Akkreditierungspool).
Es gibt 3 Arten von Akkreditierung:
- Programmakkrediterung – Akkreditierung eines einzelnen Studiengangs
- Clusterakkreditierung – Akkreditierung mehrerer inhaltlich verwandter Studiengänge innerhalb eines Verfahrens
- Systemakkreditierung – Akkreditierung des Qualitätsmanagementssystems der Hochschule
Derzeit ist an unserer Fakultät lediglich der Studiengang Bachelor Wirtschaftswissenschaften akkreditiert. Weitere Akkreditierungsverfahren sind derzeit leider nicht geplant.