Lehrstuhl für Organisation und Arbeitswissenschaft






Häufig gestellte Fragen

  1. Ich besitze aus vorhergehenden Semestern einen Schein für das Kommunikations- und/oder Rhetoriktraining. Kann ich diese im neuen System einbringen?
  2. Ich besitze aus vorhergehenden Semestern einen Schein für Asperitas. Kann ich diesen im neuen System einbringen?
  3. Wenn ich eine alte Teilleistung (außer OSM) im neuen System anerkennen lasse, gilt diese Note dann für beide (neue) Kurse?
  4. Für welche Gebiete werden alte Fallstudien- bzw. Seminarscheine anerkannt?
  5. Wie viele Seminare muss ich im Rahmen der Prüfungsordnung belegen?
  6. Die Noten welcher Kurse zählen in die schriftliche Endnote?
  7. Kann ich mehr als drei Kurse vom Niveau II belegen?
  8. Kann die Einschränkung "pro Gebiet mindestens ein Kurs" auch durch Fallstudien oder Seminare erfüllt werden?
  9. Wie erfahre ich, welche Anforderungen und Zulassungsvoraussetzungen für die einzelnen Kurse erfüllt werden müssen?
  10. Wie und wann melde ich mich für das Examen in der SBWL Organisation an?
  11. Kann ich im Semester der Examensanmeldung noch Kurse belegen?
  12. Was passiert, wenn ich einen Kurs im Umfang von 2 SWS belege?
  13. Ich studiere nicht Diplom-BWL, sondern einen anderen Studiengang. Welche Kurse muss ich belegen?
  14. Wenn bei einem Kurs als Zugangsvoraussetzung das Vordiplom verlangt wird, muss dieses bereits zu Beginn des Kurses vorliegen?
  15. Wieviel SWS Fallstudie muss ich erbringen?
  16. Ich studiere nach dem modularisierten Modell. Wie genau melde ich mich für das schriftliche Examen der SBWL „Organisation“ an?

 


 

  1. Ich besitze aus vorhergehenden Semestern einen Schein für das Kommunikations- und/oder Rhetoriktraining. Kann ich diese im neuen System einbringen?

    Ja, sie können diese Scheine ohne weiteres als unbenotete Kurse SK Niveau I einbringen. Sollten Sie eine Note für diese Scheine benötigen, so müssen Sie in Absprache mit dem Dozenten eine zusätzliche Prüfungsleistung erbringen.

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  2. Ich besitze aus vorhergehenden Semestern einen Schein für Asperitas. Kann ich diesen im neuen System einbringen?

    Dieser Schein wird laut Prüfungsordnung als Zulassungsvoraussetzung für das Examen (alternativ zum Planspiel) benötigt. Sie können ihn deshalb nur einbringen, wenn Sie außerdem einen Planspiel-Schein besitzen.

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  3. Wenn ich eine alte Teilleistung (außer OSM) im neuen System anerkennen lasse, gilt diese Note dann für beide (neue) Kurse?

    Ja. Wenn Sie also z.B. eine alte Teilleistung MOT mit 2,3 einbringen, so erhalten Sie dafür einen OT-Kurs Niveau II mit der Note 2,3 und 50 % der Note des Basiskurses OT als 2,3.

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  4. Für welche Gebiete werden alte Fallstudien- bzw. Seminarscheine anerkannt?

    Fallstudienscheine für das Gebiet MFO, Seminarscheine für das Gebiet OT.

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  5. Wie viele Seminare muss ich im Rahmen der Prüfungsordnung belegen?

    Die Prüfungsordnung verlangt 2 SWS Seminar. Sie können also entweder einen Seminar-Kurs im Umfang von 2 SWS oder 2 Seminar-Kurse im Umfang von je 1 SWS belegen.

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  6. Die Noten welcher Kurse zählen in die schriftliche Endnote?

    Es zählen nur drei Scheine vom Niveau II (gemittelt) als schriftliche Endnote.

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  7. Kann ich mehr als drei Kurse vom Niveau II belegen?

    Sie können beliebig viele Kurse belegen. Dies kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn Sie mit den Noten der bisherigen Kurse nicht zufrieden sind. Belegen Sie mehr als drei Kurse, so können Sie auswählen, welche davon in die Endnote eingehen sollen.

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  8. Kann die Einschränkung "pro Gebiet mindestens ein Kurs" auch durch Fallstudien oder Seminare erfüllt werden?

    Ja. Als Kurse in diesem Sinne zählen Seminare, Fallstudien, Kurse vom Niveau I und vom Niveau II.

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  9. Wie erfahre ich, welche Anforderungen und Zulassungsvoraussetzungen für die einzelnen Kurse erfüllt werden müssen?

    Aus dem Kommentierten Kursverzeichnis (KKV).

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  10. Wie und wann melde ich mich für das Examen in der SBWL Organisation an?

    Sie sollten sich erst zum Examen anmelden, wenn Sie alle Scheine beisammen haben, d.h. im Semester der Anmeldung keine Kurse mehr belegen (Dies gilt natürlich nicht für Kurse, die Sie über die erforderliche Zahl hinaus belegen.). Diese Forderung ergibt sich aus der einfachen Überlegung, dass Sie im Falle des Nichtbestehens eines Kurses die Zulassungsvoraussetzungen für das Examen nicht mehr erfüllen würden, was Sie allerdings erst zum Ende des Semesters wüssten, zu einer Zeit also, in der Sie sich nicht mehr abmelden könnten. Sie hätten dann das Examen nicht bestanden.
    Die Anmeldung zur Examensprüfung erfolgt wie gehabt im Prüfungsamt der Fakultät WiWi. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Anmeldung dort Fallstudien- und Seminarscheine vorlegen müssen.

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  11. Kann ich im Semester der Examensanmeldung noch Kurse belegen?

    Nein, es sei denn, Sie haben bereits Kurse im Umfang von 11 SWS (inkl. Basiskurse) gemäß der Einschränkungen der Kurswahl bestanden. Siehe dazu auch Frage 10.

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  12. Was passiert, wenn ich einen Kurs im Umfang von 2 SWS belege?

    Die Anforderungen sind in der Regel in Form von Semesterwochenstunden (SWS) formuliert. Ein zweistündiger Kurs zählt jedoch nicht doppelt.

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  13. Ich studiere nicht Diplom-BWL, sondern einen anderen Studiengang. Welche Kurse muss ich belegen?

    Bitte konsultieren Sie zunächst die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs. Welche Anforderungen sind hier bzgl. des Faches gestellt?
    • Sieht Ihre PO vor, dass Sie die SBWL in ihrem Gesamtumfang (d.h. 11-12 SWS mit Examensprüfung) studieren, so gelten für Sie dieselben Regelungen wie für die Diplom-BWL-Studenten.
    • Sieht Ihre PO vor, dass Sie eine geringere Zahl von SWS belegen, so wählen Sie bitte zunächst die Basiskurse und dann ggfs. weitere Kurse nach Ihren Präferenzen. Bitte beachten Sie, dass bei einigen Kursen die Anzahl der Teilnehmer beschränkt ist!
    • Sieht Ihre PO den Besuch bestimmter Veranstaltungsformen (z.B. Seminar) vor, so belegen Sie bitte entsprechende Kurse. Achten Sie dabei auf den Umfang der SWS (siehe auch Frage 12).
    Bitte beachten Sie, dass wir keine reinen Teilnahmescheine ("Sitzscheine") vergeben!

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  14. Wenn bei einem Kurs als Zugangsvoraussetzung das Vordiplom verlangt wird, muss dieses bereits zu Beginn des Kurses vorliegen?

    Ja. Einzige Ausnahme ist, wenn die letzten Klausuren zum Vordiplom im vorhergehenden Semester geschrieben wurden, aber aufgrund von Korrekturverzögerungen die Noten noch nicht vorliegen. Es ist jedoch nicht möglich, einen solchen Kurs parallel zu Vordiplomveranstaltungen zu belegen.

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  15. Wieviel SWS Fallstudie muss ich erbringen?

    Sie müssen 1 SWS Fallstudie erbringen.

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  16. Ich studiere nach dem modularisierten Modell. Wie genau melde ich mich für das schriftliche Examen der SBWL „Organisation“ an?

    Wenn Sie alle erforderlichen Leistungen erbracht haben, gehen Sie bitte, bevor Sie sich im Prüfungsamt anmelden, zu Frau Dr. Dietrich (Thüringer Weg 7, Zimmer 106). Legen Sie dort bitte alle relevanten Scheine vor (siehe dazu noch einmal „Allgemeine Regelungen zur Modularisierung“). Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie von Frau Dietrich eine Bescheinigung, die Sie für die Anmeldung zur Examensprüfung im Prüfungsamt benötigen. (siehe auch Frage 10!)
    Zum Termin, der vom Prüfungsamt anberaumt wird, müssen Sie zu Beginn der Prüfungszeit im angegebenen Prüfungsraum erscheinen und die drei Scheine vom Niveau II abgeben, die in die schriftliche Examensnote eingehen sollen!

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