Lehrstuhl für Organisation und Arbeitswissenschaft






Regelungen zur Examensprüfung in der SBWL

Diese Regelungen gelten für die Examensprüfung nach dem modularisierten System.

Für die Examensprüfung benötigen Sie die beiden Basiskurse sowie 7 SWS an weiteren Kursen entsprechend unserer Einschränkungen. Sie können sich erst zum schriftlichen Examen anmelden, wenn Sie alle Kurse bestanden haben. Das heißt, Sie können im Examenssemester keine Kurse belegen!

Wenn Sie alle erforderlichen Leistungen erbracht haben, gehen Sie bitte rechtzeitig vor der Anmdelung im Prüfungsamt zur schriftlichen Examensprüfung zu Frau Dr. Dietrich. Legen Sie ihr bitte alle relevanten Scheine vor. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie von Frau Dietrich eine Bescheinigung, mit der Sie sich dann im Prüfungsamt für die Examensprüfung anmelden können. Die Examensnote in der schriftlichen SBWL setzt sich aus 3 Kursen vom Niveau II nach Wahl des Studenten zusammen (3 Scheine). Zum Termin der schriftlichen Examensprüfung müssen Sie nur vorbeikommen, um die Scheine (im Original) für die relevanten Kurse vom Niveau II vorzulegen. Achtung: Wenn Sie zum Prüfungstermin nicht erscheinen, gilt die gesamte schriftliche Prüfung als nicht geschrieben bzw. nicht bestanden!

Regelungen zur mündlichen Examensprüfung im Fach Organisation

  • Bitte wählen Sie ein Themengebiet für Ihre Prüfung aus der untenstehenden Liste. Das gewählte Themengebiet darf sich inhaltlich nicht mit einem der zur schriftlichen Prüfung eingebrachten Niveau II-Kurse decken!
  • Zum ausgewählten Themengebiet suchen Sie sich bitte ein aktuelles Beispiel aus der Praxis. Selbsterdachte Beispiel werden nicht akzeptiert.
  • In Ihrem Vortrag (10 Minuten) soll 1) eine theoriegeleitete Analyse des Beispieles erfolgen und 2) sollen darauf aufbauend praktische Handlungsempfehlungen gegeben werden, wenn dies das Bespiel sowie die Analyse ermöglichen.
  • Bitte halten Sie die Zeitvorgabe ein, da wir sonst den Vortrag abbrechen werden. Als Hilfsmittel ist ein Stichwortzettel zugelassen.
  • Basis für den Vortrag sind die für das Themengebiet und den Fall relevanten Texte aus dem OT-Reader. Diese sollen nicht referiert, sondern angewandt werden. Das Wissen der Basiskurse MFO und OT wird vorausgesetzt.
  • Im Anschluss an den Vortrag findet eine Diskussion mit den Prüfern zum Themengebiet, Beispiel und ggf. darüber hinausgehend in angrenzende Themengebiete statt.
  • Unsere Bewertung des Vortrages richtet sich vor allem nach der Auswahl der relevanten Theorien und Texte aus dem OT-Reader, passend zu Themengebiet und Beispiel, sowie nach der Qualität der theoriegeleiteten Analyse und der abgeleiteten praktischen Handlungsempfehlungen.
  • Die Prüfungskandidaten müssen eine Woche vor dem Prüfungstermin im Sekretariat auf einer DIN A4-Seite das gewählte Themengebiet zusammen mit einer Kurzbeschreibung des Beispiels abgeben. Eine verspätete Einreichung kann einen Notenabzug bis zu 0,3 nachsichziehen.
  • Ein Examenskolloquium wird nicht angeboten. Konsultationen in der Zeit vor der Prüfung können sich auf Fragen zu den Regelungen zur Prüfung und auf inhaltliche Probleme der Vorlesungen jedoch nicht auf Eingrenzungsfragen beziehen.

Themengebiete

  • Feminismus/Minderheiten
  • Rationalität, Legitimation
  • Macht/Kontrolle, Mikropolitik
  • Sinn, Symbole, Organisationskultur
  • Individuum und Organisation
  • Steuerung von Prozessen
  • Struktur- und Prozessgestaltung
  • Wandel, Org. Lernen, Org. Transformation
  • Organisationsgrenzen und Umwelten
  • Führung