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Prüfungsvorleistung und Prüfungszulassung

Nach Ablauf des Anmeldezeitraumes veröffentlicht das Zentrale Prüfungsamt über das Internet und in den Schaukästen am Zentralen Prüfungsamt Zulassungslisten für jede einzelne Prüfung. Auf diesen sind die Studierenden, die sich zur Prüfung angemeldet haben, mit dem aktuellen Zulassungsstatus aufgeführt.

Haben Sie alle Voraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung erfüllt, so sind Sie vorbehaltlos zur Prüfung zugelassen. Die Zulassungslisten weisen in diesem Fall ein „N“ bzw. „zugelassen“ aus. Sie erhalten darüber vom Zentralen Prüfungsamt keinen gesonderten Bescheid.

Fehlen Ihnen eine oder mehrere Prüfungsvorleistungen, so sind Sie nur unter Vorbehalt zugelassen. Die Zulassungslisten weisen dann ein „V“ bzw. „zugelassen unter Vorbehalt“ aus. In diesen Fällen erhalten Sie vom Zentralen Prüfungsamt einen Vorbehaltsbescheid per Post. Dieser zeigt auf, für welche Prüfung Sie nicht zugelassen und ggf. welche Prüfungsvorleistungen noch nachzuweisen sind.

Sollten bis 5 Arbeitstage vor der Prüfung Ihre Anmeldung zur Prüfung auf den veröffentlichten Zulassungslisten noch unter Vorbehalt ausgewiesen sein, so sind Sie ausdrücklich aufgefordert, sich um die Beseitigung des Vorbehaltes im Zentralen Prüfungsamt zu kümmern, da anderenfalls keine Zulassung zur Prüfung erfolgt. Sie können nicht an der Prüfung teilnehmen. Eine erneute Anmeldung zum nächsten Prüfungstermin wird notwendig.


Bitte beachten Sie, falls Sie auf den Zulassungslisten unter „besonderem Vorbehalt zugelassen“ bzw. bei Ihnen ein „S“ vermerkt sein sollte, bestehen sonstige zulassungsbeschränkende Gründe. Sie müssen sich unverzüglich im Zentralen Prüfungsamt melden, um den Sachverhalt aufzuklären.