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Nichtteilnahme an Prüfungen

Ihre Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich, sobald Sie auf der Zulassungsliste vermerkt sind.

Falls Sie von Ihrer Prüfungsanmeldung zurücktreten wollen, müssen Sie dies dem Zentralen Prüfungsamt schriftlich mittels Rücktrittsformular mitteilen. Sofern Ihre Prüfungsordnung keine anderen Rücktrittsfristen regelt bzw. der Prüfungsausschuss keine Regelung getroffen hat, besteht diese Rücktrittsmöglichkeit bis eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Die Berechnung der Rücktrittsfrist

Nach Ablauf der Frist muss der Rücktritt begründet und mit entsprechenden Nachweisen versehen sein. Bei Krankheit sollte mit dem Rücktrittsformular ein Ärztliches Attest vorgelegt werden. Hinweise zum Rücktritt wegen Krankheit finden Sie hier. Bis zur Genehmigung Ihres Rücktritts gelten Sie als zur Prüfung zugelassen und erhalten bei Nichtteilnahme an der Prüfung die Note 5. Die Prüfung gilt dann als nicht bestanden.

Sollten Sie aus schwerwiegenden Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen können, so müssen diese Gründe unverzüglich nach Bekannt werden dem Zentralen Prüfungsamt mitgeteilt und belegt werden (z. B. durch Ärztliches Attest). Geschieht dies nicht, wird die Prüfung mit der Note 5 bewertet und gilt als nicht bestanden.