Individuell geplante mündliche Prüfungen
Für mündliche Prüfungen, die nicht vom Zentralen Prüfungsamt geplant werden oder die außerhalb des
offiziellen Prüfungszeitraumes stattfinden, gibt es ein besonderes Zulassungsverfahren.
Zu diesen mündlichen Prüfungen melden Sie sich wie gewohnt mittels der Anmeldeformulare im Zentralen Prüfungsamt an.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam, Ihr ausgefülltes Anmeldeformular in den Briefkasten des Zentralen
Prüfungsamtes einzuwerfen.
Das Zentrale Prüfungsamt prüft Ihren Antrag. Sind Sie vorbehaltlos zur mündlichen Prüfung zugelassen, d. h. Sie haben alle Prüfungsvorleistungen erfüllt, so können Sie sich das Formular „Zulassung/Prüfungsprotokoll für mündliche Prüfungen“ persönlich im Zentralen Prüfungsamt abholen oder per e-Mail bzw. Post anfordern. Das Protokoll wird Ihnen in diesem Fall an Ihre hinterlegte Postadresse zugesandt. Bitte beachten Sie, dass diese Anforderung erst dann geschehen kann, wenn Sie vorbehaltlos zugelassen sind. Vergleichen Sie hierzu bitte die
Zulassungslisten im Internet bzw. die Aushänge im Zentralen Prüfungsamt.
Das Formular ist bei Ihrem Prüfer vorzulegen. Der Prüfungstermin kann jetzt innerhalb des
betreffenden Semesters individuell mit dem Prüfer vereinbart werden.
Sind Sie nicht vorbehaltlos zur mündlichen Prüfung zugelassen, erhalten Sie vom Zentralen Prüfungsamt einen Bescheid darüber, dass Sie zur Prüfung nur unter Vorbehalt zugelassen worden sind. Sie müssen erst den Vorbehalt innerhalb einer bestimmten Frist ausräumen, bevor Sie das Formular „Zulassung/Prüfungsprotokoll für mündliche Prüfungen“ erhalten.