Hausarbeiten als Prüfungsleistungen
Für Hausarbeiten, die als Prüfung abzulegen sind, gibt es ein besonderes Zulassungsverfahren. Zu den Hausarbeiten melden Sie sich wie gewohnt mittels der Anmeldeformulare im Zentralen Prüfungsamt an. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam, Ihr ausgefülltes Anmeldeformular in den Briefkasten des Zentralen Prüfungsamtes einzuwerfen.
Das Zentrale Prüfungsamt prüft Ihren Antrag. Sind Sie vorbehaltlos zur Hausarbeit zugelassen, d. h. Sie haben alle Prüfungsvorleistungen erfüllt, so können Sie sich das "Zulassung- und Prüfungsprotokoll" persönlich im Zentralen Prüfungsamt abholen oder per e-Mail bzw. Post anfordern. Das Protokoll wird Ihnen in diesem Fall an Ihre hinterlegte Postadresse zugesandt. Bitte beachten Sie, dass diese Anforderung erst dann geschehen kann, wenn Sie vorbehaltlos zugelassen sind. Vergleichen Sie hierzu bitte die
Zulassungslisten im Internet bzw. die Aushänge im Zentralen Prüfungsamt.
Das "Zulassung- und Prüfungsprotokoll" ist bei Abgabe der Hausarbeit beizulegen und wird vom Prüfer kontrolliert. Des Weiteren ist jedem Exemplar der Hausarbeit eine
Selbstständigkeitserklärung
beizufügen.
Sind Sie nicht vorbehaltlos zur Hausarbeit zugelassen, erhalten Sie vom Zentralen Prüfungsamt einen Bescheid darüber, dass Sie zur Hausarbeit nur unter Vorbehalt zugelassen worden sind. Sie müssen erst den Vorbehalt innerhalb einer bestimmten Frist ausräumen, bevor Sie das "Zulassung- und Prüfungsprotokoll" erhalten.