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Anrechenbare Studienleistungen

Studienleistungen, die Ihnen als Prüfungsleistungen angerechnet werden können, sind in der Studienordnung Ihres Studienganges als solche kenntlich gemacht (vgl. Beispielauszug).

Eine anrechenbare Studienleistung ist zunächst in Form einer Studienleistung (Schein) abzulegen. Es ist möglich, die Studienleistung so oft zu absolvieren, bis diese bestanden ist.
Haben Sie alle Prüfungsvorleistungen abgelegt und die Studienleistung bestanden, so wird diese als Prüfungsleistung entweder auf Grundlage der Studienordnung Ihres Studienganges (vgl. Beispielauszug) oder durch den zuständigen Prüfungsausschuss angerechnet.

Da Sie die anrechenbare Studienleistung bestehen müssen, können Sie diese nicht mit den anderen, dem Modul zugehörigen Leistungen ausgleichen (vgl. Kompensation).


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Erst wenn Sie die Studienleistung bestanden und die Vorleistungen erbracht haben, wird das Modul auf „bestanden“ gesetzt.
Demnach haben Sie die Möglichkeit, die Vorleistungen für eine anrechenbare Studienleistung entweder vor- oder nachdem Sie die anrechenbare Studienleistung absolvieren, zu erbringen.


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