Die Abschlussarbeit ist eine Prüfungsarbeit und muss bevor Sie mit deren Bearbeitung beginnen, beantragt und
genehmigt werden. Füllen Sie dazu die erste Seite des Antrags zur Abschlussarbeit zusammen mit Ihrem Betreuer
aus und reichen Sie dann den Antrag im Zentralen Prüfungsamt ein.
Wird vom Zentralen Prüfungsamt eine Zulassungsbeschränkung festgestellt, so ist diese schnellstmöglich auszuräumen. Erst
danach kann mit dem Genehmigungsverfahren fortgefahren werden.
Bitte beachten Sie, dass das Thema der Abschlussarbeit nur einmal und innerhalb einer bestimmten Frist (Regelungen
entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung) zurückgegeben werden kann.
Ihre fertig gestellte Abschlussarbeit ist in mehreren Exemplaren (die Anzahl der Exemplare regelt Ihre Prüfungsordnung oder
ist im Zentralen Prüfungsamt zu erfragen) fristgemäß im Zentralen Prüfungsamt abzugeben. Jedem Exemplar sind die
Aufgabenstellung und eine Selbstständigkeitserklärung beizufügen. Sollte Ihre Prüfungsordnung die Abgabe einer elektronischen Fassung der Abschlussarbeit vorsehen, stimmen Sie die Form dieses Exemplars bitte mit dem betreuenden Hochschullehrer ab und geben Sie dieses Exemplar beim betreuenden Hochschullehrer ab. Zur Fristwahrung des Abgabetermins ist allein der Abgabezeitpunkt der gedruckten Exemplare im ZPA ausschlaggebend.
Das Zentrale Prüfungsamt leitet die gedruckten Exemplare Ihrer Abschlussarbeit an den betreuenden Hochschullehrer weiter.
Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit nur in Ausnahmefällen im Zentralen
Prüfungsamt etwa 4 Wochen vor dem eigentlichen Abgabetermin beantragt werden kann. Über die Entscheidung des
Prüfungsausschusses werden Sie informiert.
Zusätzlich zur Abgabe Ihrer Abschlussarbeit im Zentralen Prüfungsamt haben Sie die Möglichkeit diese auch über den Dokumenten- und Publikationsservice "Monarch" an der TU Chemnitz digital zu publizieren. Bitte wenden Sie sich bei diesbezüglichen Fragen an die zuständigen Mitarbeiter der Universitätsbibliothek.