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Hinweise für Prüfer - Schriftliche Prüfung


Prüfungsaufsicht
Für die Organisation der Prüfungsaufsicht ist der jeweilige Prüfer eigenständig verantwortlich, sofern in der jeweiligen Fakultät keine andere Regelung dafür getroffen wurde.


Kontrollaufgabe des Prüfers/der Prüfungsaufsicht
Vor Beginn einer jeden Prüfung ist die Identität des Prüfungsteilnehmers (Vorlage des Studierendenausweises) und dessen Zulassung zur jeweiligen Prüfung zu kontrollieren. Nicht zugelassenen Studierenden ist die Teilnahme an der jeweiligen Prüfung zu verwehren.


Dokumentation der Prüfungsergebnisse
Das Prüfungsergebnis ist in die "Zulassungs-/Ergebnisliste" einzutragen. Die Liste anschließend, versehen mit Unterschrift und Dienststempel des Prüfers, dem Zentralen Prüfungsamt zuzusenden.
Die Ergebnislisten werden nach der Notenverbuchung durch das Zentrale Prüfungsamt im Internet unter Prüfungsergebnisse und per Aushang veröffentlicht.