Über jede mündliche Prüfung ist ein Prüfungsprotokoll anzufertigen. Dieses Protokoll ist dem Zentralen Prüfungsamt
unmittelbar nach der jeweiligen Prüfung zuzusenden.
Für mündliche Prüfungen, welche nicht über das ZPA geplant werden, kann der Studierende auf Anfrage im ZPA ein
"Zulassung/Prüfungsprotokoll zur mündlichen Prüfung" erhalten und den Termin innerhalb des betreffenden Semesters frei
mit dem Prüfer vereinbaren.