Hinweise für Prüfer - Hausarbeiten als Prüfungsleistungen
Hausarbeiten, die als Prüfung abzulegen sind, sollen vom Prüfer nur entgegengenommen werden,
wenn der Arbeit eine „Zulassung zur schriftlichen Hausarbeit“ beigelegt ist. Die Kontrolle über die Zulassung und
Fristeinhaltung obliegt dem Prüfer.