Erfassung von Prüfungsvorleistungen
Prüfungsvorleistungen sind vom Prüfer zeitnah dem ZPA mitzuteilen. Hierfür kann das Formblatt "Meldung von Prüfungsvorleistungen" genutzt werden.
Bestandene Prüfungsvorleistungen, ob benotet oder unbenotet, können dem Studierenden bestätigt werden. Hierfür kann die Vorlage "Prüfungsvorleistung" genutzt werden.
Sind dem ZPA erbrachte Prüfungsvorleistungen nach geltender Prüfungsordnung unbekannt, so ist der
Studierende nur unter Vorbehalt zur Prüfung zugelassen.
Anmeldung zur Fachprüfung
Die Anmeldung zur Fachprüfung erfolgt durch den Studierenden im ZPA.
Zulassung zur Prüfung
Nach Ende der Anmeldefrist wird vom ZPA für jede Prüfung eine "Zulassungsliste" erstellt,
die dem Prüfer per E-Mail/Hauspost zugestellt wird. Vor dem eigentlichen Prüfungstermin wird dem Prüfer eine aktualisierte
„Zulassungs-/Ergebnisliste“, die ein Feld zur Noteneintragung enthält, zugesandt.
An der Prüfung teilnehmen darf nur derjenige, dessen Vorbehalt mit „N“ gekennzeichnet ist bzw. einen "Nachweis über
die Aufhebung des Vorbehalts" oder einen "Laufzettel zur Vorbehaltsauflösung" vorweisen kann. Dieser "Laufzettel"
ist vom Prüfer bzw. der Prüfungsaufsicht einzubehalten und dem ZPA zuzusenden.
Rücktritt von der Prüfung
Ein Rücktritt von der Prüfung ist nur im ZPA durch den Studierenden
möglich.