Promotion
Promovenden können immatrikuliert werden. Die Immatrikulation muss erfolgen, wenn eine Zulassung zum Graduiertenstudium vorliegt oder der Bewerber Promovend an einem Graduiertenkolleg im Freistaat Sachsen ist.
Promovenden können in der Regel für die Dauer von bis zu drei Jahren immatrikuliert werden. Verlängerungen sind zu beantragen und vom zuständigen Promotionsausschuss zu bestätigen.
Die Mitgliedschaft des Promovenden in der TU Chemnitz erlischt mit der Exmatrikulation.
Bezüglich der Einschreibung als Student informieren Sie sich bitte auf den Seiten des Studentensekretariates.
Abweichungen von den Informationen zur Zulassung/Immatrikulation sind für das Promotionsstudium folgende Unterlagen an das Studentensekretariat einzureichen:
- Vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung/Immatrikulation
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beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses
Hinweise zur Beglaubigung - einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis)
- Betreuerschreiben des betreuenden Hochschulprofessors der TU Chemnitz
- Krankenversicherungsbescheinigung
- adressierter und frankierter(1,45 EUR) Rückumschlag Format C5
- gegebenenfalls Kopien der Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule
(Hochschul-/Studiengangwechsel)
