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TU Chemnitz

Studium: Studentenservice: Studentensekretariat

Gasthörer

Gasthörerschaft

Zu einzelnen Lehrveranstaltungen können entsprechend der Immatrikulationsordnung der TU Chemnitz Gasthörer zugelassen werden. Als Gasthörer benötigen Sie keine Hochschulzugangsberechtigung.

Das Gasthörerstudium ist gebührenpflichtig. Der zurzeit gültige Gebührensatz beträgt 40,00 Euro je Semester. Dafür dürfen wöchentlich bis zu 9 Lehrveranstaltungen besucht werden. Eine Teilnahme an Prüfungen ist jedoch nicht möglich.

Für die Einschreibung als Gasthörer füllen Sie bitte den Antrag auf Gasthörerschaft aus. Diesen können Sie dann per Post an das Studentensekretariat senden.

Nach Bearbeitung Ihres Antrages senden wir Ihnen einen Überweisungsträger für die Zahlung der Gebühren zu. Nachdem der Eingang der Gebühr bei uns registriert wurde (erfolgt in der Regel 5 Arbeitstage nach der Überweisung) erhalten Sie Ihren Gasthörerausweis per Post.

Mit Erhalt des Gasthörerausweises sind Sie berechtigt die gewählten Lehrveranstaltungen zu besuchen. Bei Bedarf weisen Sie sich dort mit Ihrem Gasthörerausweis aus.



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http://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/studentenamt/abt12/gast.php - 06. April 2013 10:18
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