Deskriptoren für die Zuordnung der Profile "forschungsorientiert" und "anwendungsorientiert" für Masterstudiengänge

gem. den Strukturvorgaben der KMK vom 10.10.2003

(beschlossen vom Akkreditierungsrat im Rahmen seiner 37. Sitzung am 1/2. April 2004)

 

I Vorbemerkung

Die Strukturvorgaben der KMK vom 10.10.2003 sehen für die Akkreditierung der Masterstudiengänge vor, diese entweder dem Profil "forschungsorientiert" oder "anwendungsorientiert" zuzuweisen. Diese Zuweisung gilt für alle drei Arten von Masterstudiengängen (konsekutiv, nichtkonsekutiv und weiterbildend). Die Profilbildung muss allerdings im Zusammenhang mit anderen Strukturvorgaben gesehen werden:

Hinzu kommt, dass es keine wissenschaftsimmanent begründbare Trennung dieser Profile gibt. Die Profilzuweisung kann deshalb nur pragmatisch vorgenommen werden. Sie kann sich nur auf unterschiedliche Schwerpunkte und damit auf relative Unterschiede beziehen. Es werden im Folgenden weniger die Gemeinsamkeiten eines wissenschaftlichen Studium, das zur wissenschaftlichen Arbeit und Methodik befähigt, theoretisch-analytische Fähigkeiten vermittelt und die Absolventinnen und Absolventen in die Lage versetzt, sich offen und kreativ auf neue Bedingungen einzustellen, sondern die Profilunterschiede beschrieben. Das gleiche gilt für die gemeinsame Aufgabe der Vorbereitung auf berufliche Aufgaben mit ihrem Focus auf der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, wie kommunikativen und sozialen Kompetenzen oder die Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln.

Die folgenden Deskriptoren und Indikatoren sind auf diesem Hintergrund als relative Unterschiede zu sehen. Sie sind studiengangsspezifisch anzuwenden und entsprechend dem Studienziel auszuwählen und zu gewichten. Bei der Reakkreditierung sollten Studierenden- und Absolventenbefragungen einbezogen werden, um die Profilschärfe und ihre Selektionswirkung überprüfen zu können.

 

II Anwendungsorientiertes Profil

1. Die Ausbildung hat das Ziel, aktuell vorhandenes Wissen zu lehren und die Fähigkeit zu vermitteln, dieses auf bekannte und neue Probleme anzuwenden, sowie sich auch nach dem Studienabschluss selbständig neues Wissen und Fähigkeiten anzueignen. Bei diesen Studienzielen liegen die Schwerpunkte auf der Vermittlung von:

2. Die Lehrinhalte und Veranstaltungsformen dienen dem Ziel, neben dem fundierten Fachwissen und der Kenntnis unterschiedlicher wissenschaftlichen Lehrmeinungen die Fähigkeit zu vermitteln, praxisbezogene Problemstellungen zu erkennen und zu lösen. Dies kann in erster Linie erreicht werden durch:

3. Entsprechend den Studienzielen soll die Lehre im wesentlichen von Lehrenden getragen werden, die neben ihrer wissenschaftlichen Qualifikation über einschlägige Erfahrung in der berufspraktischen Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden verfügen. Zu berücksichtigen ist in erster Linie:

4. Die Ausstattung der Hochschule und ihre Verbindungen zu ihrem Umfeld müssen die Anwendungsorientierung unterstützen. Hier kommt es vor allem auf die folgenden Punkte an:

 

III Forschungsorientiertes Profil

1. Die Ausbildung hat das Ziel, die Studierenden auf der Basis vermittelter Methoden und Systemkompetenz und unterschiedlicher wissenschaftlicher Sichtweisen zu eigenständiger Forschungsarbeit anzuregen. Durch die Ausprägung der Lehre sollen die Studierenden lernen, komplexe Problemstellungen aufzugreifen und sie mit wissenschaftlichen Methoden auch über die aktuellen Grenzen des Wissensstandes hinaus zu lösen. Die Studienziele konzentrieren sich im Unterschied zum anwendungsorientierten Profil vor allem auf:

2. Lehrinhalte und -formen basieren in stärkerem Maße auf der Einheit von Lehre und Forschung und vermitteln über das Grundlagen- und Fachwissen hinaus Methoden- und Systemkompetenz. Insbesondere geht es um:

3. Entsprechend diesen forschungsorientierten Zielen soll die Lehre getragen werden von Lehrenden, die je nach Fach neben außerhochschulischen, berufspraktischen Erfahrungen vor allem aus eigener aktiver Forschung schöpfen können. Lehrende mit wissenschaftlicher Qualifikation, Forschungserfahrung und aktueller -praxis sollen in der Regel mindestens 2/3 der Lehre tragen. Für die Qualifikation zu berücksichtigen sind dabei in erster Linie:

4. Die Hochschulen und die am Studiengang beteiligten Fachbereiche müssen über die Anforderungen an die Lehre hinaus eine entsprechende Ausstattung und Kontakte für Forschung nachweisen, an der Studierende partizipieren können. Zu achten ist dabei in erster Linie auf: