Der Bologna-Prozess – auf dem Wege zum Europäischen Hochschulraum |
I. Einleitung
Zweifelsohne hat die italienische Stadt Bologna der Menschheit mit der exzellenten „Sauce Bolognese“ eine unverzichtbare Gaumenfreude beschert. Seit nun mehr fast 20 Jahren steht Bologna auch für den Beginn des wohl bedeutendsten Umstrukturierungsprozesses der europäischen Bildungslandschaft und der sukzessiven Ausgestaltung eines Europäischen Hochschulraums hin zu einem „Europa des Wissens“.
II. Historischer Exkurs – Aktivitäten auf europäischer und nationaler Ebene1. Lissabon 1997: Gerechte Anerkennung von Qualifikationen – Diploma Supplement UNESCO und Europarat verabschiedeten im April 1997 eine gemeinsame allgemeine Hochschulkonvention, und unternahmen damit einen Schritt in Richtung eines Europäischen Hochschulraums, denn, „Das(s) eine gerechte Anerkennung von Qualifikationen [im Hochschulbereich in der europäischen Region] einen wesentlichen Bestandteil des Rechtes auf Bildung und eine Aufgabe der Gesellschaft darstellt“, [3] war Hauptbestandteil der „Lissabonner Konvention“ . Zudem wurde die Einführung des so genannten „Diploma Supplement“ (DS) als jedem Universitäts- oder Fachhochschuldiplom beizufügender Beschreibung der Qualifikation, als Beurteilungshilfe für die Immatrikulationsbehörde der Partnerstaaten beschlossen. 1.1 National: Kredit-Punkte-System, Modularisierung und Diploma Supplement In Deutschland wurde im gleichen Jahr durch das HRK-Plenum ein 10-Punkte umfassendes Papier „Zur Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen/ -abschlüssen“ [4] verabschiedet. Bachelor- und Masterstudienangebote sollen in einem an internationalen Standards orientierten, bundeseinheitlichen Verfahren evaluiert und akkreditiert werden. Bis zur Realisierung eines Akkreditierungsverfahrens sollten nach Auffassung der HRK Bachelor- und Masterprogramme modellhaft erprobt werden. In dem HRK-Beschluss wird u.a. betont, dass es den Universitäten und Fachhochschulen überlassen bleibt, ob und in welchen Fächern berufsqualifizierende Bachelor- und Masterprogramme eingeführt werden. Zusätzlich wurden in diesem Beschluss Bestimmungen über das o.g. „Diploma Supplement“ formuluiert. 2. Paris 1998: Ein europaweit kompatibles Studiensystem Mit der Unterzeichnung der „Sorbonne – Erklärung“ im Mai 1998 in Paris sprachen sich die vier Bildungsminister von Frankreich, Deutschland, Großbritannien und Italien für einen gemeinsamen Rahmen der Hochschulausbildung mit dem Ziel einer „Harmonisierung der Architektur der europäischen Hochschulbildung“ aus. Die Unterzeichner betonen, sich „für einen gemeinsamen europäischen Rahmen einzusetzen, um so die Anerkennung akademischer Abschlüsse im Ausland, die Mobilität der Studenten sowie auch ihre Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt zu fördern“. [5] Im Oktober 1998 erfolgte der erste Meinungsaustausch über die „Sorbonne – Erklärung“ auf der Konferenz der Bildungsminister der Europäischen Union in Baden bei Wien. 2.1 National: Novellierung des HRG und Einrichtung eines Akkreditierungsrates Durch die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes im August 1998 wurde auch hierzulande eine Änderung der Studienstruktur und des Systems der Hochschulabschlüsse möglich. Neben dem herkömmlichen „einphasigen“ Graduierungssystem in Deutschland wurde ein neues Graduierungssystem mit gestuften Abschlüssen eingeführt. Die Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes sind dann in alle Landeshochschulgesetze übernommen worden. Um die Sicherung der Qualität in Lehre und Studium zu garantieren und um den Studierenden, den Arbeitgebern und den Hochschulen eine verlässliche Orientierung bei verbesserter Transparenz zu bieten, wurde durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) im Dezember 1998 unter Bezugnahme auf den Beschluss der HRK im Juli 1998 der Akkreditierungsrat eingerichtet. Als unabhängige Einrichtung setzt sich dieser aus 17 Mitgliedern, das heißt Vertretern der Länder, der Hochschulen, der Studierenden und der Berufspraxis, zusammen. Die Aufgabe des Akkreditierungsrates besteht darin, Agenturen zu begutachten bzw. zu akkreditieren, die ihrerseits wiederum Studiengänge akkreditieren, die zu den Abschlüssen Bachelor und Master führen. Die Agenturen sowie die von ihnen anerkannten Studiengänge tragen im Falle einer erfolgreichen Begutachtung das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates. 3. Bologna 1999: Einführung eines gestuften Studiensystems Die Bildungsminister 29 europäischer Staaten verabschiedeten auf der Konferenz in Bologna eine gemeinsame Erklärung zur Konkretisierung und Umsetzung der „Sorbonne-Erklärung“. Das Dokument „Der Europäische Hochschulraum. Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister“ fußte ebenso auf der bereits erwähnten Magna Charta Universitatum. Mit der Ratifizierung der Erklärung in Bologna erhielt der Umstrukturierungsprozess des europäischen Hochschulwesens seinen Namen: „Bologna-Prozess“. „Die Bedeutung von Bildung und Bildungszusammenarbeit für die Entwicklung und Stärkung stabiler, friedlicher und demokratischer Gesellschaften ist allgemein als wichtigstes Ziel anerkannt, (…). Die europäischen Hochschulen haben ihrerseits die Herausforderungen angenommen und eine wichtige Rolle beim Aufbau des europäischen Hochschulraums übernommen, (…).“ [6] Wesentlicher Bestandteil der Bologna-Erklärung war die Einführung eines gestuften Studiensystems. Zweistufige Studienzyklen auf der Grundlage von Bachelor- und Masterabschlüssen sollen bis zum Jahre 2010 durchgesetzt sein, um einen einheitlichen Europäischen Hochschulraum zu gewährleisten. Dabei soll mit dem Abschluss des ersten, mindestens dreijährigen Zyklus, eine auf europäischer Ebene arbeitsmarktrelevante Qualifikation erworben werden. „In der Überzeugung, dass die Errichtung des europäischen Hochschulraums ständiger Unterstützung, Überwachung und Anpassung an die sich unaufhörlich wandelnden Anforderungen bedarf, beschließen wir, uns spätestens in zwei Jahren wieder zu treffen, um die bis dahin erzielten Fortschritte und die dann zu ergreifenden Maßnahmen zu bewerten.“ [7] Als Termin für die erste Bologna-Nachfolgekonferenz wurde deshalb der 19. Mai 2001 in Prag festgesetzt . 3.1 National: Länderübergreifende Rahmenvorgaben zu Leistungspunktsystemen und Modularisierung Ein Ziel der Bologna-Erklärung, nämlich die „(…) Einführung eines Systems, das sich im Wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt (…)“ [8]wurde durch die „Empfehlungen zur Einführung neuer Studienstrukturen und -abschlüsse (Bakkalaureus/Bachelor – Magister/Master) in Deutschland“ des Wissenschaftsrates vom Januar 2000 gestützt. Dieses System ist eine wesentliche Voraussetzung für eine flexible und offene Studiengangsgestaltung, die dem zunehmenden Bedarf nach einem Teilzeitstudium sowie der Erfordernis des lebenslangen Lernens angemessen ist. Ein besonderes Anliegen ist es, durch die Einführung neuer Studienstrukturen und -abschlüsse die Hochschulforschung zu stärken. Dazu sind interessierte und befähigte Graduierte frühzeitig und ohne institutionelle Hürden zu fördern. Deshalb soll die grundsätzlich neue Möglichkeit eröffnet werden, besonders qualifizierte Bachelorabsolventen direkt in ein Promotionsstudium aufzunehmen. Im September 2000 hat die Kultusministerkonferenz Rahmenvorgaben zur Einführung von Leistungspunktsystemen und Modularisierung beschlossen. [9] Damit werden die Konzepte von Modularisierung und Leistungspunkten auf eine länderübergreifende gemeinsame Basis gestellt, um ein Maß an Einheitlichkeit in der Entwicklung zu gewährleisten, das erforderlich ist, um die länder- und hochschulübergreifende Mobilität der Studierenden zu gewährleisten. 4. Salamanca und Prag 2001: Grundsätze für die Schaffung eines Europäischen Hochschulraums Mit dem Salamanca Abkommen im März 2001 wurde die European University Association (EUA) gegründet. Über 300 europäische Hochschulen und Hochschulorganisationen bekundeten ihre Unterstützung des Bologna-Prozesses. Sie formulierten Grundsätze für die Schaffung eines Europäischen Hochschulraums, wonach Hochschulbildung „ein Bereich der öffentlichen Verantwortung, keine „Ware“ (…)“ sei.[10] Zusätzlich wurde deutlich gemacht, dass Autonomie und Rechenschaftspflicht der einzelnen Hochschulen notwendige Bedingungen des Reformprozesses seien. Zwei Jahre nach der Unterzeichnung der Bologna-Erklärung kamen die Hochschulminister von 32 europäischen Staaten zum „Prager Communiqué“ zusammen, um eine Bilanz über die erzielten Fortschritte zu ziehen und um die Ziele und Prioritäten für die kommenden Jahre in diesem Bereich abzustecken. Die Minister stellten fest, dass die in der Bologna-Erklärung festgelegten Ziele bei den meisten Unterzeichnerstaaten, deren Universitäten und anderen Hochschuleinrichtungen, eine breite Akzeptanz gefunden haben und von ihnen als Grundlage für die Entwicklung des Hochschulwesens genutzt werden. Sie verwiesen auch auf die Bedeutung eines „Lebenslangen Lernens“, einer „Einbindung der Studierenden“ und der „Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Europäischen Hochschulraums“ für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses. 4.1 National 2002: Qualitätssicherung durch Akkreditierung Im Rahmen einer Sicherung der Qualität der Hochschulausbildung hat die KMK auf ihren Sitzungen im März und Mai 2002 ein Statut für die Einrichtung eines länder- und hochschulübergreifenden Akkreditierungsverfahrens in Deutschland verabschiedet. 5. Berlin 2003: Zwischenbilanz und Schwerpunktsetzung für 2003-2005 Der Reformprozess wird nun schon von 40 europäischen Staaten getragen, allerdings mit unterschiedlichen Präferenzen. Die Bildungsminister zogen eine Zwischenbilanz und legten Schwerpunkte für die nächsten zwei Jahre fest: Qualitätssicherung der Lehre, Einführung zweistufiger Studiensysteme bis 2005 und Anerkennung von Studienabschlüssen und –abschnitten. Bis zum Jahre 2005 erwarten die Minister von jedem Land einen detaillierten Bericht über die erzielten Fortschritte in den drei Schwerpunkten. Ein weiteres Ziel ist es, den Europäischen Hochschulraum und den Europäischen Forschungsraum enger zu verbinden: „Die Ministerinnen und Minister werden die notwendigen Anstrengungen unternehmen, um die europäischen Hochschulen noch attraktiver und noch effizienter zu machen. Daher rufen sie die Hochschulen auf, den Stellenwert von Forschung zu erhöhen und ihrer Bedeutung für die technologische, soziale und kulturelle Entwicklung und für die Bedürfnisse der Gesellschaft mehr Nachdruck zu verleihen.“ [11] So ist zum Beispiel die Doktorandenausbildung als dritter Ausbildungszyklus in die Studiensysteme einzubeziehen. 5.1 National (2003-2004): Ländergemeinsame Strukturvorgaben und „Bachelor welcome“ Die KMK beschließt bereits im Juni 2003 „10 Thesen zur Bachelor- und Masterstruktur in Deutschland“, die auf der o.g. Bologna-Nachfolgekonferenz in Berlin von der Präsidentin der KMK eingebracht wurden. [12]
Zudem folgten seitens der KMK im Oktober 2003 „Ländergemeinsame Strukturvorgaben (...) für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“ in Ergänzung und Erweiterung der Rahmenvorgaben aus dem Jahr 2000. Mit den nunmehr an die 10 Thesen angepassten (Rahmen-) Strukturvorgaben wird eine verlässliche Grundlage für die Akkreditierung der Bachelor- und Masterstudiengänge im Rahmen der im Bologna-Prozess angestrebten Umstellung des Hochschulsystems auf die neuen Abschlüsse geschaffen.[14] Seit langem fordern die Unternehmen in Deutschland eine Reform der Hochschulausbildung mit mehr Praxisnähe, kürzeren Studienzeiten, größeren internationalen Anteilen und einer besseren internationalen Vergleichbarkeit. Die Umstellung auf die Abschlüsse Bachelor und Master bietet die Chance, dies umfassend zu erreichen, ohne den Anspruch auf hohe fachliche Qualität aufzugeben. Etwa: „Bachelor-Absolventen müssen das Kernwissen ihrer Disziplin beherrschen und darüber hinaus über wichtige methodische und soziale Schlüsselqualifikationen verfügen.“ [15] 6. Bergen 2005 Auf der Konferenz von Bergen am 19.und 20.Mai 2005 wurde eine Zwischenbilanz (stocktaking report) über die Fortschritte gezogen, die der Bologna-Prozess insgesamt und jedes der 40 Bologna-Teilnehmerländer zu verzeichnen hat. Darüber hinaus wurden Schwerpunkte für die "zweite Halbzeit" bis 2010 festgelegt. Die Konferenz entschied positiv über die Aufnahme der neuen Mitgliedsländer Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau und Ukraine. Damit umfasst der Bologna-Prozess jetzt 45 Staaten. Als beratende Mitglieder wurden der europäische Gewerkschaftsverbund (EI) und der Arbeitgeberverband (UNICE) aufgenommen, ebenso ENQA, die European Association of Quality Assurance. Für die nächste Konferenz in London im Mai 2007 werden Fortschrittsberichte bei folgenden zusätzlichen Schwerpunktthemen eingefordert:
Die sozialen Belange der Studierenden, insbesondere bei solchen aus sozial benachteiligten Gruppen, sollen stärkere Berücksichtigung finden. Für den Bereich der Anerkennung von Studienabschnitten und -abschlüssen regt das Kommuniqué einen nationalen Aktionsplan an, um Verbesserungen zu erreichen. Die Promotionsphase soll strukturierte Studienanteile einschließen, die einen (kleinen) Teil ausmachen und interdisziplinäres Arbeiten und Fähigkeiten vermitteln, die für die Belange des Arbeitsmarktes geeignet sind. In Umsetzung dieses Kommuniqués ergibt sich bis zur Bologna-Folgekonferenz 2007 in London für die Bologna Signatarstaaten Handlungsbedarf in den Bereichen Studienstruktur, Qualitätssicherung und Anerkennung von Studienabschnitten und Studienabschlüssen. Der Konferenz soll zudem ein Bericht zur Weiterentwicklung der Grundprinzipien von strukturierten Doktorandenprogrammen vorliegen. 7. National 2005/2006 Zum 01.01.2005 wurde die zentrale Akkreditierungseinrichtung in Deutschland, der Akkreditierungsrat, in eine Stiftung des öffentlichen Rechts überführt und seine Arbeit damit auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Lehre und Forschung werden regelmäßig evaluiert. Auf nationaler Ebene agiert die Arbeitsgruppe „Fortführung des Bologna-Prozesses“, in der Vertreter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der Länder (KMK), der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), des freien Zusammenschlusses von StudentInnenschaften (fzs), des Akkreditierungsrates (AR) und der Sozialpartner vertreten sind. Die Gruppe berät zu aktuellen Entwicklungen und praktischen Problemen der Umsetzung und bereitet Beschlussfassungen z. B. für die KMK und die HRK vor. Die HRK hat mit Unterstützung des BMBF eine „Servicestelle Bologna“ eingerichtet, die insbesondere die Hochschulen durch Online-Angebote, Publikationen und Veranstaltungen bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses unterstützt. Diploma Supplement Ab 2005 erhalten alle Studierenden ohne besonderen Antrag und kostenlos das Diploma Supplement. Das Diploma Supplement enthält einheitliche Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen und damit verbundenen Qualifikationen. Es wird den offiziellen Dokumenten über Hochschulabschlüsse als ergänzende Information beigefügt. Im Wintersemester 2004/2005 wird in 44,8 % der B-Studiengänge und in 44 % der M-Studiengänge das Diploma Supplement vergeben. Qualifikationsrahmen In Zusammenwirkung von HRK, KMK und Bundesministerium für Bildung und Forschung wurde ein Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse erarbeitet und auf der Kultusministerkonferenz vom 21.04.2005 beschlossen. Mit diesem Beschluss ist somit eine höhere Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikation im europäischen und internationalen Kontext geschaffen. Ebenso dient der Qualifikationsrahmen unterstützend der Akkreditierung und Evaluation. Die Länder in der Bundesrepublik Deutschland streben weiterhin eine Umstellung auf das gestufte System bis 2009/2010 an. Bachelor- und Masterstudiengänge machen derzeit 36 % des gesamten Studienangebots aus. [16]
III. ResümeeDie deutschen Hochschulen bieten nach sehr zögerlichem Beginn immer mehr Bachelor- und Masterstudiengänge an. Die Tabelle weist die Dynamik im Bologna Prozess bei der Erarbeitung und Einführung neuer gestufter Studiengänge in Deutschland nachhaltig aus:
Aus internationaler Sicht ist die Entwicklung gestufter Studiengänge, die Förderung der europäischen Integration und Mobilität auch durch ein transparenteres, anerkanntes Leistungspunktsystem weiter vorangekommen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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