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http://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/prorektoren/ - 06. April 2013 07:33
Die Prorektoren werden vom Senat auf Vorschlag des Rektors aus dem Kreis der Hochschule angehörenden Professoren für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die einmalige Wiederwahl ist möglich.
Die Prorektoren sind für folgende Bereiche der Hochschulentwicklung verantwortlich:
- Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs
- Wissens- und Technologietransfer
- Lehre, Studium und Weiterbildung
Elke Guttschuß
Büroorganisation (Sekretariat Prorektoren)
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