Die Prorektoren werden vom Senat auf Vorschlag des Rektors aus dem Kreis der Hochschule angehörenden Professoren für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die einmalige Wiederwahl ist möglich.
Die Prorektoren sind für folgende Bereiche der Hochschulentwicklung verantwortlich:
Büroorganisation (Sekretariat Prorektoren)
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