Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben des Kanzlers Nr. 05/2011
Das Landesamt für Steuern und Finanzen informierte darüber, dass die in den bestehenden Rahmenverträgen des Verkehrsverbundes Mittelsachsen (VMS) und der Deutschen Bahn AG (DB) ausgehandelten Rabatte bei der Inanspruchnahme des Job-Tickets bei dem jeweiligen Beschäftigten zu einem geldwerten Vorteil führen.
Bei diesen geldwerten Vorteilen handelt es sich grundsätzlich um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der im Lohnsteuerabzugsverfahren vom Arbeitgeber zu erfassen und zur weiteren Prüfung dem Landesamt für Steuern und Finanzen (Bezügestelle Chemnitz) zu melden ist.
Beispiele:
| 1 Zone (VMS) | 2 Zonen (VMS) | |
| Normalfahrpreis im Abo | 42,10 € | 70,40 € |
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davon 96 % (lt. R 8.1 Abs. 2 Satz 9 LStR) |
40,42 € | 67,58 € |
| abzgl. Endkundenpreis | 37,89 € | 63,36 € |
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monatlicher geldwerter Vorteil |
2,53 € | 4,22 € |
Diese Meldung muss ab 01. Januar 2012 für alle Inhaber eines VMS- oder DB-Job-Tickets erfolgen.
Daher sind alle Inhaber eines VMS- bzw. DB-Job-Tickets verpflichtet, beiliegendes Formular ausgefüllt im Dezernat Personal, Abteilung 2.2 einzureichen.
Weiterhin ist zu beachten, dass bei Neuerwerb, Verlängerung und Kündigung des Job-Tickets sowie bei Änderungen der genutzten Zonen bzw. bei Tarifwechsel ebenfalls das Dezernat Personal mittels beiliegenden Formulars zu informieren ist.
Formulare:
- Mitteilung zur Nutzung VMS
- Mitteilung zur Nutzung DB