Der Erweiterte Senat der TU Chemnitz
(1) Der Erweiterte Senat setzt sich gemäß § 81a Abs. 1 SächsHSG i.V.m. § 9 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Vorläufigen Grundordnung der TU Chemnitz aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern des Senates nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 der Vorläufigen Grundordnung der TU Chemnitz und 34 stimmberechtigten Vertretern aus den Mitgliedergruppen nach § 50 Abs. 1 Satz 1 SächsHSG zusammen. Der Rektor, die Prorektoren, der Kanzler, die Dekane und die/der Gleichstellungsbeauftragte der TU Chemnitz gehören dem Erweiterten Senat mit Rede- und Antragsrecht an.
(2) Der Erweiterte Senat ist zuständig für die Wahl und die Abwahl des Rektors sowie für die Beschlussfassung über die Grundordnung und ihre Änderung.
(3) Der Rektor bereitet die Sitzungen des Erweiterten Senates vor und führt den Vorsitz.
| Termine für die Sitzungen des Erweiterten Senates | |
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| Wintersemester 2012/2013 | |
Geschäftsführung Erweiterter Senat:
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Manuela Helmert
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| Telefon: | (03 71) 5 31 12100 |
| Fax: | (03 71) 5 31 12109 |
| E-Mail: | manuela.helmert@verwaltung.tu-chemnitz.de |
