Die Studierenden genießen bei allen offiziellen Veranstaltungen des Universitätssports den Unfallschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Außerdem besteht eine Freizeitunfallversicherung über das Studentenwerk. Offizielle Universitätssportveranstaltungen sind im Sportprogramm oder durch Aushang ausgeschriebene und/oder angemeldete Veranstaltungen, die durch Beauftragte des Universitätssports (Lehrkräfte, Übungsleiter oder Sportorganisatoren) realisiert werden.
Dazu gehören ausdrücklich nicht: alle Wettkämpfe im Rahmen des Hochschulsports (z.B. Universitätsmeisterschaften, Vergleiche zwischen Hochschulen, Hochschulmeisterschaften des Landes, Wettkämpfe des adh). Regelungen zum Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte folgendem Schreiben.
Ebenfalls nicht versichert sind alle Teilnehmer (sowohl Studenten als auch Mitarbeiter) anderer Universitäten!
Hochschullehrer und Mitarbeiter sind bei der Teilnahme am Hochschulsport nur im Rahmen des gesetzlich geregelten Betriebssportes versichert.
Bei Diebstahl und Beschädigungen von Privateigentum in den vom Hochschulsport genutzten Übungstätten wird vom Veranstalter keinerlei Haftung übernommen.