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Hinweis: Von den Juristen haben wir gelernt, dass man bei jeglicher Äußerung zu diesen Fragen einen "Disclaimer" anbringt, daher auch hier der Hinweis, dass diese Informationen weder eine Rechtsberatung darstellen noch vollständig sind.

Publizieren im WWW: Die rechtliche Seite

Das "Handwerk eines Web-Autors" ist recht schnell erlernt, und ziemlich einfach kann man eigene Dokumente über den WWW-Server der TU weltweit zur Verfügung stellen. Als Web-Autor sollte man sich jedoch unbedingt auch Gedanken darüber machen, WAS man überhaupt publizieren darf. Denn:

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!

Im Gegenteil - gesetzliche Grundlagen wurden und werden auf nationaler Ebene geschaffen, im internationalen Rahmen des Internets ergeben sich jedoch größtenteils ungelöste Probleme. Auf der einen Seite fehlt es an Präzedenzfällen, andererseits gibt es Anwälte, die sich auf Rechtsverstöße im Internet spezialisieren. Andere Universitäten mussten das schon schmerzlich spüren, die Auswirkungen reichen vom Sperren aller Homepages bis zu finanziellen Forderungen.

Für Autoren, die WWW-Server der TU Chemnitz zur Publikation nutzen, ist auf jeden Fall die Benutzungsordnung des URZ bindend, in der im Paragraph 2 festgelegt ist:

Die Zulassung erfolgt ausschließlich für Zwecke der Forschung, Lehre und des Studiums sowie für Zwecke der Universitätsbibliothek und der universitären Verwaltung, zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Erfüllung sonstiger gesetzlicher Aufgaben der Technischen Universität Chemnitz. Eine kommerzielle Nutzung gemäß Absatz 1 Nr. 3 ist nur nach Genehmigung des URZ möglich.

Es gilt also auch für Web-Autoren:

Grundsätzlich nur Web-Dokumente publizieren, die Lehr- und Forschungszwecken dienen.

Nun fassen wir diesen Grundsatz ziemlich weit, da wir der Auffassung sind, dass die Erlangung von HTML-Kenntnissen für einen heutigen Hochschulabsolventen ein Ausbildungsziel sein muss. Uns ist klar, dass dies nur durch Gestaltung eigener HTML-Seiten ("Homepages") praktiziert werden kann. Deshalb tolerieren wir Web-Seiten mit persönlichen Inhalten bis zu einem gewissen Rahmen (was insbesondere die Datenmenge betrifft).

Alle Autoren müssen jedoch gesetzliche Grundlagen beachten, insbesondere:

Wahrung des Urheberrechts:
Man muss davon ausgehen, dass alle Dokumente im WWW urheberrechtlich geschützt sind. Damit verbietet sich ein Kopieren von fremden Inhalten (Texte, Bilder etc.) ohne Genehmigung. So sind z.B. Bilder seiner Lieblingsband oder gar Videos etc. sehr bedenklich.
Datenschutzgesetz:
Die Veröffentlichung persönlicher Daten ist streng reguliert und bedarf i.a. der schriftlichen Zustimmung der Betroffenen.
Haftung bei Falschinformationen:
Das betrifft i.a. nur entgeltliche Informationen. Vorsicht bei Veröffentlichung medizinischer Daten!
Gesetze zum Strafrecht etc.
Es ist offensichtlich, dass Web-Dokumente mit strafrechtlich relevantem Inhalt auf unseren Servern nichts zu suchen haben.

Die Rechtsprechung entwickelt sich, und neue Urteile können Verpflichtungen für Web-Autoren nach sich ziehen. Auch aus diesem Grund bedürfen Web-Dokumente einer Pflege. Als Beispiel sei ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998 (312 O 85/98 - "Haftung für Links") genannt. Ebenso besteht sein Anfang 2002 eine verschärfte Pflicht zur Anbringung eines Impressums, das zudem eine Reihe von Pflichtangaben enthalten muss. Die Gestaltung einer aktuellen Web-Präsenz erfordert heutzutage mehr als "nur" HTML-Kenntnisse.

Nun sind wir als Betreiber von WWW-Servern natürlich keine Rechtsexperten und schon lange keine Zensoren. Wenn wir jedoch Kenntnis von rechtlich problematischen Web-Dokumenten erlangen, werden wir durch Sperrung des Zuganges zu diesen Daten reagieren.

Weitere Informationen:

Recht im DFN Informationen der Forschungsstelle Recht im DFN
netlaw.de Online- und Multimediarecht, u.a. mit aktuellen Urteilen
Netlaw Library Hinweise mit ausführlicher Sammlung von Dokumenten