Speicherdienste: Grundbedarf
Feststellung des Bedarfs
Um den Grundbedarf zu ermitteln, werden alle tatsächlich eingesetzten Ressourcen der Dienste
Filesystem/OpenAFS und Backupdienst den Struktureinheiten zugeordnet.
Davon ausgehend wird der Durchschnitt pro Mitarbeiter der Struktureinheit gebildet.
In die Berechnung fließen also auch die Ressourcen ein, welche für die Benutzer nicht direkt sichtbar sind und deren Verwendung von ihnen nicht direkt beeinflusst werden kann.
Das Datensicherungsregime im Filesystem/OpenAFS (und damit die dafür benötigten Ressourcen) können die Nutzer nicht verändern.
Die im Filesystem/OpenAFS vergebene Quota hat demnach keinen Einfluss auf die
Ermittlung des Grundbedarfs - entscheidend ist die tatsächlich abgelegte
Datenmenge im AFS-Volume und der sich daraus ergebende Platzbedarf für die Sicherung dieser Daten.
Im Backupdienst werden die Ressourcen berücksichtigt, die
tatsächlich zum Speichern der gesicherten Daten eingesetzt werden.
Bei der Datensicherung (Backupdienst und Filesystem/OpenAFS) wird der Umfang
der eingesetzten Ressourcen wesentlich von der Änderungshäufigkeit der
Originaldaten bestimmt.
Eine Reihe weiterer Ressourcen für personen- oder struktureinheitsbezogene Speicherdienste werden momentan nicht in die Berechnung des Grundbedarfs einbezogen. Dazu gehören
- Windows-HOME-Verzeichnisse
- Mailboxen
- Web-Space
Informationsmöglichkeiten
Über den Link "Nutzung der URZ-Speicherdienste ..." in
MeinKonto: Ressourcen können sich alle Mitarbeiter über die
Nutzung der Speicherressourcen ihrer Struktureinheit informieren.
Limits
Angestellte, Organisationen, ...
Ab 01.12.2010 sind die folgenden Limits gültig:
| Struktureinheit |
Limit |
Bemerkung |
| Professuren, zentrale Fakultätseinrichtungen |
100 GB pro Mitarbeiter |
Prof., Sekretariat, wiss. und nichtwiss. Personal, Personal zentraler Fakultätseinrichtungen |
| Universitätsarchiv |
2 TB |
|
| andere Einrichtungen der TU |
60 GB pro Mitarbeiter |
Zentrale Einrichtungen der Uni, Organe der Studentenschaft, ... |
Bitte beachten Sie:
Studierende
Der Bedarf an Speicherressourcen wird über das HOME-Verzeichnis (AFS) abgedeckt. Die maximale Quota beträgt 15 GB. Bei größerem Bedarf z.B. für Abschlussarbeiten, Hiwi-Tätigkeiten, Mitarbeit an Forschungsprojekten o.ä. sind Ressourcen über die Professur/die Einrichtung zu beauftragen, welche die Arbeiten betreut.
Ausnahmeregelungen gibt es für studentische Projekte.
Hinweis
Die Limits wurden zum Jahresende 2012 verifiziert und bestätigt.