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http://www.tu-chemnitz.de/urz/login/index.html - 07. April 2013 07:06
Loginkennzeichen
Wofür?
Für die Nutzung der Computer und zahlreicher Dienste des URZ benötigen Sie ein Loginkennzeichen (auch Nutzerkennzeichen oder Account) und ein dazugehöriges Passwort.Wer?
Entsprechend der Benutzungsordnungen des URZ erhalten berechtigte Personen ein Loginkennzeichen.Wie?
Sie können Ihr Loginkennzeichen persönlich im Nutzerservice unter Vorlage der TUC-Card (bei Studenten auch unter Vorlage von Personal- und Studentenausweis) in Empfang nehmen. Studienanfänger können nach Erhalt des Datenkontrollblattes vom Studentensekretariat Ihr Loginkennzeichen selbst freischalten. Für GastwissenschaftlerInnen kann das Login per Formular ( de - engl ) beantragt werden. Bitte Antrag im PDF-Reader ausfüllen und auf einen Kopfbogen der Struktureinheit ausdrucken. Mit den Unterschriften versehen und das Original mit einer Kopie des Personaldokumentes an das URZ senden. MitarbeiterInnen anderer Universitäten und universitätsnaher Einrichtungen können ein Loginkennzeichen beantragen. Benutzen Sie dazu dieses Formular und senden Sie es bitte gemeinsam mit einer Kopie des Personaldokumentes per Briefpost oder Fax an das URZ.Sie haben Gäste?
Als TU-Mitarbeiter können Sie für ihre Gäste (z.B. während einer Weiterbildung o.ä.) für einen Zeitraum von bis zu zehn Tagen Gast-Loginkennzeichen erhalten. Sollen Ihre Gäste lediglich WLAN-Zugang erhalten (z.B. während einer Tagung), dann beantragen Sie bitte die Konfiguration eines entsprechenden Funknetzes (SSID).Beendigung der Tätigkeit
Mit dem Ausscheiden aus der Universität endet die Nutzungsberechtigung Ihres Loginkennzeichens automatisch.TU-Mitarbeiter können diese Berechtigung in begründeten Fällen verlängern lassen. Dazu muss ein Antrag / Hinweise an das Dezernat Personal gestellt werden. (Siehe) Für TU-Mitarbeiter und -Studenten besteht die Möglichkeit durch Eintrag in das CAN - Chemnitzer Absolventen-Netz ihre Uni-Mailadresse weiter zu nutzen. Wenn Sie den Dispokredit des Druckkontos in Anspruch genommen haben, müssen Sie diesen ausgleichen (Zahlung mit TUC-Card). Ein evtl. vorhandenes Restguthaben kann auf ein anderes Nutzerkonto umgebucht oder auf Ihr Bankkonto überwiesen werden.
