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(vermutliche Kosten der Katastrophe - vermutliche Kosten trotz Risikoabmilderung) * Risikowahrscheinlichkeit wobei: vermutliche Kosten trotz Risikoabmilderung = vermutliche Kosten der Katastrophe - vermutliche Kosten des verbleibenden Risikos nach der Abmilderung |
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Frage 6.2.1: Wie kommt man im zweiten Beispiel zur Berechnung der Kosten zur Risikoabmilderung auf den Wert von 23.100 EUR? |
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Frage 6.2.2: Welche Kosten für einen Wartungsvertrag erscheinen in diesem Beispiel plausibel, wenn dadurch die Ausfallzeit auf vier Stunden reduziert werden kann? |
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Diskussion 6.2.3: In der Literatur werden die folgenden drei Mythen der Notfallplanung zitiert, mit denen Risikoanalysten immer wieder konfrontiert werden:
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