TU Chemmnitz

Universitätsrechenzentrum

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Vereinbarung zur Überlassung von Software

 

Zwischen und dem

(Fakultät/Institut/Professur)

(Name)

(Kostenstelle)

(Projektnummer [bei Projektmitteln])


Universitätsrechenzentrum

134000

[im folgenden Empfänger] [im folgenden URZ]
wird folgende Vereinbarung getroffen :

  1. Das URZ überlässt dem Empfänger folgende Lizenzen:

    Anzahl Produkt / Version / Plattform bei Einzelplatzlizenzen:
    Rechnername.Domäne
    (z.B. max.phil)
    Datenträger gewünscht?
    Ja Nein

  2. Der Empfänger ist berechtigt, die Software
    • bei Einzelplatzlizenzen: auf dem jeweils genannten Rechner,
      bei Lehrstuhllizenzen: auf den Rechnern seines Zuständigkeitsbereichs,
    • in der jeweils aktuellen Version,
    • für Arbeiten in Lehre und Forschung,
    • (soweit der Lizenzvertrag nichts anderes bestimmt) nur durch Angehörige der TU Chemnitz bzw. der registrierten An-Institute und Nutzer mit gültigem URZ-Loginkennzeichen
    zu installieren und zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
  3. Darüberhinaus ist der Empfänger zur Erstellung von Sicherungskopien der Software berechtigt, soweit dies für die Nutzung der Software erforderlich ist.
  4. Der Empfänger ist nicht berechtigt die Software
    • für andere als die unter 2. genannten Zwecke einzusetzen (inbesondere ist eine kommerzielle oder private Nutzung ausgeschlossen -- es sei denn, die Lizenzbestimmungen des Herstellers erlauben das ausdrücklich),
    • sie an Dritte weiterzugeben bzw. zu verkaufen.
  5. Der Empfänger ist verpflichtet, den Lizenzvertrag einzuhalten, der zwischen dem Lizenzgeber und der TU Chemnitz bzw. dem URZ abgeschlossen wurde (der Vertrag kann im Nutzerservice des URZ eingesehen werden).
  6. Der Empfänger ist weiterhin verpflichtet, ausreichende Vorkehrungen zu treffen, um die Software vor unbefugter Nutzung zu schützen.
  7. Die Installation von Updates/Upgrades setzt das Vorhandensein der entsprechenden Lizenzen der Basisversion voraus. Der Empfänger verpflichtet sich, die ältere Programmversion nicht länger einzusetzen und alle entsprechenden Programmkopien und Datenträger zu vernichten.
  8. Der Empfänger ist für die Inventarisierung der erhaltenen Softwarelizenz(en) verantwortlich.
  9. Das URZ übernimmt keine Garantie für die funktionelle Richtigkeit der Software.
  10. Garantieansprüche innerhalb der im Lizenzvertrag vereinbarten bzw. der gesetzlichen Gewährleistungszeit sind dem URZ unverzüglich anzuzeigen, damit geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können.
  11. Der Empfänger verantwortet alle Schäden, die aus der schuldhaften Nichteinhaltung dieser Vereinbarung dem URZ, der TU Chemnitz und/oder dem Hersteller entstehen.
  12. Verstößt der Empfänger in grober Weise schuldhaft gegen seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, so ist das URZ zur fristlosen Kündigung der Vereinbarung ohne finanzielle Rückerstattung berechtigt.
  13. Der Empfänger benennt einen kompetenten Vertreter, der zum Abholen der Lizenzunterlagen (ggf. auch Datenträger) befugt ist und der den Ansprechpartner für das URZ darstellt.

    (Name,Telefonnummer,Loginkennzeichen,Email)
  14. Scheidet der Ansprechpartner aus dem Dienstverhältnis mit der TU aus, so benennt der Empfänger schriftlich einen Nachfolger. Anderenfalls erlischt das Nutzungsrecht. Angefertigte Kopien sind zu vernichten.
  15. Das Nutzungsrecht endet ferner zu dem Zeitpunkt, zu dem die Struktur des Empfängers aufgelöst wird. In diesem Fall ist die Software vorher zu deinstallieren, damit keine weitere Nutzung möglich ist. Angefertigte Kopien sind zu vernichten.
  16. Für die Software Verantwortlicher im URZ ist:
    , URZ-Helpdesk, support@hrz
    (Name, Telefonnummer, Gebäude/Zimmernummer, Email)
  17. Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum der zweiten Unterschrift in Kraft.

 

Anerkannt:

Leiter der Struktureinheit URZ

Chemnitz, den

Chemnitz, den ....................


Titel,Name

Prof. Dr. Wolfram Hardt
Titel, Name

Dienststellung
Direktor URZ
Dienststellung
.............................
Unterschrift
Stempel
i.A.
..................................
Unterschrift
Stempel

(zum Drucken)
(für spätere Weiterverwendung)


Wolfgang Riedel
04. Januar 2011
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