TU Chemmnitz

Universitätsrechenzentrum

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Laden von vorhandenen Formulardaten: (aus früheren Eingaben)

 

Vereinbarung zur Überlassung von Software

(mit jährlichem Entgelt)

 

Zwischen und dem

(Fakultät/Institut/Professur)

(Name)

(Kostenstelle)

(Projektnummer [bei Projektmitteln])


Universitätsrechenzentrum

13400

[im folgenden Empfänger] [im folgenden URZ]
wird folgende Vereinbarung getroffen :

  1. Das URZ überlässt dem Empfänger folgende Lizenzen:

    Anzahl Produkt / Version / Plattform bei Einzelplatzlizenzen:
    Rechnername.Domäne
    (z.B. max.phil)
    Datenträger gewünscht?
    Ja Nein

  2. Der Empfänger ist berechtigt, die Software
    • bei Einzelplatzlizenzen: auf dem jeweils genannten Rechner,
      bei Lehrstuhllizenzen: auf den Rechnern seines Zuständigkeitsbereichs,
    • in der jeweils aktuellen Version,
    • für Arbeiten in Lehre und Forschung,
    • (soweit der Lizenzvertrag nichts anderes bestimmt) nur durch Angehörige der TU Chemnitz bzw. der registrierten An-Institute und Nutzer mit gültigem URZ-Loginkennzeichen
    zu installieren und zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
  3. Darüberhinaus ist der Empfänger zur Erstellung von Sicherungskopien der Software berechtigt, soweit dies für die Nutzung der Software erforderlich ist.
  4. Der Empfänger ist nicht berechtigt die Software
    • für andere als die unter 2. genannten Zwecke einzusetzen (inbesondere ist eine kommerzielle oder private Nutzung ausgeschlossen -- es sei denn, die Lizenzbestimmungen des Herstellers erlauben das ausdrücklich),
    • sie an Dritte weiterzugeben bzw. zu verkaufen.
  5. Der Empfänger ist verpflichtet, den Lizenzvertrag einzuhalten, der zwischen dem Lizenzgeber und der TU Chemnitz bzw. dem URZ abgeschlossen wurde (der Vertrag kann im Nutzerservice des URZ eingesehen werden).
  6. Der Empfänger ist weiterhin verpflichtet, ausreichende Vorkehrungen zu treffen, um die Software vor unbefugter Nutzung zu schützen.
  7. Die Installation von Updates/Upgrades setzt das Vorhandensein der entsprechenden Lizenzen der Basisversion voraus. Der Empfänger verpflichtet sich, die ältere Programmversion nicht länger einzusetzen und alle entsprechenden Programmkopien und Datenträger zu vernichten.
  8. Der Empfänger ist für die Inventarisierung der erhaltenen Softwarelizenz(en) verantwortlich.
  9. Das URZ übernimmt keine Garantie für die funktionelle Richtigkeit der Software.
  10. Garantieansprüche innerhalb der im Lizenzvertrag vereinbarten bzw. der gesetzlichen Gewährleistungszeit sind dem URZ unverzüglich anzuzeigen, damit geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können.
  11. Der Empfänger verantwortet alle Schäden, die aus der schuldhaften Nichteinhaltung dieser Vereinbarung dem URZ, der TU Chemnitz und/oder dem Hersteller entstehen.
  12. Verstößt der Empfänger in grober Weise schuldhaft gegen seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, so ist das URZ zur fristlosen Kündigung der Vereinbarung ohne finanzielle Rückerstattung berechtigt.
  13. Der Empfänger benennt einen kompetenten Vertreter, der zum Abholen der Lizenzunterlagen (ggf. auch Datenträger) befugt ist und der den Ansprechpartner für das URZ darstellt.

    (Name,Telefonnummer,Loginkennzeichen,Email)
  14. Scheidet der Ansprechpartner aus dem Dienstverhältnis mit der TU aus, so benennt der Empfänger schriftlich einen Nachfolger. Anderenfalls erlischt das Nutzungsrecht. Angefertigte Kopien sind zu vernichten.
  15. Das Nutzungsrecht endet ferner zu dem Zeitpunkt, zu dem die Struktur des Empfängers aufgelöst wird. In diesem Fall ist die Software vorher zu deinstallieren, damit keine weitere Nutzung möglich ist. Angefertigte Kopien sind zu vernichten.
  16. Die Überlassung ist zunächst bis zum 30. April befristet. Sie verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf dieser Zeit etwas anderes vereinbart wird. Das Entgelt ist jeweils zum 1. Mai fällig.
  17. Das URZ behält sich das Recht vor, die Überlassungsvereinbarung jederzeit kündigen zu können, wobei dies dem Empfänger 4 Wochen vorher schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen ist. Bereits gezahlte Entgelte werden anteilig rückerstattet.
  18. In jedem Fall sind bei Beendigung der Überlassung alle übergebenen Unterlagen, Programmkopien, Datenträger etc. an das URZ zurückzugeben bzw. in Absprache mit dem URZ zu vernichten.
  19. Das Überlassungsentgelt pro Lizenz beträgt: 90,- € (jährlich).
    Das Wartungsentgelt für den Erstzeitraum bis 30.4. wird auf Monatsbasis anteilig berechnet und beträgt damit in diesem Fall bei einem Nutzungsbeginn ab 01.06.2012:     83,- €.
  20. Das URZ behält sich vor, das regelmäßige Wartungsentgelt auf der Grundlage des Einkaufspreises und der Lizenznutzung innerhalb der TU Chemnitz jährlich zu kalkulieren. Sollten sich dabei Entgeltänderungen ergeben, wird der Empfänger darüber rechtzeitig informiert.
  21. Für die Software Verantwortlicher im URZ ist:
    Dr. Wolfgang Riedel, 531 31422, Str. der Nationen 62, Zi. 1/B301b, Wolfgang.Riedel@hrz.tu-chemnitz.de
    (Name, Telefonnummer, Gebäude/Zimmernummer, Email)
  22. Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum der zweiten Unterschrift in Kraft.

 

Anerkannt:

Leiter der Struktureinheit URZ

Chemnitz, den

Chemnitz, den ....................


Titel,Name

Prof. Dr. Wolfram Hardt
Titel, Name

Dienststellung
Leiter URZ
Dienststellung
.............................
Unterschrift
Stempel
i.A.
..................................
Unterschrift
Stempel

(zum Drucken)
(für spätere Weiterverwendung)


Wolfgang Riedel
09. Februar 2011
Technische Universität Chemnitz, Straße der Nationen 62, 09107 Chemnitz
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