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http://www.tu-chemnitz.de/uni-archiv/verwaltung/benutzung.php - 07. April 2013 06:51
Benutzung
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Rechtliche Grundlagen für die Benutzung der Bestände des Universitätsarchivs bilden das Archivgesetz für den Freistaat Sachsen, die Archivordnung der TU Chemnitz sowie die Benutzungs- und Gebührenordnung für das Universitätsarchiv.
Danach steht Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, ein Nutzungsrecht am Archivgut des Universitätsarchivs zu, soweit nicht Nutzungsbeschränkungen - z.B. datenschutzrechtliche Bestimmungen oder der Erhaltungszustand des Archivgutes - dem entgegenstehen. Für jede Benutzung ist ein Benutzungsantrag zu stellen. Dieser wird für ein Benutzungsthema und ein Jahr genehmigt. Kopien aus dem Archivgut können angefertigt werden, wenn es der Erhaltungszustand zulässt und keine rechtlichen Belange dem entgegen stehen. Diese werden nach Antrag durch das Archivpersonal gefertigt. |

