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Von der Erfindung zum Patent – die Arbeit zum Schutz der Ideen

Gabriele Rumrich studierte Maschinenbau an der TH Karl-Marx-Stadt und führt seit 1993 ihre Patentanwaltskanzlei in Chemnitz

  • Gabriele Rumrich begann ihre berufliche Laufbahn mit einer Facharbeiterausbildung und einem Fernstudium des Maschinenbaus in Karl-Marx-Stadt; später folgte ein Fernstudium zum gewerblichen Rechtsschutz in Berlin. Seit 21 Jahren ist sie Inhaberin einer Patentanwaltskanzlei. Foto: Philip Knauth

Die ersten Schritte in Richtung TU Chemnitz, damals noch Technische Hochschule Karl-Marx-Stadt, machte Dipl.-Ing., Pat.-Ing. Gabriele Rumrich bereits als kleines Kind. „Meine Mutter arbeitete in der Messtechnik und meine Besuche bei ihr legten wohl den Grundstein für mein Technikinteresse. Damals habe ich davon geträumt, als Erwachsene auch mal an der TU zu arbeiten“, erklärt sie. Diesem Traum kam sie 1975 ein Stück näher, als sie neben ihrer Facharbeiterausbildung bei ESKA ein Fernstudium des Maschinenbaus in Karl-Marx-Stadt aufnahm. Neben den frühen Eindrücken an der TH begeisterte sie das Schulfach „Unterricht in der technischen Produktion“, bei dem die Schüler vor Ort erfahren konnten, was ein technischer Beruf bedeutet. Die Freude am Maschinenbau konnte Gabriele Rumrich während ihrer Zeit an der Hochschule genießen, ihre berufliche Laufbahn begann sie dann 1982 im Schutzrechtsbüro der bezirksgeleiteten Industrie als Patentinformationsbeauftragte. Ihre Ausbildung und technisches Urteilsvermögen waren dafür sehr wichtig: „Für diese Arbeit ist das Erkennen und in Beziehung setzen technischer Zusammenhänge unabdingbar. Und man muss in der Lage sein, das Verstandene auch zu beschreiben“, erläutert sie. Ab 1986 wurde ihr Kindheitswunsch wahr: Gabriele Rumrich bekam die Stelle der Patentinformationsbeauftragten im Bereich Maschinenbau an der TH Karl-Marx-Stadt. Ein Jahr später beschloss sie, ein postgraduales Fernstudium zum gewerblichen Rechtsschutz an der Humboldt-Universität Berlin aufzunehmen. Dieses schloss sie 1990 mit dem Patentingenieur ab. „Während der Wiedervereinigung kam mir dieser Schritt in Verbindung mit meiner Berufserfahrung dann zu Gute. Wer diese Voraussetzungen erfüllte, durfte sich als Patentassessor eintragen lassen, was ich tat. Und es war die Basis für meinen Schritt in die Selbstständigkeit und die Eröffnung meiner Kanzlei 1993“, erzählt Gabriele Rumrich. In ihrer Kanzlei an der Limbacher Straße arbeiten neben ihr eine weitere Patentingenieurin, eine Diplom-Ingenieurin, eine Markenreferentin, eine Mitarbeiterin für die Buchhaltung und auch zwei Studierende der TU Chemnitz, die dort ihre Kenntnisse in Maschinenbau und Management praxisnah anwenden.

Etwa 1.600 Patente beim Deutschen Patent- und Markenamt gingen in der 21-jährigen Kanzleigeschichte über den Schreibtisch der Patentanwältin, dazu kommen noch europäische und Weltpatente. Und Patent ist nicht gleich Patent, wie die Chemnitzerin erzählt: „Ein Patent ist eine technische Lösung, die weltweit einmalig ist und auf einem erfinderischen Schritt beruht. Weitere Schutzrechte sind Marken, also Logos oder Bezeichnungen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Im Designschutz wird eine neue Formgebung beansprucht. Und das sogenannte `kleine Patent´ ist ein Gebrauchsmuster, hier beträgt die Laufzeit nur zehn statt der im Patent gewährten 20 Jahre“, erklärt Rumrich. Ihr Tipp: Wer eine Erfindung patentieren lassen will, sollte zunächst zum Beispiel im Patentinformationszentrum der TU Chemnitz recherchieren. „Ich arbeite eng mit den Kollegen dort zusammen, denn vor dem Schritt zur Patentanmeldung sollte immer erst eine Recherche, bevorzugt unter Anleitung, stehen. Denn nur wenn es eine weltweit neue und erfinderische Lösung ist, kann ein Patent eingetragen werden.“ Ergibt die Recherche, dass keine Schutzrechte entgegenstehen, setzt die Patentanwältin eine Patentausarbeitung auf. Darin werden der Stand der Technik und dessen Nachteile, eine erfinderische Aufgabenstellung und die erfinderische Lösung beschrieben. Nach einer positiven Prüfung durch das Deutsche Patent- und Markenamt oder das Europäische Patent- wird das Patent erteilt. Ab dem dritten Jahr nach der Patentanmeldung muss jährlich eine Verlängerungsgebühr entrichtet werden. „Die Betreuung meiner Mandanten geht aber weit über diesen Schritt hinaus. Wir überwachen auch die Patentanmeldungen von Konkurrenzfirmen, um gegebenenfalls Einspruch erheben zu können. Außerdem beraten wir Erfinder bei der Konkretisierung und Erweiterung ihrer Ideen. Dafür muss man eine schnelle Auffassungsgabe haben und vor allem technisch immer auf dem neuesten Entwicklungsstand sein“, erzählt Rumrich. Während der laufenden Anmeldung unterliegt sie natürlich der Schweigepflicht, einige Patente kann man aber öffentlich sehen: Eines, das vielen bekannt sein dürfte, ist beispielsweise das Bratwurstfahrrad in der Chemnitzer Innenstadt. Beim Optiker Fielmann in Chemnitz kann man außerdem die Optitronbrille erwerben, die durch Lichtimpulse gegen Stress und Verspannungen wirkt. Und auch für die TU Chemnitz hat die Patentanwältin bereits mehrere Patente und Gebrauchsmuster erfolgreich eintragen lassen. Bis heute ist die Verbindung zur TU eine sehr positive – wie Gabriele Rumrich es sich als Kind gewünscht hat.

(Autorin: Florentina Liefeith)

Katharina Thehos
09.07.2014

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