

Wenn ein Familienmitglied bereits länger oder plötzlich an einer pflegebedürftigen Erkrankung leidet, ist das für die Angehörigen nicht immer leicht. In dieser Situation treten im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Studium oder Beruf und Pflege viele Fragen auf. Die Technische Universität Chemnitz versucht nachfolgend, Studierenden und Mitarbeitern der Universität Informationen und Antworten auf wichtige Fragen zu geben:
Die Pflege von erkrankten Familienmitgliedern kann eine hohe zeitliche Belastung
sein und den Studienablauf als auch die tägliche Arbeit stark beeinflussen.
Die veränderten Lebensumstände stellen die Angehörigen vor eine
Vielzahl von Herausforderungen und bringen sie in eine schwierige Lebenssituation.
Einige Möglichkeiten, die familiäre Pflege und das Studium zu vereinbaren,
finden Sie in den nachfolgenden Informationen:
Urlaubssemester
Studierende können bei Vorliegen wichtiger Gründe beurlaubt werden. Die Beurlaubung wird im Studentensekretariat mit einem entsprechenden Formular, der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen und der Begründung, warum die Pflege durch den Studierenden erforderlich ist, beantragt. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Während der Zeit der Beurlaubung bleiben die Rechte und Pflichten der Studierenden, mit Ausnahme der Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Studium, unberührt. Es können während der Beurlaubung Studien- und Prüfungsleistungen an der TU Chemnitz erbracht werden.
Im Studentensekretariat haben Sie die Möglichkeit, sich beraten zu lassen.
Studienunterbrechung
Sollten Sie darüber nachdenken, das Studium aufgrund der Pflege eines Angehörigen zu unterbrechen bzw. sich zu exmatrikulieren, so kann dies unterschiedliche Folgen haben (z.B.: zulassungsbeschränkter Studiengang, Einstellung des Studiengangs usw.). Es wird deshalb dringend vor der Studienunterbrechung eine Beratung im Studentensekretariat bzw. im Zentralen Prüfungsamt empfohlen.
Ziel des Gesetzes ist, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern.
Leidet ein Angehöriger:
plötzlich oder bereits länger an einer pflegebedürftigen Krankheit,
bietet das 2008 verabschiedete Pflegezeitgesetz zwei Arten der Freistellung
vom bestehenden Arbeitsverhältnis an, um Beschäftigten die Betreuung
der Angehörigen zu erleichtern, ohne dass der Arbeitsplatz in Gefahr ist.
Die erste Möglichkeit ist die kurzzeitige
Freistellung von der Arbeit bis zu 10 Arbeitstagen, wenn
dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen Angehörigen
in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu
organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.
Eine zweite Möglichkeit ist die Inanspruchnahme einer Pflegezeit bis zu 6 Monaten, wenn Beschäftigte einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.
Sollten Sie die Absicht haben, einen Freistellungsantrag zu stellen, fragen Sie im Dezernat Personal, Abteilung 2.1 bzw. 2.3 nach. Die Mitarbeiter/innen helfen Ihnen gern weiter.
Pflegegesetz als PDF-Datei zum Download
Die Technische Universität Chemnitz bietet ihren Beschäftigten im Rahmen der Gleitzeit flexible Arbeitszeitregelungen an. Die Beschäftigten haben somit verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit.
Über weitere Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, ggf. auch über Möglichkeiten einer vorübergehenden Reduzierung der Arbeitszeit während einer Betreuungssituation können Sie sich gern im Dezernat Personal, Abteilung 2.1 bzw. 2.3 informieren.
Da sehr viele Anlaufstellen zu Pflegefragen existieren, ist hier eine Auswahl von Ansprechpartnern aufgelistet.
Für Beschäftigte der TU Chemnitz, die Angehörige bereits pflegen oder die sich auf das Pflegen von Angehörigen vorbereiten, fanden bisher zwei mehrwöchige Kurse statt. Dort wurden u. a. wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten zur Bewältigung des Pflegealltags sowie Kenntnisse zu den gesetzlichen Leistungen vermittelt.
Beschäftigte, die ebenfalls Interesse an solch einem Kurs haben, können sich per Mail an das Dezernat Personal, Abt. 2.2, Frau Gruss, sekretariat2.2@... wenden .