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Das Stipendienprogramm der TU Chemnitz

Förderung von Studierenden im Rahmen des Deutschlandstipendiums

Die TU Chemnitz vergibt zum Sommersemester 2013 auf der Grundlage des Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (StipG) vom 21. Juli 2010 in der jeweils gültigen Fassung, der Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipV) vom 20. Dezember 2010 sowie der Richtlinie zur Stipendienvergabe im Rahmen des Stipendienprogramms der TU Chemnitz vom 26.01.2011 in der geänderten Fassung vom 01.08.2012  Stipendien an Studierende, die hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Die Stipendien werden jeweils in Höhe von 300 Euro monatlich und zunächst für ein Jahr vergeben. Finanziert werden die Stipendien jeweils zur Hälfte aus Mitteln privater Förderer und aus Mitteln des Bundes.

drei Stipendien

an Studierende, die hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Die Stipendien werden jeweils in Höhe von 300 Euro monatlich und zunächst für ein Jahr vergeben. Diese werden jeweils zur Hälfte aus Mitteln privater Förderer und aus Mitteln des Bundes finanziert.

Die Zuordnung der Stipendien zu den Fakultäten ergibt sich wie folgt:

Fakultät

Anzahl der Stipendien für Studierende

Fakultät für Maschinenbau

1

Philosophische Fakultät-
für den Studiengang Europastudien mit kulturwissenschaftlicher Ausrichtung

1

Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

1

Bewerben kann sich, wer im ersten oder in einem höheren Fachsemester an der TU Chemnitz an einer der drei genannten Fakultäten immatrikuliert ist.

Neben den bisher erbrachten fachlichen Leistungen werden bei der Auswahl der Stipendiaten auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen sowie besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Studierende eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung gemäß §§ 1 Abs. 3 oder 4 Abs. 1 S. 1 des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG) erhält; es sei denn, sie unterschreitet einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro.

Stipendien bis zur Höhe von 300 Euro werden gemäß Artikel 1, Nr. 15, Buchstabe c) des dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG) vom 24. Oktober 2010 nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet.

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren erfolgt in zwei Auswahlrunden.

Bewerbung und Unterlagen für die erste Auswahlrunde

Bewerbungen für die erste Auswahlrunde sind im Zeitraum vom

                                   11. Februar bis 1. März 2013

möglich.

Die Bewerber werden in der ersten Auswahlrunde nach folgenden Leistungskriterien

  • für Studierende im ersten Fachsemester: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung,
  • für Studierende in Diplomstudiengängen: Note der Zwischenprüfung,
  • für Studierende in Bachelorstudiengängen: Zwischennote im Studiengang entsprechend dem Studienfortschritt, bisher erreichte Leistungspunkte,
  • für Studierende im Masterstudium: Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums

durch die Vergabekommissionen der Fakultäten vorausgewählt.

(Erläuterung: Die Zwischennote und die Leistungspunkte erfahren die Bewerber im SBservice unter Prüfungsverwaltung, Leistungsübersicht „Module/Zwischennote“ Prüfungsnummer 9200, wenn  Ihr Studiengang bereits dort frei geschaltet ist, andernfalls im ZPA)

Die Vergabekommissionen der Fakultäten treffen ihre Entscheidungen bis zum 15. März 2013.

Das Bewerbungsformular ist für den Zeitraum der Bewerbung freigeschaltet und online abrufbar. Link zum Online-Formular

Bewerbung und Unterlagen für die zweite Auswahlrunde

Für die zweite Auswahlrunde werden die vorausgewählten Bewerber personengebunden spätestens am 18. März 2013 durch die Fakultät informiert und aufgefordert, bis zum 28. März 2013 (Posteingang) folgende Unterlagen schriftlich einzureichen:

  • Motivationsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Notenbescheinigung / Leistungsübersicht
  • Bachelor-Zeugnis (nur bei Bewerbern im Masterstudiengang)

und weitere Unterlagen je nach Anforderung der Fakultät

  • Referenzen,
  • Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über sonstige Kenntnisse, Auszeichnungen und Preise,
  • Nachweise über außeruniversitäres oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement, Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Vereinen oder Verbänden,
  • glaubhafte Darstellung besonderer persönlicher oder familiärer Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund.

Die Vergabekommissionen der Fakultäten treffen ihre endgültigen Entscheidungen über die Vergabeempfehlungen bis zum 5. April 2013.

Bewilligung der Stipendien des Stipendienprogramms der TU Chemnitz

Auf der Grundlage der Vergabeempfehlungen der Fakultäten entscheidet das Rektorat bis 17. April 2013 über die Bewilligung der Stipendien.
Die Stipendiaten werden in schriftlicher Form durch den Rektor über die Stipendienvergabe informiert und in diesem Zusammenhang zur formgebundenen Angabe der Bankverbindung aufgefordert.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Kontaktstelle für das Stipendienprogramm der TU Chemnitz oder unter http://www.tu-chemnitz.de/tu/Deutschlandstipendium/.