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Sozialhilfe/Hartz IV

Für immatrikulierte Studierende ist es in der Regel nicht möglich, ALG II-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch, wenn das BAFÖG z.B. wegen Fachrichtungswechsel, Überschreitung der Altersgrenze oder Überschreitung der Höchstförderdauer weggefallen ist.

Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen von diesem Grundsatz, u.a.:

  • Kinder von Studierenden
  • ALG II als Darlehen im Härtefall
  • ALG II im Urlaubssemester
  • Mehrbedarf wegen Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft, Kinderbetreuung
  • einmalige Leistungen für Schwangere/Studierende mit Kind

Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in der Sozialberatungsstelle des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau.