Höhe der FörderungDie Höhe der Ausbildungsförderung ist vom Einkommen und Vermögen des Studierenden sowie vom Einkommen des Ehegatten und der Eltern abhängig. Als Vermögen des Studierenden wird das Vermögen zum Zeitpunkt der Antragsstellung zugrunde gelegt, für die Berechnung ist weiterhin das Einkommen im Bewilligungszeitraum maßgebend. Berechnungsgrundlage für das Einkommen des Ehepartners und der Eltern ist demgegenüber die Summe der positiven Einkünfte abzüglich der Steuern und Aufwendungen für die soziale Sicherstellung, die im vorletzten Kalenderjahr vor dem Beginn des Bewilligungszeitraums erzielt wurden. Wenn das Einkommen der Unterhaltsverpflichteten im Bewilligungszeitraum jedoch voraussichtlich wesentlich niedriger sein wird als in dem normalerweise zugrunde gelegten Kalenderjahr, kann auf besonderen Antrag (Formblatt 7/Aktualisierung) auch von den Einkommensverhältnissen im Bewilligungszeitraum ausgegangen werden. Der Antrag auf Aktualisierung muss spätestens bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums gestellt werden. Elternunabhängige Förderung - d.h. Einkommen und Vermögen der Eltern bleiben außer Betracht - wird gewährt, wenn der Auszubildende:
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