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Inlands-BAföG

Studieren kostet Geld. Deshalb gibt es die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, besser bekannt als "BAföG". BAföG ist die günstigste Form, ein Studium zu finanzieren, denn innerhalb der Regelstudienzeit wird es zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gewährt, die andere Hälfte gibt es als Zuschuss, sprich: geschenkt!

Ganz automatisch gibt es das BAföG aber nicht, einige Formulare müssen ausgefüllt werden. Was dabei zu beachten ist, haben wir in einem icon Faltblatt BAföG (92.49 kB) für Sie zusammengestellt. Und selbstverständlich hilft die zuständige Sachbearbeiterin oder der zuständige Sachbearbeiter der Abteilung Studienfinanzierung des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau gern weiter und berät Sie, wenn Fragen auftauchen.

In der Regel wird Ausbildungsförderung nur deutschen Studierenden gewährt und auch nur gewährt, wenn der Antragsteller bei Beginn des Studiums das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zu den Ausnahmeregelungen berät Sie ebenfalls die Abteilung Studienfinanzierung des Studentenwerkes.

Studierende, die BAföG erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen, können sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen.

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