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Das Studentenwerk

Aufgaben

Das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau ist ein moderner, hochschulübergreifender Dienstleister. Es ist Partner der Studierenden der Technischen Universität Chemnitz und der Westsächsischen Hochschule Zwickau (FH). Während es die Aufgabe der Hochschulen ist, für die geistige Förderung zu sorgen, helfen wir den Studierenden, ihren Alltag zu meistern.

Als Anstalt des öffentlichen Rechts sorgen wir für die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Betreuung von über 15.000 Studierenden. Unsere rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleisten eine ausgewogene und preiswerte Verpflegung in den Mensen und Cafeterien, bieten mit rund 2.800 Wohnheimplätzen günstigen und ansprechenden Wohnraum für Studierende an und sind Ansprechpartner in Fragen der Studienfinanzierung. Jährlich zahlen wir ca. 21 Mio. Euro Fördermittel nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz an die Chemnitzer und Zwickauer Studierenden aus.

Weiterhin unterstützen und finanzieren wir studentische Kulturarbeit, helfen mit kostenloser Rechtsberatung, Sozialberatung und psychologischer Beratung, unterhalten einen eigenen Härtefonds für Studierende in Notsituationen und haben für alle Studierenden eine Freizeitunfallversicherung abgeschlossen.

In besonderer Weise liegen uns die Interessen von benachteiligten Studierenden, Studierenden mit Kind, Studierende mit Behinderung und Studierenden aus dem Ausland am Herzen.

Finanzierung

Finanziert werden die vielfältigen Aufgaben des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau durch die Einnahmen aus den Mensen, Cafeterien und Wohnheimen, mit staatlichen Zuschüssen und durch die Pflichtbeiträge aller Chemnitzer und Zwickauer Studierenden. Die Pflichtbeiträge werden bei der Immatrikulation von den Hochschulen eingezogen und an uns weitergegeben; seit dem Sommersemester 2008 liegt der Betrag bei 58,10 Euro pro Semester. Die Einzelheiten der Verwendung regelt unsere icon Beitragsordnung (24.09 kB).

Organe

Verwaltungsrat und Geschäftsführer

Grundlage für die Arbeit des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau sind das Sächsische Hochschulgesetz und unsere icon Grundordnung (1.19 MB). Die Verantwortung für die Tätigkeit des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau liegt bei zwei Organen: dem Verwaltungsrat und dem Geschäftsführer.

Der Verwaltungsrat entscheidet in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Ihm gehören Vertreter der Studierenden, der Hochschulen, der Städte und der Wirtschaft an. Für die Amtsperiode vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2011 sind das:

Vorsitzender

  • Herr Dr. Rolf Haftmann, Vertreter des Hochschulpersonals der TU Chemnitz

Mitglieder

  • Prof. Dr. Matthias Richter, Vertreter des Hochschulpersonals der WH Zwickau
  • Frau Gunda Georgi, Vertreterin der Stadt Chemnitz
  • Frau Ilona Roth, Vertreterin der örtlichen Wirtschaft
  • Frau Doreen Locher, Vertreterin der Studierenden der TU Chemnitz
  • Herr Marco Unger, Vertreter der Studierenden der TU Chemnitz
  • Herr Matthias Freitag, Vertreter der Studierenden der WH Zwickau (bis 12.10.2010)
  • Frau Christin Zulauf, Vertreterin der Studierenden der WH Zwickau (ab 13.10.2010)
  • Herr Jens Dietrich, Vertreter der Studierenden der WH Zwickau

Mitglieder mit beratender Stimme

  • Herr Eberhard Alles, Kanzler der TU Chemnitz
  • Herr Prof. Dr. oec. habil. Joachim Körner, Kanzler der WH Zwickau
  • Herr Stefan Ukat, Geschäftsführer des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau (bis 30.09.2010)
  • Frau Anja Schönherr, Kommissarische Geschäftsführerin des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau (ab 01.10.2010)
  • Frau Juliane Winkler-Paech, Vorsitzende des Personalrates

Der Geschäftsführer des Studentenwerkes nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrates mit beratender Stimme teil. Er vertritt das Studentenwerk und führt seine Geschäfte. Er ist Dienstvorgesetzter des Personals und Beauftragter für den Haushalt. Seit 01.10.2010 führt Frau Anja Schönherr die Geschäfte des Studentenwerkes kommissarisch.

Rechtsaufsicht und Rechenschaftslegung

Das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Es verwaltet sich selbst und ist keine Behörde des Bundes oder des Landes. Die Rechtsaufsicht übt das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst aus. Rechenschaft über die Arbeit des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau geben die Jahres- und Lageberichte:


Mitgliedschaften, Partnerschaften und Abkommen

Das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau ist Mitglied im Dachverband der Studentenwerke Deutschlands, dem Deutschen Studentenwerk e. V. mit Sitz in Bonn. So sichern wir die bundesweite Vertretung der sozialen Interessen aller Studierenden.

Mit dem Studentenwerk Freiburg im Breisgau und dem französischen Studentenwerk C.R.O.U.S. Besançon verbindet uns seit 1997 ein Partnerschaftsvertrag. Ziel dieser Partnerschaft ist das bessere gegenseitige Kennenlernen und Verstehen in fachlicher wie auch kulturell-sprachlicher Hinsicht. Zu diesem Zweck führen wir regelmäßige Austauschprogramme durch, an denen sowohl die Mitarbeiter der Studentenwerke als auch die Studierenden der jeweiligen Universitäten teilnehmen.

Weiterhin gibt es ein Abkommen über Studentenmobilität zwischen der Universität Verona (Italien), der Technischen Universität Chemnitz und dem Studentenwerk Chemnitz-Zwickau. Studierende beider Länder können im Rahmen dieses Austausches an sprach- und landeskundlichen Kursen im jeweiligen Gastland teilnehmen.