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Befreiung von GEZ-Gebühren

Grundsätzlich muss jeder Rundfunkteilnehmer Gebühren zahlen, wenn er ein Gerät "zum Empfang bereithält". Dazu zählen neben Radios und Fernsehgeräten auch Autoradios, Radiowecker und sogenannte neuartige Empfangsgeräte wie MP3-Player mit Rundfunkempfänger, UMTS-Handys oder internetfähige PC.

Die Gebühr für ein Radio oder einen PC beträgt 5,76 Euro pro Monat, für einen Fernseher 17,98 Euro. Für entsprechende Zweitgeräte, also z.B. ein zweites Radio, fallen dann keine weiteren Gebühren mehr an. Auch Internet-PC gelten als Zweitgeräte, wenn bereits ein Radio angemeldet ist, und müssen somit nicht extra bezahlt werden.

Der Antrag auf Befreiung von der Gebührenpflicht ist direkt an die GEZ zu stellen. Befreit werden Studierende, die BAföG erhalten und NICHT bei den Eltern wohnen.

Anmeldungen und Abmeldungen von Geräten sind immer schriftlich an die GEZ zu richten. Eine rückwirkende Abmeldung oder Gebührenbefreiung ist nicht möglich. Deshalb sollten Sie unbedingt einen vorsorglichen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen, wenn Sie BAföG bereits beantragt, den Bescheid aber noch nicht erhalten haben. Nur wenn Sie einen vorsorglichen Befreiungsantrag gestellt haben, kann dieses Antragsdatum bei einer eventuellen Befreiung berücksichtigt werden.

Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und der Vordruck bei der GEZ eingegangen ist.

Wohnt der Studierende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz / Regelsatz für Haushaltsangehörige (aktuell: 281,00 Euro), sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (auch WG), sind für die gemeinsam genutzten Geräte nur für ein Radio, ein Fernsehgerät bzw. ein neuartiges Rundfunkgerät Gebühren zu zahlen (also nur von einem Bewohner). Für denjenigen, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte. Lebenspartner bzw. die anderen Bewohner der WG müssen jedoch alle weiteren Geräte in Wohnung oder Auto, die nicht gemeinsam genutzt werden - so z.B. die PC in den einzelnen Zimmern - selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen.

Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie unter http://www.gez.de/ sowie im icon Merkblatt GEZ (97.9 kB).