Zweitwohnungssteuer2006 wurde die Zweitwohnungssteuer auch in Chemnitz eingeführt. Studierende sind davon nicht ausgenommen. Mieter mit Nebenwohnsitz in Chemnitz sollten deshalb die Erklärung in jedem Fall ordnungsgemäß ausfüllen. Steuerpflichtig wird, wer wirklich Mieter einer WOHNUNG ist. Wer seinen Hauptwohnsitz bei den Eltern hat, dort nur ein Zimmer ("Kinderzimmer") bewohnt und über dieses auch nicht frei verfügen kann, wird nicht steuerpflichtig. Ebenso entfällt die Steuer für die Mieter, die am Chemnitzer Nebenwohnsitz nur ein "Zimmer" bewohnen. Jeder, der sich in Chemnitz mit einem Nebenwohnsitz neu anmeldet, wird von der Stadt angeschrieben. Dem Schreiben ist eine Zweitwohnungssteuer-Erklärung beigefügt, die in jedem Fall ausgefüllt und an das Kassen- und Steueramt geschickt werden muss. Dies gilt auch dann, wenn gemäß Zweitwohnungssteuersatzung ein Befreiungstatbestand vorliegt. Entsprechende Hinweise werden in einer Anleitung zum Ausfüllen gegeben. Studenten, die steuerpflichtig werden und einen Mietvertrag mit dem Studentenwerk Chemnitz-Zwickau haben, der eine Pauschalmiete inkl. Strom und Internetzugang ausweist, melden sich bitte persönlich im Kassen- und Steueramt, Bahnhofstraße 53, Zimmer 575. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Chemnitz. |
Ihre Meinung zählt!Schreiben Sie an: |
Schnellkontakt
Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Thüringer Weg 3
09126 Chemnitz
Telefon: 0371 5628-0
Telefax: 0371 5628-102
E-Mail: info@swcz.de




