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Fachrichtungswechsel oder Abbruch der Ausbildung

Bei einem Fachrichtungswechsel wird die Ausbildungsförderung normalerweise entzogen. Innerhalb der ersten drei Semester sind jedoch bestimmte Ausnahmen möglich. Auf jeden Fall sollten Sie frühzeitig vor dem Wechsel der Fachrichtung mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen.

Ein vorzeitiger Abbruch der Ausbildung, ein Fachrichtungswechsel oder Änderungen im persönlichen Einkommen des Studierenden müssen der Abteilung Studienfinanzierung unverzüglich mitgeteilt werden. Die Unterlassung kann mit Bußgeld bestraft werden.

Weitere Tipps und Informationen zum BAföG finden Sie unter http://www.bafoeg.bmbf.de. Hier kann auch eine unverbindliche Vorberechnung durchgeführt werden.