Herzlich willkommen beim Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Damit Sie unbeschwert studieren können, unterstützen wir Sie mit wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Dienstleistungen und bieten Ihnen einen umfassenden Service rund um's Studium. Schauen Sie bei uns rein, wir freuen uns auf Ihren Besuch!
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Rhabarber-Aktion in den Chemnitzer Cafeterien
Leckere herzhafte und süße Gerichte rund um den Rhabarber erwarten Sie vom 21. bis 24. Mai 2012 in der Cafeteria Reichenhainer Straße bzw. vom 22. bis 24. Mai 2012 in der Cafeteria Straße der Nationen.
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BAföG–Antrag schon gestellt?
Die Anträge können ab sofort in der Abteilung Studienfinanzierung des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau eingereicht werden, die Antragsformulare erhalten Sie im Studentenwerk oder unter www.bafög.de.
Bei rechtzeitiger Antragstellung (vollständiger Antrag liegt spätestens 2 Monate vor dem Ende des derzeitigen Bewilligungszeitraumes im BAföG-Amt vor) gibt es lückenlos BAföG!
Grundlage für die Berechnung bilden u. a. die Einkommensverhältnisse der Eltern des Jahres 2010 sowie bei Vermögen die Werte zum Tag der Antragstellung.
Studierende des 4. Fachsemesters: Bitte beachten, dass ab dem 5. Fachsemester Ausbildungsförderung nur nach Vorlage des positiven Leistungsnachweises (Formblatt 5) bewilligt wird. Wenn das Formblatt 5 in den ersten 4 Monaten Ihres 4. Semesters ausgestellt und im Amt vorgelegt wird, können die Leistungen bis Ende des 3. Fachsemesters bestätigt werden, danach müssen die Leistungen bis zum Ende des 4. Semesters bescheinigt werden. (Kann der Leistungsnachweis nicht positiv vorgelegt werden, setzen Sie sich mit der Abt. Studienfinanzierung in Verbindung!)
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Hinweis zum Leistungsnachweis nach § 48 BAföG
Ab dem 5. Fachsemester gibt es nur Ausbildungsförderung, wenn eine positive Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG zusätzlich zum Antrag auf Ausbildungsförderung vorgelegt wird.
Zum Nachweis, dass die üblichen Leistungen bis zum Ende des jeweils abgeschlossenen Fachsemesters erbracht wurden, reichen Sie das von der Hochschule ausgefüllte Formblatt 5 ein (§ 48 Abs. 1 Nr. 2 BAföG). Wenn das Formblatt 5 in den ersten 4 Monaten Ihres 4. Semesters ausgestellt und im Amt vorgelegt wird, können die Leistungen bis Ende des 3. Fachsemesters bestätigt werden, danach müssen die Leistungen bis zum Ende des 4. Semesters bescheinigt werden. (Kann der Leistungsnachweis nicht positiv vorgelegt werden, setzen Sie sich mit der Abt. Studienfinanzierung in Verbindung!)
Achtung! Nach derzeitigem Stand können von der TU Chemnitz und der Westsächsischen Hochschule Zwickau keine Bescheinigungen über bisher erreichte Creditpoints erstellt werden, die die Bedingungen des § 48 Abs. 1 Nr. 3 BAföG erfüllen. Deshalb können solche Bescheinigungen nicht anstatt des Formblattes 5 anerkannt werden.
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Vergabe eines Landesstipendiums
Das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau vergibt in Abstimmung mit der Technischen Universität Chemnitz ein Landesstipendium durch den Freistaat Sachsen für die Durchführung eines Graduiertenstudiums an der Technischen Universität Chemnitz. Die komplette Ausschreibung finden Sie hier.
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Derzeit nur Sozial- und Rechtsberatung im Studentenwerk - Bereich Chemnitz!
Leider kann das Studentenwerk in Chemnitz derzeit keine psychologische Beratung anbieten. Sie können sich aber gern an die Beratungsstelle der TU Chemnitz (Wilhelm-Raabe-Straße 43, 09120 Chemnitz) wenden.
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BAföG: Darlehensteilerlass nur noch 2012
Die Regelung, dass ein Teil des BAföG-Darlehens für schnelles Studium oder gutes Examen erlassen wird, läuft Ende dieses Jahres aus.
Für Studentinnen und Studenten, die BAföG erhalten und kurz vor ihrem Abschluss stehen, gilt Folgendes: Nur noch für Abschlüsse in diesem Jahr gibt es im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) einen Darlehensteilerlass für ein schnelles Studium oder ein sehr gutes Examen. Danach läuft die Regelung aus.
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Neue Kindergeldregelungen
Die bisherige Einkommensobergrenze für Studierende von 8004 Euro ist seit 1. Januar 2012 entfallen. Das bedeutet, dass Studierenden in der Regel so viel verdienen können, wie sie möchten ohne dass der Kindergeldanspruch der Eltern dadurch gefährdet ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Freien Presse.
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