Studium ohne Abitur
Aufgrund § 17 Absatz 5 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes können Studieninteressenten ohne allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife für eine Zugangsprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung zugelassen werden. Mit der bestandenen Zugangsprüfung erhalten die Studienbewerber, die aufgrund ihrer Begabung und Vorbildung für ein Hochschulstudium geeignet sind und i. d. R. während ihrer Berufsausbildung und beruflichen Tätigkeit die für ein Studium notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, eine fachgebundene Studienberechtigung an der TU Chemnitz.
Wichtig: Da die Zugangsprüfung das Studium nur in dem beantragten Studiengang an der TU Chemnitz ermöglicht und um mit den Besonderheiten eines Studiums vertraut zu machen, ist vor der Antragstellung eine Beratungsgespräch in der Zentralen Studienberatung wahrzunehmen.
Antragstermine: 30. Juni oder 31. Dezember
Folgende Voraussetzungen muss der Bewerber bis zum Antragstermin erfüllen:
- Nachweis einer zweijährigen staatlich geregelten Berufsausbildung
- dreijährige Berufserfahrung im erlernten Beruf
- Nachweis eines Beratungsgesprächs in der Zentralen Studienberatung der TU Chemnitz zur Studienaufnahme
- Bewerber, die versucht haben, eine Studienberechtigung (z. B. Abitur oder Fachhochschulreife) zu erwerben und die entsprechende Prüfung endgültig nicht bestanden haben, werden nicht zugelassen; zugelassen werden jedoch Bewerber, die von möglichen Wiederholungsversuchen noch keinen Gebrauch gemacht haben.
Die Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber im Studentensekretariat der Technischen Universität Chemnitz schriftlich zu beantragen. Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- formloser Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung mit Begründung
- Antrag auf Zulassung/Immatrikulation zum Studiengang
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweise über die Berufsausbildung in beglaubigter Form (beglaubigen kann jede staatliche oder kommunale Einrichtung die ein Dienstsiegel führt, eine notarielle Beglaubigung ist daher nicht notwendig)
- Nachweis über dreijährige Berufstätigkeit im erlernten Beruf
- Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- Erklärung des Bewerbers zu eventuellen bisherigen Prüfungen zur Erlangung der Studienberechtigung
- frankierten und an Sie adressierten A5-Umschlag
Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission auf der
Grundlage der im Studentensekretariat eingereichten Unterlagen.
Auf Antrag an den Vorsitzenden der Prüfungskommission können Prüfungsteile angerechnet
werden, wenn entsprechende Abschlüsse, beispielsweise an der Volkshochschule
oder an anderen staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen, vorgelegt werden
können. Entsprechende Belege sind einem eventuellen Antrag beizulegen.
Die Prüfung besteht aus fünf Teilprüfungen, die in der Regel innerhalb von fünf
Wochen abzulegen sind:
1. Studienbezogenes Allgemeinwissen:
30-45 Minuten mündliches Prüfungsgespräch zu Studienwahl, Erwartungen an
das Studium und den beruflichen Einsatz; bewertet werden mündlicher Ausdruck
und die Fähigkeit, auf Fragen zu reagieren; das Bestehen dieses Teils ist
Voraussetzung für die weitere Prüfungsteilnahme
2. Deutsche Sprache:
4 Stunden Aufsatz zu einem Thema aus folgenden Bereichen: freie Erörterung/Problemerörterung
oder Texterörterung an nichtkünstlerischen Texten, Interpretation zu künstlerischen
Texten, Darstellung der Leistungen ausgewählter Gebiete der Literaturgeschichte
3. Fremdsprache:
4 Stunden schriftliche Arbeit: Übersetzung Fremdsprache - Deutsch, verstehendes
Lesen, Schreiben eines Textes in der Fremdsprache, Grammatikteil
4. Mathematik:
4 Stunden schriftliche Arbeit: allgemeine Rechenfertigkeiten, Elementare Algebra, Prozent- und Zinsrechnung, Funktionen, Elementargeometrie, Vektorrechnung in der Ebene und im Anschauungsraum, Differenzial- und Grundbegriffe der Integralrechnung
5. eine vierstündige schriftliche Arbeit je nach Wahl des Studiengangs:
| a) | in Physik bei Studiengängen der Fakultäten für Mathematik, Informatik, Maschinenbau, Elektrotechnik und Informationstechnik sowie des Institutes für Physik |
| b) | in Chemie bei der Studiengangswahl Chemie |
| c) | in rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fächern bei Studiengängen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften |
| d) | in einem geistes- oder sozialwissenschaftlichen Fach (z.B. Ethik, Gemeinschaftskunde/Sozialkunde, Geschichte), das in Abhängigkeit von dem gewählten Studiengang der Philosophischen Fakultät für jeden Bewerber individuell festgelegt wird. |
Der Bewerber erhält bei bestandener Prüfung ein Zeugnis, das die in jeder
Teilprüfung erzielte Punktzahl enthält.
Ist die Prüfung nicht bestanden, so kann sie einmal wiederholt werden.
Die Wiederholungsprüfung kann frühestens nach einem halben Jahr, muss jedoch spätestens ein Jahr nach dem ersten Versuch abgelegt werden. Bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden.
| Antragstermin: | 30. Juni | 31. Dezember |
| Bescheid über die Zulassung zur Zugangsprüfung und Ankündigung der Termine für die Prüfungen, der zugelassenen Hilfsmittel und der Themenschwerpunkte: |
Juli | Januar |
| Mündliche Prüfung: | August | Februar/März |
| Schriftliche Prüfungen: | August/September | März |
Die Zulassung ist vom Bewerber zu beantragen bei:
Technischen Universität Chemnitz
Studentensekretariat
09107 Chemnitz
Sitz: Straße der Nationen 62, Zimmer 043
Tel.: 0371 531-33333
Den Immatrikulationsantrag erhalten Sie im Internet unter der Adresse:
http://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/studentenamt/abt12/formular.php
| Achtung: | Die Zulassungsbeschränkung von Studiengängen kann sich jährlich ändern. Aktueller Stand siehe Liste "Studienmöglichkeiten" |
Zentrale Studienberatung
Technische Universität Chemnitz
Zentrale Studienberatung
09107 Chemnitz
Sitz: Straße der Nationen 62, Zimmer 046
Tel.: 0371 531 55555, -32549, -31690
Fax: 0371 531 12128
E-Mail: studienberatung@tu-chemnitz.de
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