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Studierendenservice und Studienberatung
FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Stand: 23.04.2024

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde in der Regel das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personen-, Amts- und Funktionsbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

1. Fragen zur Studienentscheidung


Zur Studienorientierung gibt es zahlreiche Angebote aufgeschlüsselt nach Interessengebieten und Altersgruppen. Eine Übersicht finden Sie unter: www.tu-chemnitz.de/tu/schuelerportal

- Die Zentrale Studienberatung berät und informiert zu allen mit dem Studium an der TU Chemnitz in Verbindung stehenden Fragen und Problemen und gibt Hilfe zur Selbsthilfe. Sie stellt für alle Studieninteressierte Informationsmaterialien rund ums Studium zur Verfügung.
www.tu-chemnitz.de/studierendenservice/zsb/kontakt.php

- Fachstudienberater sind Beauftragte der Fakultäten (Professoren oder wissenschaftliche Mitarbeiter), die während des Studiums fachliche Fragen zu den einzelnen Studiengängen beantworten. Sie beraten auch Studieninteressierte, die schon genau wissen, was sie studieren möchten und deren fachliche Fragen sehr speziell sind.
www.tu-chemnitz.de/studienberater

- Studieren mit Kind stellt eine besondere Herausforderung dar. Die TU Chemnitz möchte im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Studienalltag für Eltern erleichtern.

- Das Internationale Universitätszentrum steht zur Verfügung, wenn Studierende und Wissenschaftler ins Ausland gehen oder nach Chemnitz kommen. Es unterstützt internationale Kooperationsprojekte in Lehre, Studium und Forschung.
www.tu-chemnitz.de/international

- Für Studieninteressierte mit Beeinträchtigung ist die Zentrale Studienberatung ein erster Anlaufpunkt, der möglichst frühzeitig aufgesucht werden sollte, um Fragen und individuelle Herausforderungen zum Studium zu klären und Unterstützung zu geben.
www.tu-chemnitz.de/tu/inklusion/studierende.html

- Eine Übersicht aller Beratungseinrichtungen der TU Chemnitz finden Sie unter:
www.tu-chemnitz.de/studierendenservice/zsb/beratungsangebote/beratung.php

Forschend zu lernen - das ist das Hauptmerkmal des universitären Studiums an der TU Chemnitz. Zahlreiche interdisziplinäre Studiengänge werden von mehreren Fachgebieten geprägt. Eine Übersicht unserer Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge sowie dem Lehramt an Grundschulen finden Sie im Internet.

Die Grundschullehrerausbildung wird seit dem Wintersemester 2013/2014 angeboten. Seit dem Wintersemester 2016/17 gibt es zusätzlich das Erweiterungsfach Deutsch als Zweitsprache. Informationen zum Lehramt an Grundschulen finden Sie unter: www.tu-chemnitz.de/zlb/studium/studium.php

Das Diplom ist ein berufsqualifizierender Studienabschluss. Die Regelstudienzeit beträgt an der TU Chemnitz höchstens 9, in Ausnahmefällen 10 Semester.

Der Bachelor ist der erste berufsqualifizierende Studienabschluss, d. h. mit dem Bachelor können Graduierende in den Beruf einsteigen. Die Regelstudienzeit für Bachelorstudiengänge beträgt an der TU Chemnitz sechs Semester, ausgenommen Bachelor Medical Engineering mit sieben Semestern.

Der Master ist ein höherer akademischer und berufsqualifizierender Grad, der nur erworben werden kann, wenn bereits ein erster akademischer berufsqualifizierender Grad vorliegt. Die Regelstudienzeit für Masterstudiengänge beträgt an der TU Chemnitz vier Semester, ausgenommen Master Medical Engineering mit drei Semestern.

Als Staatsexamen bietet die TU Chemnitz das Lehramt an Grundschulen an. Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester. Zusätzlich muss nach dem ersten Staatsexamen ein Referendariat vom einem Jahr absolviert werden.

Informationen zum Studienangebot finden Sie unter: www.tu-chemnitz.de/studiengaenge

2. Fragen zur Studienart


Der überwiegende Teil aller Studiengänge an der TU Chemnitz werden in Vollzeit angeboten. Die Vollzeitstudiengänge an der TU Chemnitz sind Präsenzstudiengänge mit einem Arbeitsaufwand von 900 Stunden pro Semester. Das Zeitpensum entspricht dabei etwa einer Tätigkeit mit 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche.
Einige Studiengänge an der TU Chemnitz können auch in Teilzeit studiert werden. Bei einem Teilzeitstudium verdoppelt sich die Regelstudienzeit, der durchschnittliche Arbeitsaufwand pro Semester liegt bei 50% des Vollzeitstudiums. Das Teilzeitstudium kann bei Berufstätigkeit oder besonderen familiären Verpflichtungen beantragt werden. Voraussetzung bei Berufstätigkeit ist der Nachweis einer Wochenarbeitszeit von mindestens 18 Stunden. Ob ein Studiengang in Teilzeit studiert werden kann, ist in der entsprechenden Studienordnung geregelt und auf der Internetseite zu den Studienmöglichkeiten gekennzeichnet. Möchten Sie Ihr Vollzeitstudium im Folgesemester als Teilzeitstudium oder umgekehrt fortsetzen, ist dies vor Ablauf der Rückmeldefrist schriftlich dem Studierendenservice mitzuteilen. Bitte reichen Sie bei einer Beantragung ins Teilzeitstudium die entsprechenden Nachweise mit ein.

Sofern Sie bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer Hochschule abgeschlossen haben und ein weiteres Studium anstreben, handelt es sich um ein Zweitstudium. Ein Masterstudium auf der Grundlage eines Bachelorstudiums fällt nicht darunter. Informationen zur Bewerbung für ein Zweitstudium werden im Fragenblock „Fragen zur Studienbewerbung allgemein“ geklärt. Fragen zu möglichen Gebühren im Komplex „Fragen zu Gebühren, Beiträgen und Finanzen“.

Weiterbildende Studiengänge setzen einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss voraus und führen zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Weiterbildende Masterstudiengänge setzen eine berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus. An der TU Chemnitz werden berufsbegleitende Studiengänge über das Zentrum für Wissens- und Technologietransfer angeboten.

Ein Promotionsstudium setzt in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Master, Magister, Staatsexamen) voraus. Promovierende können immatrikuliert werden. Die Immatrikulation muss erfolgen, wenn eine Zulassung zum Graduiertenstudium vorliegt oder der Promovierende an einem Graduiertenkolleg im Freistaat Sachsen ist. Promovierende können in der Regel für die Dauer von bis zu drei Jahren immatrikuliert werden. Verlängerungen sind zu beantragen und vom zuständigen Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu bestätigen. Mit dem Abschluss eines Promotionsstudiums wird der Doktorgrad mit einem das Wissenschaftsgebiet kennzeichnenden Zusatz verliehen.
Um sich als Promovierender an der Technischen Universität Chemnitz zu immatrikulieren, ist eine Online-Bewerbung im Bewerbungsportal notwendig. Die Bewerbung ist jederzeit möglich. Weitere Informationen, u.a. zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie unter: www.tu-chemnitz.de/studierendenservice/studserv/bewerbung/index.php.

Wenn ein Student in mehr als einem Studiengang an der TU Chemnitz immatrikuliert ist, spricht man von Mehrfachimmatrikulation. Für jeden Studiengang müssen die Zugangsvoraussetzungen gegeben sein. Eine Immatrikulation in mehr als einen zulassungsbeschränkten Studiengang ist nicht möglich. Eine Besonderheit bildet die gleichzeitige Immatrikulation in den Studiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung und den Studiengang Erweiterungsfach Deutsch als Zweitsprache für das Lehramt. Die Bewerbung für eine Mehrfachimmatrikulation erfolgt online über das Bewerbungsportal. Eine Beurlaubung erfolgt im Falle einer Mehrfachimmatrikulation nur für alle Studiengänge. Bei einer Mehrfachimmatrikulation ist nur einmalig der Semesterbeitrag zu zahlen.

Wenn ein Student an der TU Chemnitz und gleichzeitig an einer anderen deutschen Hochschule immatrikuliert ist, spricht man von einem Parallelstudium. Die Immatrikulation kann nur dann erfolgen, wenn ein Parallelstudium für das Studienziel zweckmäßig ist und die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Bewerbung erfolgt online. Zusätzlich wird der Bewerber im Antrag auf Immatrikulation darauf hingewiesen einen Antrag auf Parallelstudium und die Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule über das beantragte Bewerbungssemester im Studierendenservice einzureichen. An jeder Hochschule wird der entsprechende Semesterbeitrag bezahlt. Der Antrag auf Parallelstudium muss nur einmal für die Studienzeit gestellt werden.

Eine spezielle Form des Parallelstudiums ist die Nebenhörerschaft. Hierbei ist der Student ebenfalls in zwei Hochschulen eingeschrieben: als Haupt- und Nebenhörer. Der Semesterbeitrag ist nicht an beiden Hochschulen in voller Höhe zu entrichten. Weitere Besonderheiten zur Nebenhörerschaft werden in Frage 2.7 erklärt.

Studierende haben die Möglichkeit, an mehr als einer deutschen Hochschule immatrikuliert zu sein (Parallelstudium, siehe Frage 2.6) und zu entscheiden, an welcher Einrichtung man Haupt- und Nebenhörer sein möchte. Wenn an der TU Chemnitz eine Nebenhörerschaft beantragt wird, muss man sich zunächst regulär online bewerben und die Nebenhörerschaft auswählen. Eine Nebenhörerschaft ist nur bei zulassungsfreien Studiengängen möglich. Zusätzlich wird der Bewerber im Antrag auf Immatrikulation darauf hingewiesen einen Antrag auf Parallelstudium und die Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule über das beantragte Bewerbungssemester im Studierendenservice einzureichen. Bei einer Nebenhörerschaft an der TU Chemnitz bezahlen Studierende nur den Betrag für die Studentenschaft einschließlich Deutschlandsemester- und Kulturticket. Des Weiteren kann an Prüfungen in den eingeschriebenen Studiengängen teilgenommen werden. Eine Nebenhörerschaft ist für jedes Semester erneut durch den Nachweis der Haupthörerschaft an der anderen Hochschule (Immatrikulationsbescheinigung) zu beantragen.

Als Gasthörer können Lehrveranstaltungen im Umfang von 18 Semesterwochenstunden (SWS) besucht werden. Die Gebühr beträgt derzeit 40 Euro pro Semester. Sie benötigen keine Hochschulzugangsberechtigung. Sie erhalten einen Gasthörerausweis, den Sie bei Bedarf vorweisen können. Die Teilnahme an Prüfungen ist nicht gestattet. Informationen zur Gasthörerschaft finden Sie hier.

Mit der Einschreibung als Frühstudierende/r haben Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit, bereits vor dem Abitur zu studieren. Dies ist kein Vollzeitstudium wie bei Studierenden, sondern Sie besuchen ein Semester lang neben der Schule Lehrveranstaltungen an der TU Chemnitz. In dieser Zeit sind sie als Frühstudierende/r immatrikuliert und können an Prüfungen teilnehmen und Leistungsnachweise erwerben. Diese können sie sich in einem späteren Studium an der TU Chemnitz anerkennen lassen. Weitere Informationen finden Interessenten hier.

3. Fragen zum Zugang/Zugangsvoraussetzungen


Die für den Zugang zu einem Studium an der TU Chemnitz erforderliche Qualifikation wird i. d. R. durch die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder eine bestandene Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule nachgewiesen. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium in allen grundständigen Studiengängen der TU Chemnitz, die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium bestimmter Studiengänge.

Für den Zugang zu einem Masterstudiengang ist eine bestandene Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule oder ein Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie nachzuweisen. Die TU Chemnitz legt in den Studienordnungen der Masterstudiengänge fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen fest.

Auch Abschlüsse in der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister, Techniker, Fachwirte) können den Zugang zum Studium ermöglichen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich in unserer Zentralen Studienberatung. Genaueres ist in der Immatrikulationsordnung der TU Chemnitz geregelt.

Personen, die bereits ein Hochschulstudium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben, sind zum Studium in allen Studiengängen berechtigt, sie besitzen eine der allgemeinen Hochschulreife entsprechenden Qualifikation.

Ein Studium ohne Abitur ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und

  1. einer Aufstiegsfortbildung und einem Beratungsgespräch durch die Zentrale Studienberatung,
  2. einer erfolgreichen Zugangsprüfung und einer Berufspraxis von mindestens drei Jahren und einem Beratungsgespräch durch die Zentrale Studienberatung oder
  3. einem erfolgreichen Studium von mindestens zwei Semestern in dem die geforderten Leistungen erbracht wurden und einer Fachsemestereinstufung durch den Prüfungsausschuss
erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Aufnahme bzw. Fortführung eines Studiums an der TU Chemnitz.

Mit einer Fachhochschulreife und einem erfolgreichen Studium von mindestens zwei Semestern in dem die geforderten Leistungen erbracht wurden und einer Fachsemestereinstufung durch den Prüfungsausschuss erfüllen Sie ebenfalls die Voraussetzungen für die Fortführung Ihres Studiums an der TU Chemnitz.

Eine genaue Beschreibung des Hochschulzugangs finden Sie in § 18 des SächsHSG.Weitere Informationen erhalten Sie in der Zentralen Studienberatung.

Die Fachhochschulreife berechtigt Sie zum Besuch von Fachhochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften gem. § 18 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SächsHSG). Das Studium mit der Fachhochschulreife ist daher an der TU Chemnitz nicht direkt möglich. Studieninteressierte mit Fachhochschulreife können nach einem erfolgreichen Studium von zwei Semestern und einer entsprechenden Fachsemestereinstufung im gleichen oder fachlich verwandten Studiengang an der TU Chemnitz weiterstudieren (siehe Hinweise zum Studium ohne Abitur).

Nach einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulschulabschluss einer Fachhochschule können Sie sich auch an der TU Chemnitz für die Bachelorstudiengänge bewerben und bei entsprechender fachlicher Eignung bestimmte Masterstudiengänge studieren. Eine Fachhochschulreife ist nicht gleichzusetzen mit einer fachgebundenen Hochschulreife und berechtigt nicht direkt zur Aufnahme eines Studiums an der TU Chemnitz. Die Bezeichnung „Fachabitur“ ist in Sachsen kein offizieller Schulabschluss und wird häufig umgangssprachlich für die Fachhochschulreife verwendet.

An der TU Chemnitz ist nur für den Bachelorstudiengang Präventions-, Rehabilitations- und Fitnesssport eine Sporteignungsprüfung erforderlich. Diese Sporteignungsprüfung kann an der TU Chemnitz absolviert werden. Informationen zur Anmeldung und darüber hinaus finden Sie hier. Die TU Chemnitz erkennt Sporteignungstests anderer Hochschulen in beglaubigter Form an. Die Anerkennung eines solchen Nachweises erfolgt durch das Institut für Angewandte Bewegungswissenschaften. Dafür ist es erforderlich, dass der beglaubigte Nachweis bei der Anmeldung zur Sporteignungsfeststellung mit eingereicht wird.

Die Bescheinigung über einen bestandenen Sporteignungstest für den örtlich zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang Präventions-, Rehabilitations- und Fitnesssport reichen Bewerber erst nach Erhalt des Zulassungsangebots zusammen mit dem im Bewerbungsportal bereitgestellten Antrag auf Immatrikulation im Studierendenservice ein. Der Test darf nicht älter als 2 Jahre sein.

Für bestimmte Studiengänge sollte vor dem Studium das in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung festgelegte Grundpraktikum absolviert sein. Dieses kann aber auch im Studium nachgeholt werden. Die Ordnungen finden Sie unter: www.tu-chemnitz.de/zpa/sopo/

Fremdsprachenkenntnisse werden im Bachelorstudiengang Germanistik und Anglistik/Amerikanistik sowie in einigen Masterstudiengängen (siehe § 3 der Studienordnung) gefordert.

Für die englischsprachigen Studiengänge sind Englischkenntnisse unumgänglich.
Informationen dazu unter: www.tu-chemnitz.de/studiengaenge

Die Sprachvoraussetzungen für ausländische Bewerber werden im Fragenkomplex „Fragen zur Bewerbung mit ausländischer Staatsbürgerschaft“ beantwortet.

4. Fragen zur Studienbewerbung allgemein


Die Bewerbung an der TU Chemnitz erfolgt online. Der Bewerbungsablauf für ein Diplom-, Bachelor-, Lehramts- oder Masterstudium sowie für einen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengang unterscheidet sich. Weiterhin ist darauf zu achten, ob eine Bewerbung für ein Zweitstudium, Studiengangwechsel, Bewerbung für ein höheres Fachsemester oder ein Promotionsstudium angestrebt wird. Da bei der Bewerbung, als auch bei der Einreichung von Unterlagen Unterschiede bestehen, empfiehlt es sich daher vor der Online-Bewerbung die Informationen zum Bewerbungsverfahren zu lesen.

Aktuell erfolgt die Bewerbung über hochschulstart.de für das 1. Fachsemester der Bachelorstudiengänge Medienkommunikation, Pädagogik, Psychologie, Präventions-, Rehabilitations- und Fitnesssport sowie Lehramt an Grundschulen (ausgenommen Erweiterungsfach Deutsch im Lehramt). Nach der Registrierung über hochschulstart.de folgt zusätzlich die Bewerbung über das Bewerbungsportal der TU Chemnitz.
Alle Informationen zum Bewerbungsablauf finden Sie unter: hier.

  • Bewerbungsfristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (auch "Altabiturienten"):
  • Antragsfristen für zulassungsfreie Studiengänge:
    • Wintersemester:
      bis Semesterbeginn (Anfang Oktober)
    • Sommersemester:
      bis Semesterbeginn (Anfang April)

www.tu-chemnitz.de/studierendenservice/termine.php

Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge sind mehrere Bewerbungen möglich. Für jeden einzelnen Studiengang müssen Sie sich online bewerben, indem Sie im Bewerbungsportal den Button „Bewerbungsantrag hinzufügen“ klicken. Die Online-Immatrikulation darf hingegen nur für einen Studiengang durchgeführt werden.

Für zulassungsfreie Bachelorstudiengänge sind mehrere Bewerbungen unnötig, weil bei Vorlage der entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen, wie z. B. das Abitur, die Einschreibung in den gewählten Studiengang vollzogen wird.

Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen können mehrere Bewerbungen online abgegeben werden. Für den Fall, dass nicht der entsprechende Bachelorstudiengang für den Zugang in den gewählten Masterstudiengang vorliegt, ist vor der Beantragung der Immatrikulation eine fachliche Prüfung Ihrer Zugangsvoraussetzungen durch den Prüfungsausschuss notwendig. Die Entscheidung über die fachlichen Zugangsvoraussetzungen holt der Studierendenservice ein.

Zunächst müssen Sie im Bewerbungsportal die Registrierung durchführen. Sie vergeben sich ein selbstgewähltes Passwort und erhalten per E-Mail eine Benutzerkennung. Mit diesen Daten können Sie sich jederzeit im Bewerbungsportal einloggen, die Bewerbung fortsetzen oder den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung einsehen. Wenn Sie bereits einen Uni-Account als Studierende/r haben, melden Sie sich bitte im SBservice an und starten Ihre Bewerbung über den Quicklink "Studienbewerbung". Die Bewerbernummer wird im Bewerbungsportal oberhalb auf der rechten Seite angezeigt und steht auch auf Ihrem Antrag auf Immatrikulation. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Bewerbung haben, die nicht durch das Bewerbungsportal geklärt werden können, können Sie sich an den Studierendenservice wenden. Für eine schnellere Bearbeitung sollten Sie Ihre Bewerbernummer zur Hand haben.

Im Rahmen der Online-Bewerbung werden Sie gegebenenfalls aufgefordert Unterlagen im Bewerbungsportal hochzuladen. Erst wenn Sie ein Zulassungsangebot erhalten und die Online-Immatrikulation durchlaufen haben, wird Ihnen mit dem im Bewerbungsportal erzeugten Antrag auf Immatrikulation mitgeteilt, welche Unterlagen zusammen mit dem Antrag auf Immatrikulation im Studierendenservice einzureichen sind.
Eine Übersicht zum Ablauf und den hochzuladenden Unterlagen finden Sie hier.

Bei einer Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen Sie nach Annahme des Studienplatzes im Bewerbungsportal den Antrag auf Immatrikulation stellen (Button „Immatrikulation beantragen“). Sie reichen bis zur angegebenen Annahmefrist im Zulassungsbescheid bzw. Bewerbungsportal den Antrag auf Immatrikulation, welchen Sie im Bewerbungsportal ausdrucken müssen, zusammen mit den im Antrag ausgewiesenen Unterlagen im Studierendenservice ein. Bis zum gleichen Zeitpunkt muss der Semesterbeitrag (siehe Antrag auf Immatrikulation) bei der Technischen Universität Chemnitz eingegangen sein. Beachten Sie bitte, dass bei Überweisung bis zu 5 Tage zwischen der Auslösung Ihres Überweisungsauftrages und der Verbuchung an der Technischen Universität Chemnitz vergehen können.

Bei einer Bewerbung für zulassungsfreie Studiengänge können Sie den Antrag auf Immatrikulation zusammen mit den im Antrag ausgewiesenen Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist im Studierendenservice einreichen.

Alle Informationen zum Stand Ihrer Bewerbung erhalten Sie über das Bewerbungsportal, dass Sie mit Benutzerkennung und Passwort nutzen können. Sobald sich am Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung etwas ändert, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung (wenn Sie dazu Ihr Einverständnis im Bewerbungsportal erteilt haben) an die von Ihnen hinterlegte E-Mailadresse. Sie werden unter anderem über fehlende Unterlagen informiert und können einsehen, ob Sie bereits ein Zulassungsangebot erhalten haben.

Informationen zu Fristen und Terminen, unter anderem zum Bescheidversand finden Sie hier.

Studienbewerber müssen gegenüber der Hochschule vor der Einschreibung den Versicherungsstatus von einer gesetzlichen Krankenkasse bestätigen lassen. Dazu fordern Sie bei der Krankenkasse einen Nachweis über den Versicherungsstatus an, sprich darüber, ob eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht oder nicht. Daraufhin übermittelt die Krankenkasse den Nachweis über den Versicherungsstatus im elektronischen Verfahren direkt an die Hochschule.

Privat versicherte Studienbewerber erhalten die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht von einer gesetzlichen Krankenkasse, die bei Versicherungspflicht zuständig wäre oder gewählt werden könnte, z. B. AOK Plus, Techniker Krankenkasse.

Die Meldung über die Einschreibung an der TU Chemnitz erfolgt automatisch durch den Studierendenservice an die Krankenkasse.

Eine Mitgliedsbescheinigung oder Kopie der Versicherungskarte ist nicht ausreichend.

Weitere Informationen finden Sie auf diesen Hilfeseiten.

Beispielsweise die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis) für Bachelorstudiengänge als auch das Hochschulabschlusszeugnis für Masterstudiengänge muss in beglaubigter Kopie eingereicht werden. Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, Notare, öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch wenn sie ein Siegel führen): Rechtsanwälte, Vereine, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer.

Die amtliche Beglaubigung muss im Original vorliegen und mindestens enthalten:

  • Einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk),
  • die Unterschrift des Beglaubigenden und
  • den Abdruck des Dienstsiegel (ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem; ein einfacher Schriftstempel genügt nicht)
Weitere Informationen finden Sie unter: www.tu-chemnitz.de/studierendenservice/studserv/beglaubigung.php

Ja. Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen. Die Durchführung von Beglaubigungen erfolgt im Studierendenservice. Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Abschrift mit der Urschrift (also dem Original) übereinstimmt. Für eine Beglaubigung ist das Original, dessen Abschrift beglaubigt werden soll, vorzulegen. Für die Beglaubigung einer Abschrift wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € erhoben und für jede weitere Ausfertigung 2,50 €.

Bei einer Vollmacht erteilen Sie einer Person die Ermächtigung, in Ihrem Namen Schriftstücke zu unterschreiben. In dem formlosen Schreiben erklären Sie wer (vollständiger Name, Geburtsdatum), für Sie welche Dokumente unterschreiben darf. Es empfiehlt sich, dem formlosen Schreiben eine Kopie des Personalausweises der bevollmächtigen Person beizulegen.

Für Zweitstudienbewerber stehen 3% der vorhandenen Studienplätze zur Verfügung. Diese Regelung gilt nur für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge und das Lehramt an Grundschulen bei einer Bewerbung für das 1. Fachsemester. Die Studienplätze werden nach einer Messzahl vergeben, die aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium gebildet wird. Die TU Chemnitz orientiert sich dabei an den Vorgaben der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de).

Eine Bewerbung für ein Zweitstudium ist nur möglich, wenn Ihr Studium an einer deutschen Hochschule bis zum Bewerbungsende abgeschlossen ist. Andernfalls erfolgt die Bewerbung für ein Erststudium. Interessierte bewerben sich zunächst online. Sie werden im Rahmen der Online- Bewerbung aufgefordert Ihr Hochschulabschlusszeugnis des Erststudiums und die schriftliche Begründung hochzuladen.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter: www.tu-chemnitz.de/studierendenservice/studserv/bewerbung/inform_bewerbungsverf.php.

In der Online-Bewerbung für Masterstudiengänge werden Sie aufgefordert eine aktuelle Leistungsübersicht hochzuladen. Die Übersicht enthält detaillierte Angaben zu den bereits erbrachten Prüfungsleistungen und ist in der Regel ausführlicher als das Abschlusszeugnis. Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet unter anderem anhand der Leistungsübersicht, ob ein Bewerber für einen Masterstudiengang fachlich geeignet ist oder nicht. Die Leistungsübersicht dient des Weiteren als Alternativnachweis, wenn bis zur Bewerbungsfrist für Masterstudiengänge das Bachelorzeugnis nicht eingereicht werden kann.

Die Leistungsübersicht ist ebenfalls bei der Bewerbung für ein höheres Fachsemester einzureichen. Mit der Übersicht gleicht der Prüfungsausschuss ab, ob anrechenbare Prüfungsleistungen tatsächlich erbracht wurden. Studierende erhalten die Leistungsübersicht in der Regel durch das zuständige Prüfungsamt.

Dieses Formular ist zur Prüfung einer Zweitstudiengebührenpflicht notwendig, wenn Bewerber bereits an einer deutschen Hochschule studiert haben und das Studium mit dem Abschluss Diplom, Magister, Master oder Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Das Formular ist auf den Seiten des Studierendenservices zu finden und wird erst mit dem Antrag auf Immatrikulation postalisch an den Studierendenservice gesendet.

5. Fragen zur Online-Bewerbung


Solange Sie Ihre Bewerbung noch nicht verbindlich abgegeben haben (Status "in Vorbereitung"), können Sie noch alles ändern. Klicken Sie dazu in der Übersichtsseite zu Ihren Bewerbungsanträgen auf den Link "Antrag bearbeiten".

Sofern Sie einen Bewerbungsantrag auf einen Masterstudiengang oder zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang bereits abgegeben haben, dieser von der Hochschule aber noch nicht bearbeitet wurde (Status "eingegangen"), können Sie diesen über den zur Verfügung stehenden Link "Antrag zurückziehen und bearbeiten" editieren. Sie haben dann bis zur Bewerbungsfrist Zeit, den Antrag erneut verbindlich abzugeben.

In allen anderen Fällen ist eine Korrektur in der Online-Bewerbung nicht mehr möglich. Wenden Sie sich direkt per E-Mail (Mail: studienbewerbung@tu-chemnitz.de) an den Studierendenservice mit der konkreten Angabe, welche Korrektur notwendig ist.

Vorsemester ist das Semester, das direkt vor dem gewünschten Studienbeginn absolviert wird.

HZB steht für Hochschulzugangsberechtigung, wie die allgemeine Hochschulreife (z.B. Abitur) oder ein entsprechend gleichwertiger Abschluss und wird in der Regel als Abiturdurchschnittsnote angegeben. Möglich ist auch, die Schule mit einer fachgebundenen Hochschulreife abzuschließen. Bitte beachten Sie, dass dieser Schulabschluss nur zum Studium bestimmter Fächer berechtigt. In der Regel ist die Fachbindung auf dem Zeugnis benannt. Bitte beachten Sie, dass eine Fachhochschulreife Sie nicht für ein Diplom -/ Bachelor- oder Lehramtsstudium an der TU Chemnitz berechtigt. Erst wenn ein Abschluss an einer Fachhochschule erworben wurde, ist man berechtigt, ein Studium an der TU Chemnitz aufzunehmen.

Die HZB kann auch ein abgeschlossenes Hochschulstudium sein, wenn kein Abitur gemacht wurde.

Neben der HZB-Note (siehe vorige Frage) sind für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge auch Kursnoten erforderlich. Diese sind entsprechend des gewählten Studienganges festgelegt und auf der Website unter dem Link "NC-Werte der letzten Wintersemester" zu finden. Die Kursnoten setzen sich in der Regel aus den 4 Halbjahresnoten 11/1, 11/2, 12/1 und 12/2 bzw. bei Abiturjahrgängen mit 13 Schuljahren aus den Noten der Kurshalbjahre 12/1, 12/2 sowie 13/1 und 13/2 zusammen.

6. Fragen zur Zulassung


Zulassungsfrei bedeutet, dass alle Studieninteressierten mit den entsprechenden Zugangsvoraussetzungen bei einer frist- und formgemäßen Bewerbung ungeachtet der Abschlussnote der Hochschulzugangsberechtigung bzw. des Bachelorzeugnisses auf jeden Fall einen Studienplatz erhalten.
Beim Masterstudium wird neben dem Zeugnis die fachliche Eignung durch den Prüfungsausschuss geprüft.

Örtlich zulassungsbeschränkt sind Studiengänge, für die sehr viele Bewerbungen erwartet werden. Es wird deshalb eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen festgelegt. Die Plätze für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge werden an der TU Chemnitz nach bestimmten Quoten in einem Auswahlverfahren vergeben.

Ob ein Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist, kann sich jedes Jahr ändern. Den aktuellen Stand finden Sie unter: www.tu-chemnitz.de/studiengaenge

Ja. Bei Dienstende haben Sie einen Anspruch auf eine bevorzugte Zulassung. Dieser Anspruch besteht nur, wenn Sie sich im Vorfeld auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben und einen Zulassungsbescheid erhalten haben. Sie müssen sich dann spätestens im darauffolgenden Jahr erneut über das Bewerbungsportal für diesen Studiengang online bewerben. Ist dieser weiterhin zulassungsbeschränkt ist im Bewerbungsportal ein Antrag auf bevorzugte Zulassung zu stellen. War der Studiengang während der Zeit Ihres Dienstes zulassungsfrei und zum darauffolgenden Bewerbungsverfahren nun zulassungsbeschränkt, haben Sie auch einen Anspruch auf bevorzugte Zulassung. Ein Antrag auf bevorzugte Zulassung wird nur bei zulassungsbeschränkten Bachelor-/ oder Lehramtsstudiengängen berücksichtigt. Sie werden dann im Rahmen der erneuten Online-Bewerbung aufgefordert eine Kopie über den abgeleisteten Dienst ggf. die Kopie des Zulassungsbescheides aus dem Vorjahr, wenn der Studiengang zum Zeitpunkt des Dienstes zulassungsbeschränkt war, oder die gerichtliche Entscheidung zu einem bereits abgeschlossenen Vergabeverfahren im Bewerbungsportal hochzuladen. Sie erhalten dann vor allen anderen Bewerbern eine Zulassung. Dieser Anspruch soll vor einer eventuellen Verschärfung der Auswahlgrenzen schützen und damit verhindern, dass Ihnen aus einer Dienstleistung Nachteile entstehen.

Haben Sie einen Studienplatz erhalten und möchten diesen Platz nun doch nicht annehmen, können Sie dies im Bewerbungsportal mit der Funktion „Platz zurückgeben“ kennzeichnen. Bitte beachten Sie, dass das Zurückgeben eines Platzes nicht rückgängig zu machen ist. Eine nochmalige Bewerbung auf diesen Studiengang ist nach Ablauf der Bewerbungsfrist nicht mehr möglich. Wenn Sie bereits Ihre Immatrikulationsunterlagen bekommen haben, müssen Sie zusätzlich bis zum 30.09. (Wintersemester) oder 31.03. (Sommersemester) schriftlich die Immatrikulation zurückziehen und alle Immatrikulationsunterlagen (inklusive Studierendenausweis bzw. TUC-Card) zurückschicken. Ihren gezahlten Semesterbeitrag zahlen wir Ihnen in voller Höhe zurück, wenn Sie uns Ihre Bankverbindung mitteilen und die genannten Termine einhalten. Im aktuellen Immatrikulationsprozess kann die Rückzahlung bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen. Bitte verwenden Sie für die Rückerstattung Ihres gezahlten Semesterbeitrages dieses Formular. Nach Semesterbeginn ist ein Antrag auf Exmatrikulation zu stellen.

Zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge/ Lehramt an Grundschulen: Im Auswahlverfahren werden die Studienplätze nach Quoten vergeben. Nach Berücksichtigung der Quoten, Antrag auf bevorzugte Zulassung (abgeleisteter Dienst), Ausländer, Zweitstudium, Qualifizierte in der beruflichen Aufstiegsfortbildung, außergewöhnliche Härte und für Athleten mit einem Bundeskaderstatus (Nachwuchskader 2, Nachwuchskader 1, Ergänzungskader, Perspektiv- und Olympiakader) der olympischen und paralympischen Sportarten, die aufgrund begründeter Umstände an den Studienort Chemnitz gebunden sind, werden die verbleibenden Studienplätze in folgender Reihenfolge vergeben:

  • 20 % nach der Abiturdurchschnittsnote (NC)
  • 20 % nach der Wartezeit (WZ): Anzahl der Semester zwischen Abiturabschluss und Studienbeginn, ausgenommen Studienzeiten
  • 60 % nach der Eignungsnote (EN): wird in der Regel gebildet aus Kursnoten der Hochschulzugangsberechtigung entsprechend dem gewählten Studiengang und der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Für den Studiengang Lehramt an Grundschulen wird für eine abgeschlossene pädagogische Berufsausbildung von mind. 2 Jahren, für eine sechsmonatige zusammenhängende, ganztägige und überwiegend praktische Tätigkeit an einer Schule, für Kenntnisse der sorbischen Sprache (min. Niveau B2) oder für eine erfolgreich absolvierte Jugendleiterausbildung und drei Einsätzen als Betreuer einer Jugendfreizeit ein Bonus vergeben. (Auswahlverfahren der Hochschule)

Geregelt wird das Verfahren in der Zulassungsordnung.

Zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge: Im Auswahlverfahren für Masterstudiengänge werden zunächst zwei Prozent für Fälle mit außergewöhnlicher Härte berücksichtigt. Die Auswahl weiterer Bewerber erfolgt nach der Abschlussnote des Studienganges, der Sie zum gewählten Masterstudiengang berechtigt. Liegt diese noch nicht vor, kann der Bewerber bei Vorliegen von mindestens 80% der Leistungspunkte des Studienganges der Zugangsvoraussetzung für den zulassungsbeschränkten Masterstudiengang ist und mit einer daraus gebildeten Durchschnittsnote am Auswahlverfahren teilnehmen. Folglich wird die Zulassung unter der Bedingung ausgesprochen, dass bis zum Ende des 1. Fachsemesters des Masterstudienganges das Abschlusszeugnis des Studiengangs, welcher Zugangsvoraussetzung ist, nachgewiesen wird. Bei externen Bewerbern für Masterstudiengänge als auch bei internen Bewerbern, die sich für ein anderes Fach bewerben findet zusätzlich eine Prüfung der fachlichen Eignung statt. Dafür muss eine aktuelle Leistungsübersicht ggf. das Abschlusszeugnis im Bewerbungsportal hochgeladen werden. Anhand der Übersicht entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss über die fachliche Eignung. Entscheidungskriterium sind in der Regel Studieninhalte des grundständigen Bachelorstudienganges, auf den der Masterstudiengang aufbaut.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge im höheren Fachsemester: Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der bisherigen Studienleistungen und einer daraus gebildeten Durchschnittsnote. Dieser Nachweis muss vom zuständigen Prüfungsamt bestätigt werden und ist vom Bewerber im Rahmen der Online Bewerbung im Bewerbungsportal hochzuladen. Bevorzugt zugelassen werden hier wiederrum diejenigen, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn diese keine Zulassung erhielten.

Alle Vorjahres-NC-Werte finden Sie unter: www.tu-chemnitz.de/studierendenservice/studserv/bewerbung/ncwerte.php

Geregelt wird das Verfahren in der Sächsischen Studienplatzvergabeordnung und in der Zulassungsordnung der Technischen Universität Chemnitz.

Der Numerus clausus (NC) – oder auch Grenzwert – ist der Wert der/des zuletzt Zugelassenen. Die Grenzwerte werden also nicht von der Hochschule festgelegt. Je nach Angebot (Studienplätze) und Nachfrage (Bewerber) können diese Grenzwerte von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein. Künftigen Bewerbern können die zuletzt festgestellten Grenzwerte nur als Orientierung dienen.

Aufgrund eines sich jährlich veränderten Auswahlverfahrens, der Änderung der in das Vergabeverfahren aufgenommenen Anzahl von Studienplätzen und der unterschiedlichen Bewerberzahl können die Ergebnisse des Auswahlverfahrens des vorangegangenen Jahres nur als Orientierung für das kommende Auswahlverfahren dienen. Die Ergebnisse des letzten Auswahlverfahrens finden Sie unter: www.tu-chemnitz.de/studierendenservice/studserv/bewerbung/ncwerte.php

Neben dem Numerus Clausus gibt es auch Grenzwerte nach der Wartezeit. Wartezeit ist die Zeit zwischen Erwerb des Abiturs und Studienbeginn in Halbjahren. Im Auswahlverfahren werden maximal 7 Wartesemester berücksichtigt.
Studienzeiten werden nicht als Wartezeit gezählt.
Eine Ausnahme bildet der Abschluss einer sächsischen Berufsakademie. Dieser zählt gemäß Sächsischen Hochschulgesetzes nicht als erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Bei der Bewerbung für ein Bachelorstudium wird daher der erworbene Abschluss der Berufsakademie nicht auf die Studienzeit angerechnet und wird als Wartezeit gezählt.

Die Zulassungsbescheide für zulassungsbeschränkte Studiengänge werden zu festen Terminen versendet. Diese finden Sie online. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen die am DoSV-Verfahren teilnehmen, werden Zulassungsbescheide im Verfahren laufend versendet. Ablehnungsbescheide werden erst nach Abschluss des jeweiligen Zulassungsverfahrens (einschließlich Nachrückverfahren) versendet.
Wenn Sie sich auf einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang beworben und die Online-Immatrikulation durchlaufen haben, erhalten Sie im Bewerbungsportal den Antrag auf Immatrikulation mit der Information zur Überweisung des Semesterbeitrags und den einzureichenden Unterlagen im Studierendenservice. Nach einer Bearbeitungszeit von etwa 2 Wochen erfolgt die Zusendung des Studierendenausweises und der Immatrikulationsunterlagen. Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen führen Sie, sofern die erforderlichen fachlichen Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang erfüllt sind, die notwendigen Schritte analog durch.

Sie nehmen in jedem Fall automatisch am Nachrückverfahren teil. Einen Bescheid erhält nur, wer im Nachrückverfahren noch eine Zulassung erhalten konnte. Den Zeitpunkt der Nachrückverfahren finden Sie unter www.tu-chemnitz.de/studierendenservice/termine.php. Bei Studiengängen die am DoSV-Verfahren teilnehmen gibt es ein koordiniertes Nachrückverfahren nach Abschluss der Koordinierungsphase. Sie werden nach dem Koordinierungsverfahren per E-Mail aufgefordert zu erklären, ob Sie an diesem Nachrückverfahren teilnehmen wollen.
Zusätzlich können Sie sich auch für das Losverfahren bewerben.

Im Nachrückverfahren werden die Studienplätze vergeben, die aus unterschiedlichen Gründen durch die Studienbewerber nicht angenommen oder zurückgegeben werden. Für das Lehramt an Grundschulen finden maximal drei Nachrückverfahren statt, bei Masterstudiengängen maximal zwei Nachrückverfahren.
Die Termine und Fristen sind online zu finden.
Für Studiengänge die am DoSV-Verfahren teilnehmen gibt es ein koordiniertes Nachrückverfahren.

Die Hochschule führt ein Losverfahren durch, sofern nach Abschluss des Zulassungsverfahrens noch Studienplätze zur Verfügung stehen. Die Bewerbung dafür ist für das Wintersemester vom 10.08. bis 31.08. bzw. für das Sommersemester vom 10.02. bis 28.02. über das Bewerbungsportal Bewerbungsportal möglich.

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum einem Studienbewerber die Immatrikulation versagt werden kann. Gemäß § 8 der Immatrikulationsordnung der Technischen Universität Chemnitz muss die Immatrikulation versagt werden, wenn der Studienbewerber:

  • die Zugangsvoraussetzungen zum Studium nicht erfüllt
  • in einem zulassungsbeschränkten Studiengang nicht zugelassen wurde
  • nicht nachweist, dass er krankenversichert oder von der Krankenversicherungspflicht befreit ist
  • die Erfüllung der im Zusammenhang mit der Immatrikulation entstehenden gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Gebühren oder Beiträgen nicht nachweist
  • bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert und ein Parallelstudium für das Studienziel nicht zweckmäßig ist
  • eine für den Abschluss des gewählten Studienganges erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat
  • im gewählten Studiengang oder einem Studiengang mit gleicher fachlicher Ausrichtung an einer deutschen Hochschule innerhalb von vier Fachsemestern keinen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht hat
  • die Abschlussprüfung im gewählten Studiengang bereits bestanden hat

Die Immatrikulation kann insbesondere versagt werden, wenn der Studienbewerber:

  • die für die Immatrikulation geltenden Verfahrensvorschriften nicht einhält
  • nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches unter Betreuung steht
  • für bestimmte Fachsemester nicht eingeschrieben werden kann
  • nicht die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweist
  • an einer Krankheit leidet, die die Gesundheit anderer Studierender ernstlich gefährden könnte oder den Studienbetrieb beeinträchtigt; zur Überprüfung kann die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangt werden
  • wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt worden ist, die Verurteilung noch der unbeschränkten Auskunft unterliegt und nach Art der Straftat eine Gefährdung oder Störung des Studienbetriebes zu befürchten ist

7. Fragen zur Bewerbung mit ausländischer Staatsbürgerschaft


Bewerber für ein Diplom-, Bachelor-, Lehramts - oder Masterstudium bewerben sich über "uni-assist“.

uni-assist e.V.
11507 Berlin
GERMANY

Weitere Informationen finden Sie online.

Bewerber für ein Promotionsstudium bewerben sich direkt an der Technischen Universität Chemnitz und nutzen das Bewerbungsportal.

Weitere Informationen finden Sie online.

Bewerber, welche sich im Rahmen eines Austauschprogrammes (Erasmus) für ein Teilstudium an der Technischen Universität Chemnitz bewerben wollen, wenden sich zunächst an das Internationalen Universitätszentrum (IUZ).

Bewerber für ein Teilstudium, welche außerhalb eines solchen Programms an die Technische Universität Chemnitz kommen, bewerben sich online über unser Bewerbungsportal. Weitere Informationen finden Sie online.

Registrierte Flüchtlinge müssen sich über uni-assist bewerben.

An der TU Chemnitz werden alle Bachelorstudiengänge in deutscher Sprache angeboten. Folgende Masterstudiengänge sind englischsprachig:

  • Master Advanced and Computational Mathematics
  • Master Advanced Functional Materials
  • Master Advanced Manufacturing (vorher Master Merge Technologies for Resource Efficiency)
  • Master Anglistik/Amerikanistik
  • Master Automotive Software Engineering
  • Master Embedded Systems
  • Master Information and Communication Systems
  • Master Micro and Nano Systems
  • Master Web Engineering

Folgende Studieninteressenten bewerben sich bei uni-assist für ein Studium an der TU Chemnitz:

  • ausländische Studienbewerber ohne deutsches Abitur
  • ausländische Studienbewerber mit ausländischem Bachelor- oder Masterabschluss
  • ausländische Studienbewerber für den Integrierten Internationalen Master- und Promotionsstudiengang Mathematik
  • ausländische Studienbewerber mit abgeschlossener Feststellungsprüfung eines Studienkollegs ohne einer bedingten Zulassung für ein Studium an der TU Chemnitz

In folgenden Fällen erfolgt die Bewerbung nicht über uni-assist, sondern über das Bewerbungsportal der TU Chemnitz:

  • Studienbewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischem Abitur oder ausländischem Hochschulabschluss
  • Studienbewerber mit einem deutschen Abitur oder einer abgeschlossenen Feststellungsprüfung eines Studienkollegs und einer bedingten Zulassung für ein Studium an der TU Chemnitz
  • Studienbewerber mit einem Zeugnis der Europäischen Reifeprüfung (Europäische Abiturzeugnis) (Beschluss der KMK vom 14.06.2018)
  • Studienbewerber mit einem deutschen Hochschulabschluss
  • Studienbewerber mit einer erfolgreich abgeschlossenen Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der TU Chemnitz
  • Beantragung eines Studiengangwechsels
  • außerdem Bewerbungen für ein Promotionsstudium oder ein Teilstudium

Ausländische Bewerber, die sich für einen deutschsprachigen Studiengang bewerben, müssen Sprachkenntnisse in Deutsch nachweisen. Eine Übersicht der anerkannten Sprachnachweise finden Sie online. Für englischsprachige Studiengänge sollen Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 nachgewiesen werden, außer die Deutschausbildung ist Bestandteil des gewählten Studienganges. Weitere Informationen finden Sie online.

Für englischsprachige Studiengänge sind Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachzuweisen. Eine Übersicht der anerkannten Sprachnachweise finden Sie online.

8. Fragen zum Studienablauf


Die Bachelor- und Masterstudiengänge haben einen modularen Aufbau. Module sind abgeschlossene thematische Einheiten, sie bestehen aus mehreren Lehrveranstaltungen, die zu einem gemeinsamen Teilgebiet eines Studienfaches gehören. Um eine Lehreinheit bzw. Modul zu bestehen, müssen Prüfungsleistungen in unterschiedlicher Form erfolgreich absolviert werden. Die bestandene Bachelor- bzw. Masterarbeit bildet den Abschluss des Studiums. Die Abschlussnote setzt sich aus den in allen Modulen des jeweiligen Studiums erworbenen Noten zusammen. Bei erfolgreichem Abschluss von Modulprüfungen werden Leistungspunkte (LP) vergeben. Innerhalb eines sechssemestrigen Bachelorstudiums müssen insgesamt 180 Leistungspunkte erbracht werden, um das Studium erfolgreich abzuschließen. Für den erfolgreichen Abschluss des viersemestrigen Masterstudiums sind 120 Leistungspunkte erforderlich. In der Regel beträgt der Arbeitsaufwand für ein Semester durchschnittlich 900 Arbeitsstunden.

Die Hochschule erlässt für jeden Studiengang eine Prüfungsordnung, die insbesondere das Prüfungsverfahren und die Prüfungsgegenstände regelt. Auf der Grundlage der Prüfungsordnung erlässt die Hochschule für jeden Studiengang eine Studienordnung. Die Studienordnung regelt die Zugangsvoraussetzungen, Ziele, Inhalte, Aufbau, Ablauf und Durchführung des Studiums. Zusätzlich zu einem Studienablaufplan werden Gegenstand, Art und Umfang der Lehrveranstaltungen bestimmt, sowie Studienleistungen, die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlich sind.

Die jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnungen für einen Studiengang finden Sie unter: www.tu-chemnitz.de/zpa/sopo/.

Prüfungen finden in der Regel am Semesterende, in der zentralen Prüfungsperiode statt. Die Prüfungstermine werden durch das Zentrale Prüfungsamt per Aushang/Bildschirm im Zentralen Prüfungsamt bzw. über das Internet bekannt gegeben. Darüber hinaus werden einige Prüfungstermine von den Fakultäten geplant, die auch nur dort bekannt gegeben werden.

Die Prüfungspläne sind online einsehbar.

Die Notenübersicht ist eine Übersicht über die bisher im Studium erbrachten Leistungen. Diese Übersicht wird vom Zentralen Prüfungsamt ausgestellt. Für die meistern Studiengänge können die Leistungsübersicht auch über den SBservice abrufen werden.

Lehrveranstaltungsstunden (LVS) geben an, wie viele Stunden eine Lehrveranstaltung pro Woche in dem jeweiligen Semester umfasst. Eine Lehrveranstaltungsstunde umfasst 45 Minuten. In der Regel werden 2 dieser LVS zu einer Lehreinheit von 90 Minuten zusammengefasst.

Bei Veranstaltungen mit einem ungeraden Umfang an LVS, kann die Veranstaltung bzw. Teile der Veranstaltung 14-tägig stattfinden. Für gerade und ungerade Wochen sind die Zählungen der Wochen im Kalenderjahr verantwortlich.

  • 1. Woche = ungerade
  • 2. Woche = gerade

An einem Beispiel erklärt:
V3 = 3 x 45 Minuten: Wöchentlich findet eine Vorlesung statt und zusätzlich zweiwöchentlich eine weitere Vorlesung in der ersten oder zweiten Woche.

Die Woche vor Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters wird als Einführungswoche genutzt. Einführungsveranstaltungen werden für Studienanfänger von den Fakultäten, Fachschaften und zentralen Einrichtungen angeboten. Diese Orientierungsphase dient dem Kennenlernen von Kommilitonen, der Universität und der Veranstaltungen im Semester. Informationen werden zeitnah von den jeweiligen Einrichtungen im Internet veröffentlicht.

Brückenkurse werden für Studienanfänger vor Studienbeginn angeboten. Sie haben den Zweck, unterschiedliche Voraussetzungen aufgrund schulischer Vorbildung anzugleichen, um ein homogenes Ausgangsniveau zu schaffen. Brückenkurse werden zurzeit durch folgende Fakultäten angeboten: Fakultät für Naturwissenschaften, Fakultät für Maschinenbau, Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, Fakultät für Informatik, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften.

Praktika sind immer hilfreich, um praktische Erfahrungen zu sammeln, für die berufliche Orientierung sowie zum Knüpfen neuer Kontakte. Hinweise zu Ablauf, Inhalt und Dauer eines Praktikums sind in der Studienordnung des betreffenden Studienganges aber auch in den jeweiligen Praktikumsordnungen einer Fakultät geregelt. Ansprechpersonen für Praktika sind in der Regel die Fakultäten, Institute und Professuren. Einige Fakultäten bieten zusätzliche Informationen über Praktikantenämter an.

Das Studium generale der TU Chemnitz ermöglicht ein fächerübergreifendes Studium und fördert den Austausch zwischen Geistes-, Human- und Sozialwissenschaften sowie Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften. Studierende haben dabei die Möglichkeit Prüfungsleistungen zu erbringen, die nicht Bestandteil Ihres Studienablaufplanes sind. Darüber hinaus bietet es die Möglichkeit ausgewählte Veranstaltungen der Masterstudiengänge bereits im Bachelorstudium zu besuchen.

Welche Veranstaltungen und Prüfungen im aktuellen Semester als Studium generale angeboten werden, können Sie dem Vorlesungsverzeichnis entnehmen.

Grundsätzlich können Sie sich an jeder ausländischen Universität bewerben, die ein Teil- oder Non-Degree-Studium anbietet. Ein Auslandssemester oder -praktikum empfiehlt sich besonders an einer Universität, die ein Partnerschafts- oder ERASMUS-Abkommen mit der TU Chemnitz unterhält. In einigen Studiengängen ist ein Auslandsaufenthalt sogar expliziter Bestandteil und dient dem Sprachenerwerb und Erleben anderer Kulturen und Berufsfelder.
Das Internationale Universitätszentrum berät zum Auslandsstudium.

Die TUC-Card ist ein multifunktionaler Studierendenausweis, der folgende Funktionen in einer Karte vereint:

  • Studentenausweis mit Passbild und Gültigkeitszeitraum
  • Bibliotheksausweis
  • Zugang zu den PC-Pools
  • Geldbörse für die Mensa
  • Geldbörse für den Kopierbetrieb

Bei Verlust oder Beschädigung wird im Studierendenservice eine neue TUC-Card ausgestellt. Dazu füllen Sie den Antrag auf Ausstellung einer neuen TUC-Card aus und geben diesen im Studierendenservice ab. Bei Nachweis eines Diebstahls oder nicht selbst verursachter Schäden entfällt die Gebühr von 15 €. In allen anderen Fällen ist die Gebühr im Studierendenservice mit einer deutschen EC-Karte oder in Ausnahmefällen in bar zu bezahlen.

Studierende haben sich zu jedem Semester form- und fristgerecht zum Weiterstudium anzumelden (Rückmeldung). In der vorgesehenen Frist muss der Semesterbeitrag im SBservice mittels Lastschriftauftrag oder Überweisung getätigt werden, damit die Rückmeldung erfolgreich ist. In Ausnahmefällen ist eine Rückmeldung im Servicepoint des Studierendenservice mit Zahlung per EC-Karte möglich.

Für jeden Studiengang gibt es eine Regelstudienzeit die in § 1 der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt ist. Laut der Prüfungsordnung gilt eine Abschlussprüfung, die nicht innerhalb von vier Semestern nach Abschluss der Regelstudienzeit abgelegt wurde, als "nicht bestanden". Der Studierende wird darüber schriftlich informiert. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung ist nur auf Antrag zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich. Gegebenenfalls fallen Langzeitstudiengebühren an (siehe Fragenkomplex "Fragen zu Gebühren, Beiträgen und Finanzen")

Ein Wiedereintritt muss schriftlich und auf Antrag (Wiedereintrittserklärung zur Studentenmitgliedschaft) vor der Rückmeldung im SBservice im Studierendenservice eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Rückmeldung finden Sie auf dieser Seite mit Hinweisen zur Rückmeldung.

Sie sollten grundsätzlich, solange Sie noch nicht alle Prüfungen angemeldet haben bzw. solange Ihr Studium noch nicht abgeschlossen ist (Abschluss mit Erhalt des Zeugnisses), als Student eingeschrieben sein. Aus der Mitgliedschaft als Student an einer Universität ergeben sich z. B. das Recht die Universität zu nutzen, sich zu Prüfungen anzumelden als auch ein Unfallschutz.

Für die Verlängerung eines Promotionsstudiums ist ein Schreiben des Betreuers oder des Promovierenden notwendig, der eine Begründung für die Verlängerung gibt. Das formlose Schreiben ist vom Vorsitzenden des zuständigen Promotionsausschusses zu bestätigen und im Studierendenservice einzureichen.

Der Benutzerausweis für die Universitätsbibliothek ist in der TUC-Card (Studierendenausweis) implementiert. Mit der Einschreibung an der TU Chemnitz wird gleichzeitig ein Benutzerkonto für die Universitätsbibliothek angelegt. Mit der ersten Inanspruchnahme der Dienste der Universitätsbibliothek ist die Mitgliedschaft auf ein Jahr befristet. Um diese zu verlängern, ist es notwendig, dass Sie sich entweder über Ihr Benutzerkonto anmelden oder sich per E-Mail oder via Servicetelefon: +49 371 531 13190 oder persönlich vor Ort direkt an die Universitätsbibliothek wenden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Universitätsbibliothek.

9. Fragen zum SBservice


Der SBservice bietet Studierenden eine Vielzahl von Funktionen im Zusammenhang mit ihren Studienangelegenheiten, welche von jedem internetfähigen Rechner aus rund um die Uhr organisiert und verwaltet werden können.

Die Funktionen des SBservice umfassen die Änderung und das Abrufen persönlicher Daten, die Rückmeldung zum Semester, das Abrufen und Ausdrucken von Studienbescheinigungen sowie die Prüfungsverwaltung.

Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Gasthörer beispielsweise haben keinen Account und somit keinen Zugang zum SBservice. Auch nach der Exmatrikulation oder bei nicht fristgemäßer Rückmeldung zum Semester ist das Einloggen nicht möglich. Zusätzlich führen Wartungsarbeiten zwischen 0 Uhr und 1 Uhr, aber auch technische Störungen zu Problemen bei der Anmeldung.

Die Postanschrift kann selbst unter dem Punkt "Meine Daten" im Studienservice des SBservice geändert werden. Die Aktualität dieser Adressen gewährleistet, auch postalisch für die TU Chemnitz erreichbar zu sein.

10. Fragen zu Gebühren, Beiträgen und Finanzen


Entsprechend dem Sächsischen Hochschulgesetz werden für Studierende, die ab dem Wintersemester 2012/13 immatrikuliert wurden, Langzeit-Studiengebühren erhoben, wenn sie im jeweiligen Studiengang die Regel- bzw. individuelle Regelstudienzeit und weitere vier Semester überschritten haben. Für jedes weitere Semester wird dann eine Gebühr von 500 € bei der Rückmeldung erhoben.

Der Semesterbeitrag setzt sich aus dem Studentenschaftsbeitrag, dem Studenten-Kulturticket, Deutschlandsemesterticket und dem Studentenwerksbeitrag zusammen. Die Beiträge können sich von Semester zu Semester ändern. Diese Beiträge sind Solidarbeiträge und müssen von allen Studierenden auf der Grundlage der Beitragsordnungen der Studentenschaft und des Studentenwerkes entrichtet werden. Die Universität ist verpflichtet die Beiträge bei der Immatrikulation und Rückmeldung einzuziehen und an den Studentenrat und das Studentenwerk weiterzuleiten. Weitere Informationen zu dem aktuell geltenden Semesterbeitrag finden Sie hier.

Zum 1. April 2024 wurde das Deutschlandsemesterticket an der TU Chemnitz eingerichtet. Das Deutschlandsemesterticket berechtigt Studierende der TU Chemnitz zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Gültigkeitsbereich des Deutschlandtickets.

Der Beitrag für das Deutschlandsemesterticket wird für alle Mitglieder der Verfassten Studentenschaft mit der Einschreibung bzw. Rückmeldung in das jeweils erste Gültigkeitssemester fällig. Weitere Informationen zum Geltungsbereich des Tickets finden Sie auf den Seiten des Studentenrats.

Das Deutschlandsemesterticket kann im Wintersemester vom 01.10. bis 31.03. und im Sommersemester vom 01.04. bis 30.09. genutzt werden.

Nach Abschluss der Online-Immatrikulation wird Ihnen im Bewerbungsportal der Antrag auf Immatrikulation zur Verfügung gestellt. In diesem Antrag finden Sie die Angaben zur Höhe und den Überweisungsdaten für den Semesterbeitrag. Erst nach Überweisung des Semesterbeitrages und der Zusendung des Antrags auf Immatrikulation einschließlich den im Antrag ausgewiesenen Unterlagen erfolgt die Immatrikulation.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen muss der Semesterbeitrag bis zum Ende der Annahmefrist (siehe erhaltenen Zulassungsbescheid oder Bewerbungsportal) überwiesen werden.

BAföG ist die günstigste Form, ein Studium zu finanzieren. Denn innerhalb der Regelstudienzeit wird es zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gewährt, die andere Hälfte gibt es als Zuschuss. Im Studentenwerk Chemnitz-Zwickau erhalten Sie den BAföG-Antrag und weitere Informationen zur Finanzierung. Neben der Förderung durch BAföG bieten auch bestimmte Stiftungen finanzielle Studienunterstützung an. Ebenso möglich sind Studienkredite oder unverzinsliche Darlehen des Studentenwerkes. Beliebt unter Studierenden sind weiterhin Nebenjobs direkt an der Universität. Eine Übersicht aller Unterstützungsangebote finden Sie hier.

Ein großer Teil Studierender der TU Chemnitz wohnt in einem der 9 Studentenwohnheime des Studentenwerkes. Diese liegen in unmittelbarer Nähe zur Universität und verfügen - je nach Ansprüchen und finanziellen Möglichkeiten der Studierenden - über unterschiedliche Ausstattungen. Die Wohnheime bestehen aus Einzel-, Doppel- oder Appartementzimmern und verfügen über einen Internetanschluss. Eine Übersicht über die einzelnen Studentenwohnheime sowie Preisinformationen sind erhältlich über das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau.
Aber auch auf dem freien Wohnungsmarkt gibt es preisgünstige Wohnungen und WG-Zimmer.

Ein Zweitstudium ist nur dann gebührenpflichtig, wenn

  • ein erstes Studium mit dem Abschluss Diplom, Magister, Master oder Staatsprüfung erfolgreich an einer deutschen Hochschule abgeschlossen wurde und
  • die Gesamtdauer des Studiums die Regelstudienzeit des bisherigen Studiums um 6 Semester überschreitet (z. B.: Die Regelstudienzeit des Erststudiums beträgt 9 Semester und nach 11 Fachsemestern wurde das Studium abgeschlossen. So sind noch 4 Semester des Zweitstudiums gebührenfrei).

Die Gebühren betragen 350 € pro Semester zzgl. des Semesterbeitrages.

Informationen über eine mögliche Befreiung für das Deutschlandsemesterticket bzw. Studentenwerksbeitrag finden Sie auf den Seiten des Studentenrats (Deutschlandsemesterticket) bzw. Studentenwerkes (Studentenwerksbeitrag).

Grundsätzlich wird die Gebühr mit der Rückmeldung fällig. Die Technische Universität Chemnitz kann für Gebühren auf schriftlichen Antrag im Einzelfall eine Ratenzahlung vereinbaren oder eine Stundung gewähren, insofern die sofortige Entrichtung mit erheblichen Härten verbunden wäre. Eine erhebliche Härte für den Zahlungspflichtigen ist dann anzunehmen, wenn er sich auf Grund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet oder im Falle der sofortigen Einziehung in diese geraten würde. Ein Erlass einer Gebühr ist nur möglich, wenn eine Stundung nicht in Betracht kommt.

Im Falle einer Stundung wird in der Regel ein angemessener Zinssatz (1 % pro begonnener Monat der Stundung) festgelegt.

Nach Prüfung und Gewährung des Antrags wird ein entsprechender Bescheid erstellt, der die Angaben zu den Zahlungsmodalitäten wie Höhe der Raten und Fälligkeiten enthält.

Anträge auf Ratenzahlung/Stundung von Gebühren müssen für das Wintersemester bis spätestens 31.07. und für das Sommersemester bis spätestens 31.01. im Studierendenservice vorliegen.

Dem Antrag auf Ratenzahlung bzw. Stundung von Studiengebühren (Link Formular) sind folgende begründende Unterlagen beizufügen:

  • Kontoauszüge der letzten 6 Monate
  • schriftliche rechtsverbindliche Erklärung vom Antragssteller, dass keine weiteren Einkünfte und Vermögen vorliegen
  • bei Verheirateten Nachweis des Familieneinkommens
  • ggf. Nachweis über unverschuldete außergewöhnliche Ausgaben
  • ggf. Nachweis über Unterhaltsleistungen von unterhaltspflichtigen Personen

Bitte überprüfen Sie zunächst, ob Ihr Mandat bereits vom Studierendenservice freigeschalten wurde. Nur ein aktives Mandat berechtigt zur Teilnahme am Lastschriftverfahren. Sie können den Status Ihres angelegten Mandates im SBservice -> Studienservice -> Registerkarte „Bankverbindungen“ in den Mandatshauptdaten einsehen.

Weiterhin ist ein Mandat nicht als Dauerauftrag im Sinne einer automatischen Belastung Ihres hinterlegten Kontos zu verstehen. Sie müssen bei einer beabsichtigten Rückmeldung für jedes Semester den dazugehörigen Lastschriftauftrag manuell im SBservice auslösen – erst dann findet eine Belastung Ihres Kontos statt.

Die Belastung Ihres Kontos bei einem Lastschriftauftrag kann verfahrensbedingt bis zu 4 Wochen dauern. Der Termin zur Belastung Ihres Kontos wird Ihnen durch eine Vorabankündigung postalisch mitgeteilt. Sorgen Sie daher bitte für ausreichend Deckung zum Zeitpunkt der Kontobelastung.

11. Fragen zur Beurlaubung, Nichtanrechnung von Studienzeiten


Eine Beurlaubung ist nur aus wichtigem Grund möglich und soll zwei Semester nicht überschreiten.
Urlaubssemester zählen als Hochschulsemester, jedoch nicht als Fachsemester.

Der Antrag auf Beurlaubung kann insbesondere aus folgenden Gründen gestellt werden:

  • eigene Krankheit
  • Praktikum (soweit dieses kein Pflichtpraktikum laut Studienordnung ist)
  • Auslandsstudienaufenthalte (sofern nicht laut Studienordnung vorgesehen)
  • Ableistung einer gesetzlichen Dienstpflicht
  • Betreuung eigener Kinder
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • begründete soziale Notlage

Die Beurlaubung soll innerhalb der Rückmeldefrist für das jeweilige Semester beantragt werden, spätestens jedoch bis zwei Monate nach Semesterbeginn, bei Krankheit oder Mutterschutz spätestens bis Ende des Semesters.

Die Beurlaubung für vorangegangene Semester und das erste Fachsemester ist grundsätzlich unzulässig.

Den Antrag auf Beurlaubung sowie weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.tu-chemnitz.de/studierendenservice/studserv/urlaub.php

Während der Beurlaubung können Studien- und Prüfungsleistungen an der Hochschule erbracht werden.

Auch bei Gewährung der Beurlaubung ist die Rückmeldung erforderlich.

Gemäß Immatrikulationsordnung können Studierende eine Nichtanrechnung von Studienzeiten aufgrund von Gremienarbeit sowie aufgrund von nicht selbst zu vertretenden Fristüberschreitungen beantragen. Es gilt:

  1. Wenn Studierende mindestens eine Wahlperiode in den Organen der Hochschule, der Studentenschaft, des Studentenwerkes oder der Studienkommission mitgewirkt haben, wird die Studienzeit von einem Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Die Mitwirkungszeit ist durch den Studenten nachzuweisen und wird durch das Wahlamt bzw. den Dekanatsleiter ausgestellt.
  2. Wenn Studierende mehrjährig in den Organen der Hochschule, der Studentenschaft, des Studentenwerkes oder der Studienkommission mitgewirkt haben, wird die Studienzeit von drei Semestern nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Die Mitwirkungszeit ist durch den Studierende nachzuweisen und wird durch das Wahlamt bzw. den Dekanatsleiter ausgestellt.
  3. Nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden zudem Studienzeiten infolge Fristüberschreitungen, die ein Studierender nachweislich nicht zu vertreten hat. Bei Fristüberschreitungen im Prüfungsverfahren ist eine Stellungnahme des Prüfungsausschusses beizubringen.

12. Fragen zur Exmatrikulation


Mit der Exmatrikulation endet die Mitgliedschaft als Studierender an der TU Chemnitz. Eine Exmatrikulation kann auf Antrag oder von Amts wegen erfolgen. Die Exmatrikulation erfolgt in der Regel zum Ende des Semesters. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen.
Eine Exmatrikulation von Amts wegen erfolgt automatisch z. B. nach endgültig nicht bestandener Prüfung, bei fehlender Rückmeldung zum Folgesemester oder auch bei erfolgreicher Beendigung des Studiums. Natürlich können auch Studierende die Exmatrikulation beantragen und einen Zeitpunkt in der Zukunft vor Semesterende wählen. Eine genaue Beschreibung der Exmatrikulationsgründe ist in § 14 der Immatrikulationsordnung zu finden. Über die Exmatrikulation wird eine Bescheinigung erstellt. Mit dieser Exmatrikulationsbescheinigung erhalte Studierende zusätzlich eine Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung über Zeiten der Hochschulausbildung. Die Bescheinigungen werden dem Studenten postalisch durch den Studierendenservice zugesandt.

Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, werden Sie zum Ende des Semesters von Amts wegen exmatrikuliert. Sollten Sie eine frühere Exmatrikulation wünschen, so stellen Sie selbst den Antrag auf Exmatrikulation. Die Exmatrikulationsbescheinigung und die Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung über Zeiten der Hochschulausbildung werden dem Studenten postalisch durch den Studierendenservice zugesandt.

Die Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule reichen Sie postalisch mit dem Antrag auf Immatrikulation ein. Bei einer Bewerbung für zulassungsfreie Studiengänge kann der Nachweis bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.

Für die Exmatrikulation müssen Sie nicht persönlich vor Ort sein. Sie finden den Antrag im Internet. Den Antrag selbst können Sie an den Studierendenservice postalisch zusenden. Die Exmatrikulations- und Rentenbescheinigung wird Ihnen automatisch an die im SBservice hinterlegte Postanschrift gesendet.

Immatrikulationsbescheinigungen und Nachweise über Studienzeiten werden innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Studiums im Studierendenservice ausgestellt.
Zweitanfertigungen von Zeugnissen können ebenfalls innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Studiums im Zentralen Prüfungsamt beantragt werden.
Liegt die Beendigung des Studiums länger als ein Jahr zurück, wenden Sie sich an das Universitätsarchiv.

13. Fragen zum Studiengangwechsel


Ein Studiengangwechsel ist grundsätzlich (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gelten die Bewerbungsfristen) online zu beantragen. Im Bewerbungsportal werden Sie gefragt, ob Sie bereits an der TU Chemnitz studieren und ob der beantragte Studiengang ein Studiengangwechsel sein soll. Ein Studiengangwechsel kann unter bestimmten Voraussetzungen den Verlust des Anspruches auf BAföG-Förderung zur Folge haben. Daher ist eine vorherige Information im BAföG-Amt unbedingt zu empfehlen

Ihren aktuellen Bewerbungsstatus können Sie über das Bewerbungsportal mit Ihrem Uni-Account und dem Passwort abrufen. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen bewerben Sie sich online und erhalten entsprechend der Frist bei einer Zusage postalisch einen Zulassungsbescheid zugesandt. Sie nehmen den Platz erst an, wenn Sie den Antrag auf Immatrikulation stellen. Bei zulassungsfreien Bachelorstudiengängen bewerben Sie sich online und nehmen den Studienplatz an, sobald Sie den Antrag auf Immatrikulation gestellt haben. Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen bewerben Sie sich ebenfalls online und erhalten nach fachlicher Prüfung online die Information, ob Sie einen Studienplatz erhalten. Sobald Sie den Antrag auf Immatrikulation gestellt haben, nehmen Sie den Studienplatz an.

Sie bewerben sich zunächst online für den gewünschten Studiengang und das entsprechende Fachsemester. Bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang oder das Lehramt an Grundschulen füllen Sie den Antrag auf Fachsemestereinstufung/Anrechnung von Prüfungsleistungen aus. Sie müssen sich um die Einstufung in ein Fachsemester sowie die Anrechnung von Studienleistungen selbst bemühen. Die Anrechnung von Studienleistungen und die Einstufung in das entsprechende Fachsemester erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Der Antrag muss bis zum Ende der Nachreichefrist postalisch im Studierendenservice eingehen.

Für einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang reichen Sie das ausgefüllte und durch den Prüfungsausschuss bestätigte Formular zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und dem Antrag auf Immatrikulation ein.

Bei der Bewerbung für einen Masterstudiengang müssen Sie den Antrag auf Fachsemestereinstufung/Anrechnung von Prüfungsleistungen am Ende der Online-Bewerbung hochladen. Sie benötigen jedoch keine vorige Bestätigung Ihrer bisher erbrachten Leistungen durch den Prüfungsausschuss. Der Studierendenservice übernimmt die Weiterleitung der Leistungsübersicht und des Antrages auf Fachsemestereinstufung an den Prüfungsausschuss.

Ein Wechsel ist möglich, wenn Sie die allgemeine Hochschulreife (Abitur) nachweisen können. Über die Einstufung in ein entsprechendes Fachsemester entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss der TU Chemnitz.

14. Fragen zum Übergang Bachelor-Master


Bewerber müssen sich zunächst online innerhalb der Frist mit ihrem Bachelorzeugnis und einer Leistungsübersicht bewerben. Wenn sie das Bachelorzeugnis bis dahin nicht nachweisen können, ist alternativ ein Nachweis über mindestens 80% der Leistungspunkte des vorangegangenen Studiums und eine daraus gebildete Durchschnittsnote einzureichen (Bestätigung durch das Prüfungsamt erforderlich).
Weitere Informationen zum Übergang Bachelor-Master finden Sie hier.

In einigen Fällen liegt zum Beginn des Semesters das Abschlusszeugnis noch nicht vor, weil noch die Bewertung der Abschlussarbeit fehlt oder die Ausstellung des Abschlusszeugnisses noch nicht abgeschlossen ist. Um dennoch einen reibungslosen Einstieg in das Masterstudium zu sichern, können Sie die Möglichkeit einer "bedingten Immatrikulation" in den Masterstudiengang nutzen. Sie müssen aber bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudienganges das Abschlusszeugnis des Bachelorstudienganges vorlegen, um sich in das zweite Semester zurückmelden zu können, ansonsten erlischt Ihre Mitgliedschaft an der TU Chemnitz!

Mit Beginn des Masterstudiums sind Sie nicht mehr im Bachelorstudiengang an der TU Chemnitz immatrikuliert. Sie können sich nicht mehr für Prüfungen im Bachelorstudiengang anmelden. Angemeldete Prüfungen können noch abgelegt werden. Das bedeutet, Sie müssen zumindest alle Prüfungsleistungen angemeldet haben, um diese noch ablegen zu können.

Bewerber müssen sich grundsätzlich zunächst online bewerben. Der Antrag auf bedingte Zulassung/Immatrikulation in einen Masterstudiengang wird zusätzlich eingereicht.

Weitere Informationen zur bedingten Immatrikulation finden Sie hier.

Die Bewerbung für ein Masterstudium ist möglich. Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet über die fachliche Eignung. Sie bewerben sich online für Ihren gewünschten Studiengang und der Studierendenservice leitet Ihre Unterlagen an den Prüfungsausschuss weiter.
Bitte beachten Sie: wenn Sie sich mit einem Diplom-, Master- oder Magisterabschluss bewerben, gilt jedes weitere Studium als Zweitstudium. Gegebenenfalls fallen dafür Zweitstudiengebühren an.

Hier können Sie die Möglichkeit des Parallelstudiums nutzen. Sie sind an Ihrer bisherigen Hochschule und gleichzeitig an der TU Chemnitz immatrikuliert. Hierfür stellen Sie den Antrag auf Parallelstudium und reichen zusätzlich die Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule über das beantragte Bewerbungssemester mit Ihren Unterlagen zum Antrag auf Immatrikulation im Studierendenservice ein. Sie müssen dann bis Ende des ersten Semesters des Masterstudienganges die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule nachweisen, sonst ist die Rückmeldung in das Folgesemester nicht möglich.

15. Fragen zum Studium mit Kind


Schwangeren Studentinnen wird empfohlen, den Studierendenservice über die Schwangerschaft zu informieren, damit die Schutzrechte nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Anspruch genommen werden können. Eine Verpflichtung zur Meldung besteht nicht. Weiter heißt es, dass eine Studentin frühzeitig mitteilen soll, dass sie stillt, wenn die Absicht besteht am laufenden Studienbetrieb weiter aktiv teilzunehmen. Es ist dabei allerdings zu beachten, dass die Schutzrechte nach dem MuSchG (wie z.B. die Schutzfristen vor und nach der Entbindung für Prüfungen) nur gewährt werden können, wenn die TU Chemnitz Kenntnis über die Schwangerschaft bzw. Stillzeit hat. Weitere Informationen über die Mutterschutzrechte für Studentinnen sowie die Mitteilung einer Schwangerschaft bzw. Stillzeit finden Sie hier.

Darüber hinaus ist die TU Chemnitz seit 2006 familiengerechte Hochschule und war damit die erste Hochschule in Sachsen. Unser Ziel ist es, Studierenden und Hochschulbeschäftigten eine entspannte Ausbildungs- und Arbeitssituation mit familiären Aufgaben zu bieten. Weitere Informationen zur Zielstellung einer familiengerechten Hochschule finden Sie unter: https://www.tu-chemnitz.de/gleichstellung/familie/.

Studierenden mit Kind werden verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt: Elterngeld, Betreuungsgeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Mehrbedarf nach ALG II, BAföG Kinderbetreuungszuschlag, Stipendien und Stiftungen sowie ein Unterhaltsvorschuss. Genauere Informationen finden Sie im Internet als auch über Ansprechpersonen des Studentenwerks in Chemnitz.

Mit dem Amt für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz existiert eine enge Zusammenarbeit. Die TU Chemnitz hat mit vier Kindereinrichtungen eine Kooperationsvereinbarung getroffen, die besagt, dass Studierende der TU Chemnitz mit Kind in der Regel einen Betreuungsplatz erhalten. Eine Übersicht der kooperierenden Einrichtungen finden Sie hier.

Zwergencampus: Aufgrund häufig unregelmäßiger Studienzeiten bietet die TU Chemnitz eine Kurzzeit- und Notfallbetreuung an. Informationen zu den Betreuungszeiten finden Sie im Internet. Zusätzlich bietet die TU Chemnitz Eltern-Kind-Räume und Wickelmöglichkeiten an verschiedenen Universitätsstandorten an.

Willkommenspaket: Seit 2013 erhalten Studierende und Mitarbeiter mit Kind an der TU Chemnitz ein Willkommens- und Begrüßungspaket mit kleinen Aufmerksamkeiten und Informationsmaterial zur Baby- und Kleinkindentwicklung. Informationen dazu erhalten Sie hier.

Kinderausweis: Für Kinder von 0 bis 7 Jahren stellt das Studentenwerk den „Kinderausweis“ aus. Mit der Karte erhalten Kinder in den Mensen des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau eine kostenlose Kinderportion. Den Antrag für den Kinderausweis nimmt der Infopunkt des Studentenwerkes entgegen.
Weitere Informationen erteilt das Studentenwerk.

16. Fragen zum Studium mit Beeinträchtigung


In Anlehnung an die UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 1 Abs. 2) und das Bundesteilhabegesetz (§ 2 Abs. 1) versteht man unter Behinderungen langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, die in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Von Langfristigkeit kann bei einer bereits oder wahrscheinlich länger als sechs Monate andauernden Beeinträchtigung ausgegangen werden. Behinderung ist demnach immer auch das Ergebnis von Wechselwirkungen mit einstellungs- und/oder umweltbedingten Barrieren, also gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Diskriminierungserfahrungen. Im Hochschulkontext wird der Ausdruck „Studium mit Beeinträchtigung“ synonym für „Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit“ verwendet, was vor allem mit der 2012 veröffentlichten Studie des Deutschen Studentenwerkes „BEST - beeinträchtigt studieren: Sondererhebung zur Situation von Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit“ zurückzuführen ist. Es können verschiedene Beeinträchtigungsarten unterschieden werden, mehr dazu unter dieser Webseite.

Nach der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes (2016) ist von einem Anteil von etwa 11 Prozent an Studierenden auszugehen, die eine oder mehrere gesundheitliche Beeinträchtigung/en haben, welche sich erschwerend auf das Studium auswirkt bzw. auswirken. Die TU Chemnitz ist bestrebt, Studierende mit Beeinträchtigungen in ihrem Studienalltag bestmöglich zu unterstützen und mögliche Nachteile, die ihnen im Studium entstehen, durch individuelle Regelungen auszugleichen.

Folgende Beratungsmöglichkeiten werden angeboten:

Die Ansprechpartnerin zum Studium mit Beeinträchtigung von der Zentralen Studienberatung ist für beeinträchtigte Studieninteressenten und Studierende ein erster Anlaufpunkt, der möglichst frühzeitig aufgesucht werden sollte, um individuelle und beeinträchtigungsbedingte Fragen vor Aufnahme des Studiums oder im weiteren Studienverlauf zu klären.

Umfassende Informationen finden Studieninteressenten und Studierende mit Beeinträchtigungen gibt es unter dieser Webseite.

Die vier verschiedenen Universitätsteile der TU Chemnitz sind weitestgehend barrierefrei und durch Fahrstühle und Rampen für Rollstuhlnutzer erreichbar. Handreichungen zur Barrierefreiheit und Zugänglichkeit der einzelnen Universitätsteile finden sich auf dieser Webseite. Da jede Beeinträchtigung individuell und damit der Bedarf eines jeden Studierenden unterschiedlich ist, stehen Ansprechpersonen bei Fragen zu den Gebäudeteilen, als auch für die eventuell notwendige Verlegung von Räumen von Lehrveranstaltungen zur Verfügung. Zur Koordinierung Ihres Bedarfs steht Ihnen als erste Anlaufstelle die Zentrale Studienberatung zur Verfügung.

Damit auch Studenten mit Beeinträchtigung chancengleich Prüfungsleistungen absolvieren können, haben sie die Möglichkeit, Nachteilsausgleiche gem. § 5 Abs. 2 der Prüfungsordnung zu beantragen. Die Studierenden haben mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung demnach Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium, nicht jedoch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleiches. Ein Nachteilsausgleich wird spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung durch Verwendung des Antragsformulars vom Studierenden selbst beantragt. Er beschreibt die Gründe für den Nachteilsausgleich, belegt diesen mit Nachweisen (ärztliches Attest oder Gutachten) und schlägt Ausgleichsmaßnahmen vor. Die Einreichung des bearbeiteten und unterschriebenen PDF-Formulars erfolgt im Zentralen Prüfungsamt. Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag. Um angemessene nachteilsausgleichende Maßnahmen festzulegen, sind stets die Wechselwirkungen zwischen individueller Beeinträchtigung (Nachteil) sowie den konkreten Prüfungsbedingungen sowie den Qualifikationszielen des Studienganges zu betrachten.
Bei Fragen zur Beantragung von Nachteilsausgleichen können sich Studierende an die Ansprechpartnerin für Studierende mit Beeinträchtigung in der Zentralen Studienberatung wenden.