Die Fachschaft wählt die beiden studentischen Mitglieder in den Fakultätsrat. Das bedeutet, auch hier muss das Mitglied nicht unbedingt im FSR sein. Unter seinen Aufgabenbereich fallen Wahl des Dekanats, Verwendung von Mitteln, Einrichtung oder Einstellung von Studiengängen sowie Studien- und Prüfungsordnungen.
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