Die Prüfungsordnung des UNIcert- Programms basiert auf den "Richtlinien für die Durchführung von Prüfungen und Testaten" im Zentrum für Fremdsprachen der TUC vom 12.01.1994.
Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
| 1 Vorsitzende/r | |
| 1 Vertreter/in | Deutsch als Fremdsprache |
| 1 Vertreter/in | Russisch |
| 1 Vertreter/in | Englisch |
| 1 Vertreter/in | für romanische Sprachen (Französisch, Italienisch, Spanisch) |
Der Prüfungsausschuss ist zuständig für die Organisation und ordnungsgemäße Durchführung aller Prüfungen und Testate am Zentrum für Fremdsprachen. Er sichert ebenfalls die Zusammenarbeit mit den Prüfungsausschüssen der bedienten Studiengänge.
Die im Prüfungsausschuss vertretenen Lehrkräfte bilden gleichzeitig zusammen mit einer/m weiteren Vertreter einer Sprache die Prüfungskommission zur Abnahme der Unicert-Prüfungen.
In allen Tests und Prüfungen werden die Noten 1 bis 5 erteilt, wobei die Note 5 "Nicht bestanden" bedeutet.
Jeder Test- und Prüfungsteil wird einzeln benotet. Bei der Benotung entspricht die Höchstpunktzahl 100 Prozent. Niedrigere Punktzahlen werden in entsprechende Prozentzahlen umgerechnet.
Die Noten in den Tests und Prüfungen werden analog folgender Tabelle festgelegt:
| Prozent | Note |
| 90 - 95; 96 - 100 | 1,3; 1,0 |
| 80 - 83; 84 - 86; 87 - 89 | 2,3; 2,0; 1.7 |
| 70 - 73; 74 - 76; 77 - 79 | 3,3; 3,0; 2,7 |
| 60 - 64; 65 - 69 | 4,0; 3,7 |
| Unter 60 | 5 |
Für die Zulassung zu den Abschlußprüfungen der Zertifikatsstufen 1 bis 3 an der TUC gelten folgende Bestimmungen:
Die Studierenden erhalten am Ende eines jeden erfolgreich abgeschlossenen Kurses der Module einen Testatschein, auf dem die Leistungen im jeweiligen Kurs durch eine Note bescheinigt werden. Das letzte Modul der jeweiligen Zertifikatsstufe kann ohne Test beendet werden, da unmittelbar im Anschluss an den Kurs die Zertifikatsprüfung abgelegt werden kann. Die Lehrkraft entscheidet über die Zulassung zur Prüfung auf der Grundlage der Vorleistungen im jeweiligen Kurs. Das sind bei Zertifikatsstufe 1 Klausuren während des Semesters, bei Zertifikatsstufe 2 die im letzten Kurs vor der Zertifikatsprüfung zu absolvierende Leseleistung (fachsprachliche Literatur), bei Zertifikatsstufe 3 Kurzvortrag und schriftliche Arbeit im Umfang von ca. 2000 Wörtern. Studierende, die nicht sofort an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, müssen sich von der jeweiligen Lehrkraft einen Schein ausstellen lassen, um damit den ordnungsgemäßen Abschluss des Moduls nachweisen zu können. Es liegt im Ermessen der einzelnen Lehrkräfte, ob sie vor der Abschlussprüfung noch gesonderte Semesterabschlusstests abnehmen oder nicht.
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfolgt in der Regel ca. sechs Wochen vor Ende des Vorlesungszeitraums online über das Kursverwaltungssystem (KuVeS). Zugelassen werden Studierende, die alle erforderlichen Module erfolgreich abgeschlossen haben. Die Abschlußprüfung am Ende einer Zertifikatsstufe beinhaltet die vier Fertigkeiten Sprechen, Hören, Lesen und Schreiben. Dabei wird eine Note für die mündlichen Leistungen (Sprechen, Hören) und eine für die schriftlichen Leistungen (Lesen, Schreiben) erteilt.
4.1 Zertifikatsstufe 1
| Gesamtprüfungszeit: | 100 Minuten |
| Mündl. Einzel- oder Gruppenprüfung | 15 Min. |
| verstehendes Hören | 15 Min. |
| Schreiben (Grammatik/Lexik) | 40 Min. |
| Lesen | 30 Min. |
4.2 Zertifikatsstufe 2
| Gesamtprüfungszeit: | 150 Minuten |
| Mündl. Einzel- oder Gruppenprüfung | 15 Min. |
| verstehendes Hören | 15 Min. |
| Schreiben (Grammatik/Lexik) | 75 Min. |
| Lesen | 45 Min. |
4.3 Zertifikatsstufe 3
| Gesamtprüfungszeit: | 200 Minuten |
| Mündl. Einzel- oder Gruppenprüfung | 20 Min. |
| verstehendes Hören | 20 Min. |
| Schreiben (Grammatik/Lexik) | 120 Min. |
| Lesen | 40 Min. |
4.4 Bewertung
Die Bewertung der einzelnen Prüfungsteile wird durch folgende Notenstufen ausgedrückt:
| 1,0; 1,3; --- | sehr gut | eine hervorragende Leistung |
| 1,7; 2,0; 2,3 | gut | eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung |
| 2,7; 3,0; 3,3 | befriedigend | eine durchschnittliche Leistung |
| 3,7; 4,0; --- | ausreichend | eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt |
| ---; 5,0; --- | nicht ausreichend | eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt |
Die Endnote der Abschlußprüfung setzt sich aus den zwei Teilnoten für die mündlichen bzw. schriftlichen Leistungen zusammen. Diese Teilnoten werden im Verhältnis 40 (mündlich) zu 60 (schriftlich) gewichtet und zu einer Gesamtnote gerechnet.
Eine Prüfung ist bestanden, wenn keine Teilnote unter 4,0 liegt.
Wenn nur ein Prüfungsteil unter der Note 4,0 liegt, muss nur dieser Prüfungsteil wiederholt werden, bei mehreren Prüfungsteilen unter der Note 4,0 ist die gesamte Abschlussprüfung zu wiederholen.
Über die Zulassung von Hilfsmitteln entscheiden die Prüfungskommissionen der einzelnen Sprachen.
Nach den erfolgreich abgeschlossenen Kursen der jeweiligen Module in den Zertifikatsstufen werden Testatscheine ausgestellt, die folgende Angaben enthalten:
Dieser Testatschein berechtigt den Studierenden, am nächsthöheren Kurs teilzunehmen.
Über die bestandene Abschlussprüfung einer Zertifikatsstufe wird ein Zertifikatszeugnis ausgestellt, das den Namen, Vornamen, Geburtsort und -tag enthält. Neben der Angabe der mündlichen und schriftlichen Leistungen wird die Endnote als Zahl und verbal angegeben. Es enthält außerdem generelle Angaben zur Form der Prüfung und zur Beschreibung der Zertifikatsstufen.
Das Zeugnis wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und einem Mitglied der Prüfungskommission unterschrieben.
Jeder Prüfling hat das Recht, Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu nehmen. Dafür wendet er sich an die jeweilige Prüfungskommission. Die Einsichtnahme geschieht im Beisein eines Prüfers. Einwände gegen die Art der Korrektur und der Benotung müssen an den Prüfungsausschuss in mündlicher oder schriftlicher Form ergehen. Der Prüfungsausschuss entscheidet nach Auswertung der Sachlage über die Annahme oder Abweisung des Einwandes.
Ist ein Prüfungsteilnehmer mit der Bewertung seiner Prüfungsleistungen nicht einverstanden oder bestehen berechtigte Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung, kann innerhalb eines Monats nach dem jeweiligen Prüfungstag bzw. nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse Einspruch erhoben werden. Dieser ist in schriftlicher Form an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten.
Dem Prüfling ist Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu gewähren, und die Bewertungskriterien sind ihm zu erläutern.
Erweist sich, dass das Prüfungsverfahren mit Mängeln behaftet war, die das Prüfungsergebnis beeinflusst haben, so kann auf Antrag des Prüflings die Prüfung oder Teile davon wiederholt werden. Dann entfallen die bereits erbrachten Ergebnisse.
Chemnitz, Februar 2008