Regelungen zur Anwesenheit in Lehrveranstaltungen am Sprachenzentrum
Es gab und gibt von Seiten der Studierenden immer wieder Nachfragen und Unsicherheiten in Bezug auf die Präsenz in den Lehrveranstaltungen. Das Zentrum für Fremdsprachen möchte Ihnen daher gern Auskunft zu diesem Thema geben.
Bitte beachten Sie, dass diese Anwesenheitsregelung nicht für alle Einrichtungen und Fachbereiche der TU Chemnitz gilt.
Allgemeine Hinweise:
Sprachkurse werden nach dem notwendigen Bedarf geplant, bedürfen einer langfristigen Vorbereitung (Einsatz von Lehrkräften, zentrale Stundenplanung etc.) und müssen aus Kapazitätsgründen gut ausgelastet sein.
Darüber hinaus liegt es in der Natur des Spracherwerbs, dass dieser nur in der Interaktion mit anderen gelingt, ständig geübt werden muss und sein Erfolg von Gruppengröße und -dynamik abhängt. Verlässliche Gruppengrößen sowie aufgaben- und anwendungsorientiertes Arbeiten sind ausschlaggebende Faktoren für den Kurserfolg und die Zuerkennung der vorgegebenen Leistungspunkte.
Ohne bzw. mit nur sporadischer Anwesenheit kann die notwendige Interaktion zwischen Dozenten und Studierenden - aber auch die der Studierenden untereinander - nicht sichergestellt werden. Online-Unterrichtsformen sind momentan sicherlich eine wichtige Ergänzung zum Präsenzunterricht, ersetzen diesen aber nicht.
Pflichtsprachen-Programm:
Wie durch das Prorektorat für Lehre, Studium und Weiterbildung per Rundschreiben vom 26.11.2009 (nachrichtlich auch an den Studentenrat) bekanntgegeben wurde, ist es legitim, "auf freiwilliger, einvernehmlicher Basis mit den Studierenden Anwesenheitsregularien, insbesondere für die ´kleinen´ Formen von Lehrveranstaltungen (Seminare, Übungen...) zu vereinbaren, damit eine angemessene Diskussions- und Kooperationskultur entstehen kann."
Bei den vom Zentrum für Fremdsprachen angebotenen Kursen handelt es sich um die Veranstaltungsform "Übung".
Für die Ausbildungslinie des Zertifikatsprogramms (EfaF/UNIcert) existiert die oben beschriebene Einvernehmlichkeit mit den Studierenden in Form der Zertifikats-Prüfungsordnung, welche zur Kurseinschreibung von den Studierenden akzeptiert wurde (vgl. "Allgemeine Grundsätze zur Einschreibung und Kursbelegung").
Die Prüfungsordnung im Zertifikats-Programm wiederum schreibt eine Anwesenheitspflicht zu den Veranstaltungen von mindestens 80% vor (Punkt 2.2.), da es sich um ein Ausbildungs- und kein reines Prüfungsprogramm handelt.
Daher gilt in den Zertifikatskursen die Regel, dass im 2-stündigen Kurs zweimaliges, im 4-stündigen Kurs viermaliges Fehlen toleriert wird.
Wirtschaftsenglisch (WE)-Programm:
Für die Sprache Englisch gibt es neben dem allgemeinen Sprachprogramm eine zweite große Ausbildungslinie: "Englisch für Wirtschaftswissenschaftler" (WE-Kurse=Wirtschaftsenglisch). Studierende der Wirtschaftswissenschaften können - wenn ein fachsprachlicher Modulabschluss in Ihrer Prüfungsordnung vorgesehen ist - ohne Vorbereitung und Nachweis des Kursbesuchs an den Prüfungen teilnehmen.
Hierbei ist zu beachten: Neben der üblichen Prüfungsanmeldung (im Regelfall sowohl beim Prüfungsamt wie auch am Sprachenzentrum über OPAL innerhalb der Fristen) müssen sich auch externe Teilnehmer zu Semesterbeginn in einen Kurs, für den sie die Prüfung ablegen wollen, einschreiben. (Dozent dann zu Vorlesungsbeginn kontaktieren, sich zur Prüfung vormerken lassen und Termin für die Erbringung der Prüfungsvorleistuung vereinbaren).
Bitte bedenken Sie auch, dass eine solche Prüfung aus mehreren Teilen besteht (Hören, Lesen, Schreiben und - bei WE4 - Sprechen). Für die Teilnahme am Hörteil der Prüfung (in WE1 und WE3) bzw. der mündlichen Prüfung in WE4 setzen sich die externen Teilnehmer spätestens während des Prüfungsanmeldungszeitraumes mit den jeweiligen Kursleitern in Verbindung. (Siehe VL-Verzeichnis.) Die Prüfungstermine der schriftlichen Prüfungen können Sie auch beim Fachgruppenleiter erfragen.
Schreiben sich Studierende jedoch regulär in WE-Kurse ein (= beabsichtigter Kursbesuch) und bestätigen diesen Teilnahmewunsch auch durch Besuch der ersten Veranstaltung, verpflichten sie sich zur regelmäßigen Kursteilnahme (vgl. Zertifikatsprogramm).
Dies ist notwendig, da man bei sporadischer Anwesenheit einer immer ungewissen Anzahl von Kursteilnehmern einerseits keine stabilen und gleichmäßigen Lehr- und Lernerfolge erzielen und andererseits auch keine planbare Bedarfsdeckung durch das Lehrpersonal sicherstellen kann.
Bei weiteren Nachfragen stehen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen gern zur Verfügung.