Das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau informiert über Versicherungen

Krankenversicherung -
beitragsfrei bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung

Studierende sind bis zum 25. Lebensjahr,
zuzüglich der Zeiten des Grundwehr- oder Zivildienstes,
über ihre Eltern krankenversichert.

Ausnahme:
Wer mehr als 520,00 Mark in den neuen Bundesländern pro Monat verdient (und das mehr als zwei Monate jährlich) muß sich selbst krankenversichern. Der Beitrag ist für Studenten gesetzlich festgelegt und beträgt für das jetztige Wintersemester 77,19 Mark pro Monat zuzüglich 11,56 Mark für die Pflegeversicherung.

Wer jedoch im Semester über 20 Stunden pro Woche jobt und dies nicht vorrangig in den Nachtstunden tut, seinen Arbeitsvertrag nicht von vornherein auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage befristet, der wird versicherungspflichtig als Arbeitnehmer; die studentische Krankenversicherung wird dann nachrangig.

Sozialversicherungspflicht für Studenten im Zwischenpraktrikum entfällt

Studenten, die eine in Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit verrichten, bleiben, wenn und solange sie an einer Hoch- bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind, ihrem Erscheinungsbild nach Studenten. Für sie besteht deshalb Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger sind sogar der Auffassung, daß das Zwischenprak-tikum integrierter Bestandteil der Hochschulausbildung ist. Deshalb liegt in diesem Fall auch kein rentenversichungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor, unabhängig davon, ob dem Praktikanten eine Vergütung gezahlt wird oder nicht.

Weitere Informationen erteilt:
Studentenwerk Chemnitz-Zwickau, Abteilung Beratung, Kultur, Öffentlichkeitsarbeit, Thüringer Weg 11, 09126 Chemnitz, Telefon (03 71) 56 28 120


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HTML-Version von Ralph Meyer, 25. März 1998